Regensburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

9. August 2021

Regensburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

Für alle ARI Motors Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, entfällt die Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Darüber hinaus können Sie mit Geld sparen, wenn diese als Firmenwagen auch privat genutzt werden. Dieser Nutzen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem E-Auto bis 60.000 Euro Kaufpreis wird dies allerdings nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises berechnet, wodurch die Besteuerung bei einem Viertel im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrennerfahrzeug liegt. Alle Informationen zu den Steuerersparnissen erfahren Sie hier!


Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine hohe Förderung. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.


Zudem ermöglichen Sonderabschreibungen Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Geräteträger ARI 1570. Konkret können Unternehmen in den ersten fünf Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier alle Details zu den Sonderabschreibungen!


Förderung Regensburg:


Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Neben der bayerischen Landeshauptstadt München gibt es mit Regensburg eine weitere Kommune des flächenmäßig größten Bundeslandes, welche die halbherzigen Förderungen des Bundes erweitert. So können hier auch Leichtelektrofahrzeuge der Klassen L1e bis L7e mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.


Für die Klassen L5e bis L7e (z.B. der ARI 458 oder ARI 802) kann bei Neukauf oder Leasing (Mindestdauer: 36 Monate) eine Bezuschussung von 25% des Nettopreises bis zu einer maximalen Summe von 3.000 Euro beantragt werden. Für die kleineren Modelle der Klassen L1e bis L4e (z.B. der ARI 145 oder der ARI 345 Pritsche und Koffer) liegt die maximale Fördersumme bei 1.000 Euro.


Der Kauf oder das Leasing von PKWs und Nutzfahrzeugen der Klassen M1 und N1 kann bei gewerblicher Nutzung in Regensburg mit bis zu 4.000 Euro finanziell gefördert werden.


Wer kann die Förderung beantragen?

Förderungsberechtigt sind in Regensburg je nach Fahrzeugklasse Unternehmen, Gewerbetreibene und sogar Privatpersonen. Letztere können Elektroroller oder dreirädrige Leichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e auch bei reinem Privatgebrauch fördern lassen, während für gewerbliche oder gemeinnützige Nutzung alle Nutz- und Personen-Fahrzeugklassen (L1e bis L7e sowie M1 und N1) Unterstützung bekommen können.


Antragsberechtigt sind somit:

  • Privatpersonen (Klassen L1e bis L4e)
  • Unternehmen
  • Gewerbliche Betriebe
  • Freiberufler
  • gemeinnützig anerkannte Organisationen

Bedingungen sind für Privatleute ein Wohnsitz in der Stadt und für die gewerbliche bzw. gemeinnützige Nutzung ein Nachweis über den lokalen Sitz bzw. Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden.


Weitere Bedingungen

Es gilt eine Haltedauer von 36 Monaten, welche jährlich nachgewiesen werden muss. Hier muss auch dokumentiert werden, dass das Fahrzeug im Stadtgebiet Regensburg eingesetzt und mit Ökostrom geladen wird. Außerdem muss ein kleiner, dem Bewilligungsbescheid beigefügter Aufkleber mit dem Logo “Regensburg mobil” sichtbar auf dem Fahrzeug angebracht werden.


Beantragung und Nachweise

Die Beantragung muss VOR DEM KAUF erfolgen und ist nur auf rein postalischen Weg möglich. Die Forumlare dafür finden Sie auf dieser Seite im unteren Bereich. Dabei muss das Antragsformular und ggf. die De-Minimis-Erklärung (für Unternehmen) ausgefüllt und an folgende Adresse geschickt werden:


Umweltamt der Stadt Regensburg Bruderwöhrdstraße 15 B 93055 Regensburg


Als Nachweise ist für alle Antragsteller ein konkretes Kauf- oder Leasingangebot unerlässlich. Bei privater Förderung muss zudem ein Meldebestätigung in der Stadt bzw. der Personalausweis mit Adressangabe in Kopie eingereicht werden. Von Unternehmen und Gewerbetreibenden werden ein Gewerbeschein oder ein Auszug aus dem Handelsregister verlangt, in dem ein Sitz oder eine Niederlassung in Regensburg ersichtlich wird.


Freiberufler belegen ihren Anspruch auf Förderung mit einem kopierten Steuerbescheid, welcher Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im Stadtgebiet ausweist. Für gemeinnützige Vereine und Organisation gilt der Nachweis einer Befreiung über die Gewerbesteuer.


Wichtig ist noch, dass Käufer von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen nachweisen, dass sie Strom beziehen, welcher aus regenerativen Quellen ohne CO2-Ausstoss gewonnen wird.


Internetpräsenz der Förderung

"Regensburg Effizient"


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