1. September 2023
Sonderabschreibungen bieten hohe steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge von ARI Motors
Deutschland setzt auf verschiedene Anreizmechanismen, um den Umstieg auf Elektromobilität zu beschleunigen. Eine solche Maßnahme ist die Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder, die Anreize für Unternehmen schafft, in umweltfreundliche Fahrzeuge zu investieren. So können Firmen auch bei den Elektrofahrzeugen von ARI Motors viel Geld sparen.
Hintergrund der Maßnahme: Die Verkehrssektor trägt maßgeblich zur CO2-Emission und Luftverschmutzung bei. Elektrofahrzeuge wie die von ARI Motors gelten als eine vielversprechende Lösung, um diese Umweltauswirkungen zu reduzieren. Um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern, hat Deutschland eine Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder eingeführt.
Hohe Sonderabschreibungen für Elektrotransporter ARI 901 und Geräteträger ARI 1570
Die Sonderabschreibung ermöglicht es Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Geräteträger ARI 1570 sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder zu machen. Konkret können Unternehmen im Jahr der Anschaffung und in den darauffolgenden vier Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Bei einem ARI 901 Kastenwagen in Grundausstattung ist so bereits eine Sonderabschreibung von rund 18.000 Euro möglich. Bei einem ARI 1570 Müllsammelfahrzeug ist eine Abschreibung von rund 33.000 Euro möglich.
Die Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder bietet Unternehmen mehrere Vorteile. Zum einen senkt sie die anfänglichen Investitionskosten für den Fuhrpark, was gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine bedeutende Entlastung sein kann. Zum anderen führt die höhere Abschreibung zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung und verbessert somit die Liquidität des Unternehmens.
Obwohl die Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung ist, gibt es eine Schwachstelle. Denn es ist verwunderlich, dass Elektroleichtfahrzeuge wie der ARI 458 von der Förderung ausgenommen sind, obwohl diese ebenso wie die geförderten Fahrzeuge im Vergleich zu herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen keine Schadstoffe und weniger CO2 ausstoßen.
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