23. Mai 2023
Deutschland verabschiedet Gesetz zur Förderung emissionsarmer Fahrzeuge im öffentlichen Sektor
Die große Koalition hat vor Kurzem mit ihren Stimmen im Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Mindestziele für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschaffung von Straßenfahrzeugen, leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie Bussen vorschreibt. Diese Fahrzeuge müssen entweder emissionsarm oder komplett emissionsfrei angetrieben werden. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Clean Vehicles-Richtlinie in den öffentlichen Fuhrparks des Bundes, der Länder, der Kommunen und Gemeinden umzusetzen.
Mit diesem Gesetz werden erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie PKWs, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im öffentlichen Nahverkehr, bei der öffentlichen Auftragsvergabe festgelegt. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten sowohl die öffentliche Hand als auch bestimmte privat organisierte Akteure wie Post- und Paketdienste sowie die Müllabfuhr dazu, dass ein Teil der beschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss.
Die Mindestziele gelten für folgende Aufträge, die ab dem 2. August 2021 durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren vergeben werden: Verträge über den Kauf, das Leasing oder die Anmietung von Straßenfahrzeugen sowie öffentliche Dienstleistungsaufträge wie beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr (Busse) oder Dienstleistungsaufträge im Verkehrssektor (Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen). Ausgenommen von den Mindestzielen sind unter anderem Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Fahrzeuge im Katastrophenschutz, Baufahrzeuge, Fahrzeuge in Steinbrüchen, Häfen, Flughäfen sowie land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch Reisebusse ohne Stehplätze fallen nicht unter die Mindestziele.
Laut der Richtlinie gelten als saubere Straßen- und leichte Nutzfahrzeuge solche, die bis 2025 maximal 50 g/km CO2 emittieren. Bis 2030 soll der CO2-Wert auf 0 g/km sinken. Für andere Fahrzeugkategorien gelten Fahrzeuge als emissionsarm, wenn sie mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, darunter fallen Strom, Wasserstoff, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe sowie Erd- und Flüssiggas.
Die Mindestziele für die Beschaffung sauberer PKWs und leichter Nutzfahrzeuge sowie Busse werden für zwei Referenzzeiträume festgelegt: 2. August 2021 bis 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030. Im ersten Referenzzeitraum müssen 38,5 Prozent der Neubeschaffungen den CVD-Mindestzielen entsprechen. Für Busse im öffentlichen Nahverkehr liegt die Mindestzielquote bis Ende 2025 bei 45 Prozent und bis Ende 2030 bei 65 Prozent.
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