Erster Förderaufruf: Wie Kommunen jetzt bis zu 90% Investitionszuschuss für den Ausbau Ihre E-Flotte erhalten können

1. Juli 2022

Erster Förderaufruf: Wie Kommunen jetzt bis zu 90% Investitionszuschuss für den Ausbau Ihre E-Flotte erhalten können

Gute Nachrichten für klimabewusste Kommunen: Entsprechend der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14.12.2021 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Kommunen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Lade-Infrastruktur. Bis zu 90% der Investitionsmehrausgaben, die Kommunen beim Erwerb elektrischer Fahrzeuge entstehen, können auf Antrag gefördert werden.


Förderaufruf Kommunen - ARI ElektrofahrzeugeFörderaufruf Kommunen - ARI Elektrofahrzeuge


Für wen diese Förderung in Frage kommt, unter welchen Bedingungen diese gewährt wird, wie hoch sie ausfällt und wo sie beantragt werden kann – all das erfahren Sie in diesem Artikel.


1) Wer ist Urheber und Träger dieses Förderaufrufs?


Der Förderaufruf geht zurück auf eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV und wird koordiniert durch NOW-GMBH.de. Die Antragstellung und Abwicklung des Antragsverfahrens erfolgt über den Projektträger Jülich.


2) An wen richtet sich der Förderaufruf?


Der Förderaufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur richtet sich an Kommunen. Antragsberechtigt sind demzufolge Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden sowie Gemeindeverbände.


3) Was wird gefördert?


Gefördert wird der Erwerb straßengebundener elektrischer Neu-Fahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur.


Letztere muss dabei anschlussfertig an das öffentliche Netz sein und über alle Sicherheitskomponenten verfügen.


Förderfähige Fahrzeuge von ARI Motors sind:


Wichtig:


Förderfähig ist nur der gekoppelte Erwerb von Fahrzeugen und der jeweiligen Ladeinfrastruktur (Wallbox). Für die alleinige Beschaffung von Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur wird keine Förderung gewährt.


4) Welche Bedingungen für die Förderung gibt es?


Gefördert werden nur:

  • Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen, die mindestens 2 Jahre im Eigentum der Kommune bleiben.
  • Fahrzeuge, die zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden (bezogen auf die Mindestdauer).

5) Wie hoch sind Förderquote und Fördersumme?


Fördersummen:


Die Förderung beträgt mindestens 25.000 Euro (brutto bzw. inklusive Mehrwertsteuer) und maximal 500.000 Euro (brutto bzw. inklusive Mehrwertsteuer).


Förderquoten:


Die Höhe der Förderquote ist abhängig davon, wie die Fahrzeuge genutzt werden sollen.

  • 90% Förderquote: für Fahrzeuge, die ausschließlich für die Erledigung kommunaler Aufgaben (z.B. Fahrzeuge für Müllabfuhr, Grünanlagenpflege, Winterdienst) genutzt werden sollen.
  • 40 % Förderquote: für Fahrzeuge, die (auch) für wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden (z.B. im Rahmen von Car-Sharing, als Catering-Fahrzeug zum Verkauf von Speisen oder Getränken bei Festen o.ä.).

Wichtig:


Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Dieser wird auf Basis der Investitionsmehrausgaben berechnet, welche beim Erwerb eines E-Fahrzeuges anfallen.


Dafür wurden jedem Elektrofahrzeug bzw. Elektrofahrzeug-Segment ein Referenzfahrzeug bzw. ein Referenzsegment zugeordnet. Die Differenz zwischen den Kosten für ein Fahrzeug mit E-Antrieb und dem konventionellen Referenzfahrzeug, also die Mehrkosten, sind demnach förderfähig.


6) Rechenbeispiel anhand des ARI 458 Kipper XL von ARI Motors:


ARI 458 Kipper L mit Laubgitter Heckansicht.JPGARI 458 Kipper L mit Laubgitter Heckansicht.JPG


  • ARI 458 Kipper XL 19.590,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Plus: LiFePo4-Akku für 200 km mehr Reichweite 3.900,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Plus: Komfortpaket mit Servolenkung & Klimaanlage 990,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Laubgitteraufbau 3-teilig 620,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Plus Wallbox 890,00 Euro zzgl. MwSt.

Gesamtkosten ARI 458 Kipper XL mit Zubehör und Wallbox: 25.990 Euro zzgl. MwSt.

Kosten Referenzfahrzeug: 11.950,00 Euro Förderfähige Differenz: 14.150,00 Euro


Von dieser Differenz in Höhe von 14.150 Euro können nun auf Antrag entweder 90% (= 12.735) oder 40% ((5.660 Euro) vom Projektträger Jülich übernommen werden.


Bitte beachten:


Um die Mindestfördersumme von 25.000 Euro zu erreichen, müssten demnach mindestens 2 ARI-Elektrofahrzeuge plus Extra-Ausstattung sowie Ladeboxen erworben werden.


7) Wie viele Anträge pro Kommune können gestellt werden?


Grundsätzlich kann jede Kommune nur einen Antrag auf Förderung stellen.


Ausnahme: Für den Fall, dass eine Kommune E-Fahrzeuge sowohl im wirtschaftlichen als auch im nicht-wirtschaftlichen Bereich einsetzen möchte, sind 2 Anträge zu stellen (vgl. hierzu FAQ des PtJ, Frage 6).


8) Bis wann und wo kann der Antrag gestellt werden?


Der Antrag sowie die nötigen Anlagen sollten bis 28.07.2022 sowohl online als auch postalisch (Im Original mit Unterschrift) eingereicht werden.



Nötige Unterlagen:

  • Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis [AZA] (easy-Online)
  • Anlage 1 – Formblatt zum Vorhaben mit rechtsverbindlicher Unterschrift
  • Anlage 2 – Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben (EfA-Liste)

9) Wo finde ich weitere Informationen zum Förderaufruf & zur Antragstellung?





10) Wo kann ich mich zum Förderaufruf beraten lassen?


Der Projektträger Jülich bietet Beratung zu allen Fragen der Antragstellung an:

• per E-Mail an: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de • telefonisch: (Montag bis Freitag, 10 – 15 Uhr): 030 20199-3500


Wir hoffen, Ihnen einen Überblick über alle mit dem Förderaufruf zusammenhängenden Fragen vermittelt zu haben. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Wir beraten Sie gern!


Sie wollen dem Förderaufruf folgen und die E-Flotte Ihrer Kommune ausbauen?


Dann jetzt klimafreundliche und förderfähige ARI-Elektrofahrzeuge konfigurieren!