Welches ARI-Elektrofahrzeug darf ich ohne Führerschein fahren, wenn ich vor dem 01.04.1965 geboren bin?

30. Juli 2024

Welches ARI-Elektrofahrzeug darf ich ohne Führerschein fahren, wenn ich vor dem 01.04.1965 geboren bin?

In Deutschland dürfen Personen, die vor 1965 geboren sind, bestimmte Mopeds bzw. Roller auch ohne Führerschein fahren. Welche ARI-Elektrofahrzeuge dazu gehören und welche nicht, das erfahren Sie in diesem Artikel.


Ob es Sinn macht oder nicht: In Deutschland entscheiden das Geburtsdatum und die Anzahl der Räder darüber, ob zum Fahren eines Mopeds bzw. Rollers ein Führerschein nötig ist oder nicht.


ARI 145 und ARI 345: Ohne Führerschein für alle vor 1965 Geborenen


Alle, die vor dem 01.04.1965 geboren sind und einen Roller oder ein Seniorenmobil mit maximal 25 km/h fahren wollen, brauchen dafür keinen Führerschein. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug maximal 3 Räder hat.


In diesem Fall können Sie ohne jede Kenntnis der Verkehrsregeln am Verkehr teilnehmen und müssen bei einer Kontrolle durch die Polizei lediglich Ihr Alter nachweisen.


Falls Sie also 59 Jahre oder älter sind, können Sie einen ARI 145 und ARI 345 auch dann fahren, wenn Sie keinen Führerschein (mehr) haben.


ARI 252 und ARI 452: Auch für nach 1965 Geborene nur mit AM-Führerschein


Für Roller bzw. Elektromobile, die mehr als 3 Räder haben, sieht die Sache hingegen anders aus. Auch, wenn diese nur 25 km/h schnell fahren.


Denn dann ist in jedem Fall ein Führerschein der Klasse AM nötig. Und zwar unabhängig davon, wann Sie geboren wurden.


Das Fahren eines ARI 252 oder eines ARI 452 setzt also den Besitz eines Führerscheins voraus.


Jetzt einen ARI 145 oder einen ARI 345 konfigurieren und ohne Führerschein mobil bleiben!