Elektrotransporter mit Führerscheinklasse B bis 4,25 Tonnen fahren

17. Oktober 2024

Elektrotransporter mit Führerscheinklasse B bis 4,25 Tonnen fahren


Die Elektromobilität nimmt in Deutschland weiter Fahrt auf, insbesondere im Bereich der kleinen und mittelgroßen Elektronutzfahrzeuge. Um diesen Trend zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Alexander Dobrindt 2015 eine wichtige Verordnung erlassen. Diese erlaubt es, Elektrotransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen mit einem Führerschein der Klasse B zu fahren. Damit wurde die bisherige Obergrenze von 3,5 Tonnen für solche Fahrzeuge aufgehoben – zumindest für strombetriebene Modelle.


Hintergrund der Verordnung


Der Grund für diese neue Regelung liegt in den Besonderheiten von Elektrofahrzeugen. Da die Batterien dieser Fahrzeuge schwerer sind als herkömmliche Antriebe, überschreiten viele Elektrotransporter das bisherige Gewichtslimit von 3,5 Tonnen. Um die Anschaffung umweltfreundlicher Elektro-Transporter zu fördern, hat das damalige BMVI unter Alexander Dobrindt beschlossen, das Gewicht der Batterie bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen unberücksichtigt zu lassen.
Die Verordnung schaffte einen zusätzlichen Anreiz, Elektro-Kleintransporter anzuschaffen, indem sie die Notwendigkeit einer Lkw-Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge beseitigte. Insbesondere für Handwerksbetriebe sowie Paket- und Zustelldienste wird der Umstieg auf Elektrofahrzeuge dadurch attraktiver.


Voraussetzungen und Geltungsbereich


Laut Gesetzestext gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von dieser Regelung zu profitieren. Neben dem alternativen Antrieb des Fahrzeugs (Strom, Wasserstoff, etc.) muss dieses im Bereich des Güterverkehrs eingesetzt werden. Wichtig zu beachten ist auch, dass diese Regelung nur für Fahrten im Inland gilt.
Besonders wichtig ist, dass die 3.500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein darf, im Vergleich zu einem Fahrzeug mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor ausgestattet ist. Zudem darf die Ladekapazität des Fahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor nicht erhöht sein. Diese strikten Anforderungen stellen sicher, dass nur solche Fahrzeuge von der Regelung profitieren, die tatsächlich aufgrund des alternativen Antriebs schwerer sind.


Übergang der Regelung in Dauerrecht


Ursprünglich war diese Sonderregelung befristet und galt bis Ende 2019. Aufgrund der positiven Resonanz wurde die Regelung jedoch mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 4. Juli 2019 (BGBl I S. 1056) in Dauerrecht überführt. Gemäß § 6 Absatz 3b der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen seitdem Inhaber der Führerscheinklasse B, die ihre Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzen, auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, wenn diese alternativ angetrieben werden, also zum Beispiel mit Strom, Wasserstoff oder Erdgas. Das Fahrzeug bis 4,25 t Gesamtmasse darf jedoch keinen Anhänger ziehen.


Dies ist erfreulich für alle, die mit Führerschein Klasse B auch schwerere Fahrzeuge bewegen möchten. Sie sollten jedoch in jedem Fall bei ihrer Landesbehörde in Erfahrung bringen, ob Sie für Ihre Anwendungsszenarien dann einen Fahrtenschreiber im Fahrzeug benötigen und welche weiteren Faktoren sie berücksichtigen sollten.


ARI 1710 - 4,25 t Version problemlos mit Führerscheinklasse B fahren


Ein praktisches Beispiel für die Umsetzung dieser Verordnung ist unser ARI 1710. Dieser Elektrotransporter, der in einer 4,25-Tonnen-Version verfügbar ist, kann dank der neuen Regelung ebenfalls mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Der ARI 1710 Kastenwagen ist eine ideale Lösung für Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotten auf umweltfreundliche Antriebe umstellen möchten, ohne zusätzliche Hürden wie den Erwerb einer Lkw-Fahrerlaubnis überwinden zu müssen.


Fazit: Erleichterter Zugang zu umweltfreundlichen Transportern


Die neue Verordnung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Einsatz von Elektrotransportern im gewerblichen Bereich zu fördern und den emissionsfreien Verkehr zu vereinfachen. Dies dürfte vor allem für Unternehmen im Güterverkehr, Handwerksbetriebe und Lieferdienste von großem Interesse sein, die ihre Fahrzeugflotten auf umweltfreundliche Antriebe umstellen möchten.


Wenn Sie Interesse an einem geräumigen Elektrotransporter wie dem ARI 1710 haben, nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, diesen umweltfreundlichen E-Transporter nach Ihren Bedürfnissen zu konfigurieren oder vereinbaren Sie eine Probefahrt, um sich selbst von den Vorteilen zu überzeugen. Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch – steigen Sie jetzt ein!