9. August 2021
Mindestquote für abgasarme Straßenfahrzeuge tritt ab August in Kraft
Große Unternehmen wie “Zalando” fordern Ihre Zulieferer bereits dazu auf, jetzt wird es auch Gesetz: Unternehmen müssen sich bald an eine Mindestquote an emissionsarmen Fahrzeugen einhalten. Ab 2. August muss bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren eine gewisse Anzahl an “abgasarmen” Fahrzeuge beschafft werden. “Abgasarm” bedeutet bis Ende 2025, dass ein Fahrzeug eine Abgasemission von 50g CO2/100km nicht überschreiten darf, ab 2026 soll der Wert dann 0 Gramm betragen.
Die Quote bei der Anschaffung von Straßenfahrzeugen liegt für PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei 38,5%. Bei LKWs und Bussen greift eine zweistufige Quote (siehe Bild unten). Allerdings müssen 50% aller gekauften Busse direkt ab 2.8.2021 komplett emissionsfrei sein. Generell gilt die Mindestquote für die folgenden Aufträge:
- für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
- für öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV-Busse)
- für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen)
Ausgenommen sind u.a. Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze.
Für Paket- und Lieferdienste hat ARI Motors speziell konfigurierte Fahrzeuge, mit denen Briefsendungen sowie Pakete aller Art zu den Kunden transportiert werden können. So bietet sich der ARI 145 ähnlich einem E-Bike für die Briefzustellung an. Die größeren Modellen ARI 345 Koffer und ARI 458 Koffer sind besonders für Päckchen und Pakete in allen Größen geeignet. Und für sehr große Lieferungen bietet sich speziell der Elektrotransporter ARI 901 als Kofferaufbau oder Kastenwagen an. So kommen alle Sendungen umweltschonend und sicher beim Empfänger an.