Neuer Aufruf: Bis zu 40% Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e und Ladeinfrastruktur!

26. April 2023

Neuer Aufruf: Bis zu 40% Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e und Ladeinfrastruktur!

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen erneuten Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e einschließlich Ladeinfrastruktur gestartet.


Was konkret Gegenstand dieser Förderung ist, in welcher Form und Höhe sie gewährt wird und wo sie beantragt werden kann – all das erfahren Sie in diesem Artikel.


1) Was wird gefördert?


Gefördert werden sowohl der Umstieg auf Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e als auch der Aufbau entsprechender Ladeinfrastruktur.


Damit können auf Antrag bis zu 40 % der Mehrausgaben gefördert werden, die mit dem Erwerb klimaschonender Elektrofahrzeuge und dem Aufbau entsprechender Ladeinfrastruktur einhergehen.


2) An wen richtet sich der Förderaufruf?


Der Förderaufruf des BMDV richtet sich an:

  • Kommunen (z.B. Landkreise, Gemeinden, etc)
  • Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts, etc.)
  • nachgelagerte Landesbehörden

3) Was wird gefördert?


Gefördert werden:

  • Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)
  • Ladesäulen, die diese Fahrzeuge versorgen

Förderfähige Fahrzeuge und Zubehöre von ARI Motors wären demnach:


Voraussetzung: ein Mindestförderbetrag von 21.000 Euro.


Es lohnt sich also, gleich mehrere Fahrzeuge zu erwerben! Zum Beispiel mehrere ARI 345.


ARI 345 LastenmopedsARI 345 Lastenmopeds


4) Welche Bedingungen für die Förderung gibt es?


Bezüglich der Anschaffung von Fahrzeugen:

  • gefördert wird ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen
  • Leasing-Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen

Hinweis: Als Neufahrzeuge gelten hierbei auch Fahrzeuge mit einer maximalen Laufleistung von 1.000 km mit einer einmaligen vorherigen Zulassung auf die Fahrzeughersteller bzw. -handelsunternehmen


Bezüglich der Anschaffung von Ladeinfrastruktur:


Liste förderfähiger Ladeinfrastruktur:

  • Ladesäulen, die zu mit Strom 100% aus erneuerbaren Energien betrieben werden und die geförderten Fahrzeuge versorgen

5) In welcher Form und Höhe wird die Förderung gewährt?


Art der Zuwendung:


Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Berechnet wird dieser auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben (förderfähige Ausgaben), die erforderlich sind, um die Umweltziele des Fördervorhabens zu erreichen. Diese Mehrausgaben entsprechen der Differenz zwischen den Ausgaben für ein Elektrofahrzeug und den Ausgaben für ein konventionell angetriebenes Referenzfahrzeug.


Dafür wurden jedem klimaschonenden Nutzfahrzeug bzw. Nutzfahrzeug-Segment ein Referenzfahrzeug bzw. ein Referenzsegment zugeordnet. Die Differenz zwischen den Kosten für ein Nutzfahrzeug mit E-Antrieb und dem konventionellen Referenzfahrzeug, also die Mehrkosten, sind demnach förderfähig.


Förderquoten:

  • die Förderquote beträgt 40%

Mindestförderbetrag und maximale Förderhöhe:


Für vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen: 21.000 Euro Fördermindestbetrag und 1 Million Euro Förderhöchstbetrag


Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen: 24.990 Euro Fördermindestbetrag; 1,19 Millionen Förderhöchstbetrag


6) Förder-Beispiel anhand des ARI 458 Kipper


RI 458 Kipper mit LaubgitterRI 458 Kipper mit Laubgitter


Fahrzeugkosten:

  • Kosten 3x ARI 458 Kipper XL mit Laubgitter (LifePo4 Akku): je 27.559,80 Euro
  • Gesamtkosten: 82.679,40 EUR
  • Kosten Referenzfahrzeug (Fiat Doblo): ab 17.000 Euro
  • Gesamtkosten: 51.000 EUR
  • Differenz: 31.679,40 Euro
  • Förderhöhe Fahrzeug: 40% der Differenz = 12671,76 Euro

Kosten Infrastruktur:

  • Wallbox inkl. Schnellladefunktion: je 890,00 Euro
  • Gesamtkosten: 2.670,00 EUR
  • Förderhöhe Ladeinfrastruktur: 40% der Gesamtausgaben = 1.068,00 Euro

Gesamtfördersumme für drei ARI 458 Kipper XL inkl. 3x Wallbox = 13.739,76 Euro


7) Wo und bis wann kann der Förderantrag gestellt werden?


Der Antrag ist bis zum 08.06.2023 über das easy-Online-Portal sowie zusätzlich postalisch bis 09.06.2023 beim Projekträger Jülich einzureichen.


8) Wo finde ich weitere Informationen zum Förderaufruf?



Also, packen Sie die Gelegenheit beim Schopfe und lassen Sie sich diese Förderung für Leichtfahrzeuge nicht entgehen!