Leichtfahrzeuge L1 - L7e: Alle Fahrzeugklassen in der Übersicht

26. November 2021

Leichtfahrzeuge L1 - L7e: Alle Fahrzeugklassen in der Übersicht


Fahrzeuge werden seit Langem in Kategorien unterteilt, damit Bestimmungen und Gesetze an den jeweiligen Fahrzeugtyp angepasst werden können. Mit der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hat die Europäische Union diese Einteilung für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge neu geordnet. Diese Klassen werden mit dem Buchstaben „L" und einer Ziffer zwischen 1 und 7 beschrieben, bei Elektrofahrzeugen steht zusätzlich ein „e" am Ende der Bezeichnung. Mehrere Klassen sind zudem weiter unterteilt, etwa in „L1e-A" und „L1e-B".

Je nach Fahrzeugklasse unterscheidet sich auch, welcher Führerschein für das Fahren eines Leichtfahrzeugs benötigt wird. Die langsamen Klassen bis 45 km/h sind mit dem Mopedführerschein der Klasse AM fahrbar. Für die schnelleren Klassen L3e, L4e und L5e wird ein Motorradführerschein benötigt, wobei für dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e in Deutschland alternativ auch der Pkw-Führerschein der Klasse B ausreicht. Für die Klasse L7e ist die Klasse B erforderlich.

Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über die grundlegenden Fahrzeugklassen und die dafür benötigte Führerscheinklasse zusammengestellt:

KlasseDefinitionARI Motors ElektrofahrzeugFührerscheinklasse
L1eLeichtes zweirädriges Kraftfahrzeug. L1e-A umfasst Fahrräder mit Antriebssystem bis 25 km/h und bis zu 1 kW, L1e-B zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h mit Hubraum bis 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren.kein aktuelles ARI Fahrzeug verfügbarMopedführerschein AM, in Deutschland ab 15 Jahren
L2eDreirädriges Kleinkraftrad, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Hubraum bis 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren, fahrbereites Leergewicht bis 270 kg und höchstens zwei Sitzplätze.ARI 145, ARI 345Mopedführerschein AM, in Deutschland ab 15 Jahren
L3eZweirädriges Kraftrad, Hubraum über 50 cm³ und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.kein ARI Fahrzeug verfügbarJe nach Leistung: A1 ab 16 Jahren, A2 ab 18 Jahren, A ab 24 Jahren
L4eZweirädriges Kraftrad mit Beiwagen, Hubraum über 50 cm³ und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.kein ARI Fahrzeug verfügbarJe nach Leistung: A1 ab 16 Jahren, A2 ab 18 Jahren, A ab 24 Jahren
L5eDreirädriges Kraftfahrzeug mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Unterteilt in L5e-A für die Personenbeförderung und L5e-B als Nutzfahrzeug-Dreirad.kein ARI Fahrzeug verfügbarBis 15 kW: A1 ab 16 Jahren. Über 15 kW: A ab 21 Jahren. Zusätzlich im Inland mit Pkw-Führerschein B, über 15 kW jedoch erst ab 21 Jahren
L6eLeichtes vierrädriges Kraftfahrzeug, Leermasse ohne Batterien bis 425 kg, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Hubraum bis 50 cm³ beziehungsweise Nutzleistung bis 6 kW bei Elektroantrieb.ARI 452Mopedführerschein AM, in Deutschland ab 15 Jahren
L7eSchweres vierrädriges Kraftfahrzeug, Leermasse ohne Batterien bis 450 kg beziehungsweise bis 600 kg für die Güterbeförderung, Nutzleistung bis 15 kW.ARI 458 Pro, ARI 458, ARI Bruni, ARI 802, ARI 902B

Ein Sonderfall ist der ARI Bruni. Er wird serienmäßig als L7e zugelassen, kann auf Wunsch aber auch als M1-Fahrzeug eingetragen werden. Erst diese Zulassung als regulärer Pkw eröffnet den Zugang zur staatlichen Förderung. Am benötigten Führerschein ändert sich dadurch nichts, in beiden Fällen genügt die Klasse B.


Warum die Klasse L5e beim Führerschein eine Sonderrolle spielt

Die Klasse L5e wird häufig falsch eingeordnet, weil sie optisch zwischen Moped und Auto liegt. Entscheidend ist, dass diese Fahrzeuge schneller als 45 km/h fahren und damit keine Kleinkrafträder mehr sind. Der Mopedführerschein der Klasse AM reicht deshalb nicht aus.

Maßgeblich ist § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Leistung fallen dort in die Klasse A1, leistungsstärkere Fahrzeuge in die Klasse A, für die bei Dreirädern ein Mindestalter von 21 Jahren gilt. Darüber hinaus berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland ebenfalls zum Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge. Bei mehr als 15 kW Motorleistung gilt das allerdings erst ab einem Alter von 21 Jahren, und diese Erweiterung gilt ausschließlich in Deutschland, nicht im EU-Ausland.

In Österreich gelten abweichende Regeln: Dort erlaubt die Lenkberechtigung der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge generell erst ab 21 Jahren, während die Klasse A1 Fahrzeuge bis 15 kW abdeckt.


Was der Pkw-Führerschein sonst noch abdeckt

Wer die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf damit automatisch auch Fahrzeuge der Klassen AM und L führen, also sämtliche Leichtfahrzeuge bis 45 km/h. Für Krafträder der Klasse A1 gibt es in Deutschland zusätzlich die Schlüsselzahl B196, die nach einer Zusatzschulung ohne weitere Prüfung in den bestehenden Führerschein eingetragen wird und ebenfalls nur im Inland gilt.


Leichtfahrzeuge im deutschen Fahrzeugbestand

Leichtfahrzeuge bilden in Deutschland weiterhin eine deutliche Minderheit. Gemessen an rund drei Millionen jährlichen Neuzulassungen insgesamt fällt ihr Anteil gering aus. Gerade bei den drei- und vierrädrigen Leichtfahrzeugen ziehen die Zulassungszahlen in den vergangenen Jahren jedoch spürbar an.

Dieser Trend dürfte sich fortsetzen, denn in Zeiten zunehmend verstopfter Innenstädte und der elektromobilen Verkehrswende bieten Leichtfahrzeuge klare Vorteile. Sie nehmen weniger Platz weg, verbrauchen weniger Energie und sind gleichzeitig leistungsstark genug für urbane Anforderungen. So trägt der Elektro-Kleintransporter ARI 458 Pro bis zu 850 kg Nutzlast und ist in über 30 Aufbauvarianten von der Pritsche bis zum Foodtruck erhältlich, genug Spielraum für die meisten Lieferanten und Dienstleister im urbanen Raum.

Für eine ausführliche Beschreibung aller EG-Fahrzeugklassen, Aufbauarten, Emissionsklassen und Energiequellen können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt das Verzeichnis „Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" herunterladen. Die europaweite Aufteilung der Leichtfahrzeugklassen regelt die EU-Verordnung Nr. 168/2013.


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