26. November 2021
Leichtfahrzeuge L1 - L7e: Alle Fahrzeugklassen in der Übersicht
Fahrzeuge werden schon länger in verschiedene Kategorien unterteilt, um Bestimmungen und Gesetze an die Fahrzeugtypen anzupassen. 2013 wurde die bisherige Kategorisierung von der Europäischen Union erweitert, unter anderem um die Fahrzeugkasse der “leichten ein- und zweispurigen Kraftfahrzeuge”. Diese Klasse wird mit dem Buchstaben “L” sowie eine Ziffer zwischen 1 und 7 beschrieben, bei Elektrofahrzeugen ist zudem ein “e” am Ende der Bezeichnung. Außerdem gibt es bei einigen Klassen noch Unterkategorisierungen wie z.B: “L1e-A”.
Je nach Fahrzeugklasse unterscheidet sich auch, welcher Führerschein für das Fahren eines Leichtfahrzeugs benötigt wird. Die meisten Leichtfahrzeuge sind mit dem Moped-Führerschein der Klasse AM oder einem Motorradführerschein fahrbar. Nur für die Klasse L7e wird ein PKW-Führerschein der Klasse B benötigt.
Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über die grundlegenden Fahrzeugklassen und die dafür benötigte Führerscheinklasse zusammengestellt.:
Klasse | Definition | ARI Motors Elektrofahrzeug | Führerscheinklasse |
---|---|---|---|
L1e | Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren. | ARI 45 | Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich |
L2e | Dreirädriges Kleinkraftrad, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren, fahrbereites Leergewicht bis zu 270 kg und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen | ARI 145, ARI 345 | Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich |
L3e | Zweirädriges Kraftrad, Hubraum über 50 cm³ und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. | kein ARI Fahrzeug verfügbar | Je nach Leistung: Motorradführerschein A1 - ab 16 Jahren, A2 ab 18, A ab 24 Jahren |
L4e | Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen, Hubraum über 50 cm³ bei und/oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. | kein ARI Fahrzeug verfügbar | Je nach Leistung: Motorradführerschein A1 - ab 16 Jahren, A2 ab 18, A ab 24 Jahren |
L5e | Dreirädriges Kraftfahrzeug, Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, 15 kW bei Elektroantrieb, Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h. | kein ARI Fahrzeug verfügbar | Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich |
L6e | Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug , Leergewicht (ohne Akku) bis zu 425 kg, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³. | ARI 252, ARI 452 | Mopedführereschein AM – in Deutschland und Österreich ab 15 Jahren möglich |
L7e | Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, Leergewicht (ohne Akku) bis 450 kg bzw. bis 600 kg für Güterbeförderung, Nutzleistung bis zu 15 kW. | ARI 458, ARI 802, ARI 902 | B |
Leichtfahrzeuge bilden in Deutschland eine deutliche Minderheit. In den letzten Jahren wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt durchschnittlich rund 5.000 Leichtfahrzeuge pro Jahr zugelassen. Bei ungefähr 3 Millionen neu zugelassenen Fahrzeugen jedes Jahr ist das noch sehr gering. Doch gerade bei den dreirädrigen Leichtfahrzeugen gab es in den letzten Jahren einen jährlichen Anstieg der Zulassungen um rund 20%.
Dieser Trend dürfte sich fortsetzen, denn in Zeiten von zunehmend verstopften Innenstädten und der elektromobilen Verkehrswende bieten Leichtfahrzeuge viele Vorteile: Sie nehmen weniger Platz weg, verbrauchen weniger Strom bzw. Kraftstoff und sind gleichzeitig meist leistungsstark genug für urbane Anforderungen. So hat der Elektro-Kleintransporter ARI 458 je nach Akku-Typ eine Nutzlast von 531 - 648 kg, genug Zuladung für die meisten Lieferanten und Dienstleister im urbanen Raum.
Für eine ausführliche Beschreibung aller EG-Fahrzeugklassen, Aufbauarten, Emissionsklassen und Kraftstoffarten bzw. Energiequellen können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt das Verzeichnis “Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern” herunterladen.