WELMO-Förderung 2026: Bis zu 15.000 Euro Zuschuss für gewerbliche Elektrofahrzeuge in Berlin

14. Juli 2026

WELMO-Förderung 2026: Bis zu 15.000 Euro Zuschuss für gewerbliche Elektrofahrzeuge in Berlin


Wenn Sie ein Unternehmen in Berlin führen und über die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs nachdenken, sollten Sie das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität kennen, kurz WELMO. Das Land Berlin bezuschusst damit den Kauf und das Leasing gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge und übernimmt je nach Fahrzeugklasse einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten. Für viele Modelle von ARI Motors bedeutet das mehrere Tausend Euro Ersparnis. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Voraussetzungen gelten und welche ARI Motors Modelle förderfähig sind.


Was ist die WELMO-Förderung?


WELMO steht für Wirtschaftsnahe Elektromobilität und ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin. Umgesetzt wird es von der IBB Business Team GmbH, einer Tochter der Investitionsbank Berlin. Ziel des Programms ist es, die Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten in Berlin voranzutreiben und kleine und mittlere Unternehmen beim Umstieg auf emissionsarme Antriebe zu unterstützen.


Gefördert werden ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb. Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig. Neben der reinen Fahrzeugförderung umfasst WELMO auch Zuschüsse für den Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur sowie ein begleitendes Beratungsangebot. Für Unternehmen, die ihre Flotte elektrifizieren möchten, lässt sich die Fahrzeugförderung damit sinnvoll mit einer Förderung der Ladepunkte kombinieren.


Wie hoch ist die Förderung?


Die Förderhöhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Antriebstechnologie. Für die Fahrzeuge von ARI Motors sind vor allem zwei Kategorien relevant.


Für elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e beträgt der Zuschuss 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Fahrzeug. In diese Kategorie fallen beispielsweise der ARI Bruni, der ARI 458 Pro und die verschiedenen Varianten des ARI 345. Wichtig zu wissen ist, dass in dieser Klasse nur Modelle förderfähig sind, die auf der offiziellen Liste der förderfähigen Klein- und Leichtfahrzeuge der IBB stehen.


Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2, also klassische Transporter und Elektro-Lieferwagen zur Güterbeförderung, beträgt der Zuschuss 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug. Diese Fahrzeuge benötigen keinen gesonderten Listeneintrag.


Wer ist antragsberechtigt?


Antragsberechtigt sind Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben und für ihre gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Voraussetzung ist außerdem, dass die geförderten Fahrzeuge überwiegend in Berlin eingesetzt werden. Ein überwiegender Einsatz außerhalb Berlins, also mehr als die Hälfte der jährlichen Fahrleistung, ist nicht förderfähig.


Ein entscheidender Punkt betrifft den Zeitpunkt der Bestellung. Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug noch nicht vor der Bestätigung des vollständigen Antragseingangs durch die IBB bestellt haben. Sie sollten den Antrag also unbedingt stellen, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben oder eine verbindliche Bestellung auslösen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Welche ARI Motors Modelle sind förderfähig?


Das Fahrzeugprogramm von ARI Motors deckt einen großen Teil der über WELMO förderfähigen Fahrzeugklassen ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Modelle mit ihren Aufbauvarianten, der jeweiligen Fahrzeugklasse und dem Nettopreis ab Werk. Alle Preise verstehen sich netto und ohne Gewähr.


ARI Bruni, ARI 452 und ARI 802: die kompakten Stadtstromer


Der ARI Bruni ist ein wendiger elektrischer Kleinwagen der Klasse L7e und eignet sich ideal für Lieferdienste, Pflegedienste und alle Betriebe, die viel im innerstädtischen Verkehr unterwegs sind. Ergänzt wird er durch den ARI 452 als 2-Personenfahrzeug der Klasse L6e und den ARI 802 als kompaktes L7e-Auto. Alle drei sind über WELMO förderfähig, sodass sich der Zuschuss von bis zu 5.000 Euro direkt auf die Anschaffung anrechnen lässt.


ModellAufbauFahrzeugklasseNettopreis abWELMO-ZuschussPreis nach Förderung ab
ARI BruniZweisitzerL7e9.999 Euro~3.000 Euro~7.000 Euro
ARI BruniViersitzerL7e10.990 Euro~3.300 Euro~7.700 Euro
ARI 4522-Personenfahrzeug (45 km/h)L6e9.999 Euro~3.000 Euro~7.000 Euro
ARI 8022-Personenfahrzeug (80 km/h)L6e / L7e10.990 Euro~3.300 Euro~7.700 Euro

ARI 458 Pro: der vielseitige Elektrotransporter


Der ARI 458 Pro ist das Arbeitstier im Programm und in einer außergewöhnlichen Vielfalt an Aufbauten erhältlich. Vom klassischen Pritschenwagen über den Kipper und Kofferaufbau bis hin zu spezialisierten Varianten wie Winterdienst- oder Müllsammelfahrzeug lässt sich für nahezu jeden gewerblichen Einsatzzweck die passende Konfiguration finden. Als Fahrzeug der Klasse L7e ist der ARI 458 Pro über WELMO förderfähig.


ModellAufbauFahrzeugklasseNettopreis abWELMO-ZuschussPreis nach Förderung ab
ARI 458 ProPritscheL7e15.790 Euroca. 4.740 Euroca. 11.050 Euro
ARI 458 ProPritsche mit PlaneL7e17.720 Euro5.000 Euroca. 12.720 Euro
ARI 458 ProKipperL7e16.290 Euroca. 4.890 Euroca. 11.400 Euro
ARI 458 ProKofferL7e16.490 Euroca. 4.950 Euroca. 11.540 Euro
ARI 458 ProKoffer AlkovenL7e23.350 Euro5.000 Euroca. 18.350 Euro
ARI 458 ProVerkaufsfahrzeugL7e22.990 Euro5.000 Euroca. 17.990 Euro
ARI 458 ProFood TruckL7e25.980 Euro5.000 Euroca. 20.980 Euro
ARI 458 ProWinterdienstfahrzeugL7e32.800 Euro5.000 Euroca. 27.800 Euro
ARI 458 ProMüllsammelfahrzeugL7e19.990 Euro5.000 Euroca. 14.990 Euro

ARI 345: das dreirädrige Lastenmoped in drei Ausführungen


Der ARI 345 ist ein kompaktes elektrisches Lastenmoped der Klasse L2e und in drei Ausführungen erhältlich. Die Basisversion mit offener Kabine bildet den Einstieg, die Variante mit fester Kabine bietet Wetterschutz, und die Retro-Ausführung setzt mit ihrer geschlossenen Kabine im nostalgischen Stil zusätzlich einen optischen Akzent, der sich besonders für Gastronomie und Verkauf eignet. Alle drei Ausführungen sind als L2e-Fahrzeug über WELMO förderfähig.


ModellAufbauFahrzeugklasseNettopreis abWELMO-ZuschussPreis nach Förderung ab
ARI 345 (offene Kabine)PritscheL2e6.995 Euroca. 2.100 Euroca. 4.900 Euro
ARI 345KofferL2e7.395 Euroca. 2.220 Euroca. 5.180 Euro
ARI 345VerkaufsfahrzeugL2e12.240 Euroca. 3.670 Euroca. 8.570 Euro
ARI 345Food TruckL2e14.750 Euroca. 4.430 Euroca. 10.320 Euro
ARI 345 KabinePritscheL2e7.995 Euroca.

ARI 901, ARI 1570 und ARI 1710: die großen Elektrotransporter der Klasse N1


Für Betriebe mit höherem Transportbedarf sind die großen Nutzfahrzeuge von ARI Motors besonders interessant. Der ARI 901 und der wendige ARI 901 XL, der große Geräteträger ARI 1570 sowie der ARI 1710 in der Sprinter-Klasse gehören zur Fahrzeugklasse N1. Für diese Fahrzeuge greift der höhere WELMO-Fördersatz von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug. Ein Listeneintrag ist hier nicht erforderlich, da die Förderung direkt über die N1-Kategorie erfolgt. Angesichts der höheren Anschaffungssummen fällt der Zuschuss in dieser Klasse absolut am größten aus und kann bei entsprechender Konfiguration bis zum Höchstbetrag von 15.000 Euro reichen. So lässt sich beispielsweise beim ARI 1570 als Geräteträger oder beim ARI 1710 in der Sprinter-Klasse ein erheblicher Teil der Investition über die Förderung abdecken.


So läuft die Antragstellung ab


Der Antrag wird vollständig digital über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem der Investitionsbank Berlin gestellt. Zunächst registrieren Sie sich im System oder loggen sich ein. Anschließend wählen Sie das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität und das passende Modul aus und legen Ihr Projekt an. Alle erforderlichen Unterlagen laden Sie im Zuge der Antragstellung hoch.


Zu den benötigten Dokumenten gehören in der Regel ein Nachweis über Ihre gewerbliche Tätigkeit, etwa die Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug, sowie Angaben zum geplanten Fahrzeug. Denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig vor der Bestellung einzureichen, da ein vorzeitiger Vorhabenbeginn die Förderung ausschließt. Für Detailfragen und Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen die Kundenberatung der IBB Business Team GmbH zur Verfügung.


Häufige Fragen zur WELMO-Förderung


Wie viel Zuschuss gibt es über WELMO für ein Elektrofahrzeug?


Für elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e beträgt der Zuschuss 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Fahrzeug. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 sind es 25 Prozent, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug.


Wer kann die WELMO-Förderung beantragen?


Antragsberechtigt sind Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin, die für ihre gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die geförderten Fahrzeuge müssen überwiegend in Berlin eingesetzt werden.


Welche ARI Motors Modelle sind über WELMO förderfähig?


Förderfähig sind unter anderem der ARI Bruni, der ARI 458 Pro mit seinen Aufbauvarianten, die drei Ausführungen des ARI 345 sowie der ARI 452 und der ARI 802. Für die Klein- und Leichtfahrzeuge gilt, dass das Modell auf der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge der IBB geführt sein muss.


Werden auch Plug-in-Hybride gefördert?


Nein. Gefördert werden ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb. Plug-in-Hybride sind von der WELMO-Förderung ausgeschlossen.


Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?


Ja. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug noch nicht vor der Bestätigung des vollständigen Antragseingangs durch die IBB bestellt wurde. Der Antrag muss also vor der verbindlichen Bestellung eingereicht werden.


Sind Elektro-Pkw über WELMO förderfähig?


Pkw der Klasse M1 werden nur gefördert, wenn eine gültige Taxikonzession vorliegt und das Fahrzeug als Taxi oder E-Inklusionstaxi genutzt wird. Für den allgemeinen gewerblichen Einsatz sind Pkw nicht förderfähig.


Fazit: Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen


Die WELMO-Förderung macht den Umstieg auf elektrische Nutzfahrzeuge für Berliner Unternehmen besonders attraktiv. Mit bis zu 5.000 Euro für Leichtfahrzeuge und bis zu 15.000 Euro für leichte Nutzfahrzeuge lässt sich ein spürbarer Teil der Anschaffungskosten decken. Zusätzlich können Unternehmen von der neuen Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge profitieren, mit der sich im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen lassen. Ob und in welcher Höhe diese Abschreibung für Sie infrage kommt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung. Da viele Modelle von ARI Motors förderfähig sind, lohnt sich ein genauer Blick auf das Programm, bevor Sie Ihre nächste Fahrzeuginvestition tätigen.


Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für ARI Motors Fahrzeuge finden Sie in unserem Magazin. Wenn Sie wissen möchten, welches ARI Motors Modell am besten zu Ihrem Betrieb passt und wie Sie die Förderung optimal nutzen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie zu den passenden Fahrzeugen und Aufbauten und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer emissionsfreien Flotte.


Hinweis: Die genannten Fördersätze und Voraussetzungen entsprechen dem Stand der WELMO-Förderrichtlinie 2026. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bestimmungen der IBB Business Team GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.