26. November 2025
Was die Zulassungsbescheinigung Teil I über Ihr Elektrofahrzeug verrät
Er steckt meist unscheinbar in einer Mappe oder im Seitenfach der Tür: die Zulassungsbescheinigung Teil I, vielen weiterhin besser bekannt als Fahrzeugschein. Trotz seines nüchternen Erscheinungsbilds spielt das Dokument im Alltag von Fahrzeughaltern und Prüfstellen eine bedeutendere Rolle, als man auf den ersten Blick vermuten würde.
Gerade bei modernen Elektro-Leichtfahrzeugen wie den Modellen von ARI Motors liefert der Schein eine erstaunliche Fülle an technischen Informationen, die im Servicefall, bei der Versicherung oder bei der nächsten Hauptuntersuchung den entscheidenden Unterschied machen.
Ein Blick hinter die Zahlen: Der Fahrzeugschein als Steckbrief des Fahrzeugs
Die Zulassungsbescheinigung ist im Grunde der „Ausweis“ Ihres Fahrzeugs. Doch statt Lichtbild oder Unterschrift finden sich darin technische Daten, die exakt festhalten, wie das Fahrzeug konzipiert und zugelassen wurde.
Schon die ersten Felder enthalten Angaben, die im Alltag wichtig sind:
- Feld B: Erstzulassung
Hier steht das Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal offiziell im Straßenverkehr unterwegs war. Bei gebrauchten Modellen kann dies wertvolle Hinweise für Garantie- oder Wartungsintervalle geben.
- P.2: Leistung in Kilowatt
Besonders bei Elektrofahrzeugen ist dieser Wert interessant, da er Rückschlüsse auf Beschleunigung und Effizienz zulässt.
- P.1: Hubraum
Bei Verbrennern ein Klassiker – bei reinen E-Modellen steht hier naturgemäß „0“, was manche Erstbesitzer erstaunt.
- J: Fahrzeugklasse / Aufbau
E-Lastenfahrzeuge, Kabinenroller oder leichte Transporter haben unterschiedliche Fahrzeugklassen, die sich direkt auf Versicherungen oder Vorschriften auswirken.
- 5 bis 8: Fahrzeugidentnummer (FIN/VIN)
Die DNA des Fahrzeugs – jedes Modell weltweit einzigartig, wichtig bei Ersatzteilbestellungen oder Garantieabwicklungen.
Anhängelast und Stützlast: Was leichte E-Fahrzeuge tatsächlich ziehen dürfen
Ein weiterer Punkt, der häufig übersehen wird, ist die zulässige Anhängelast. Im Fahrzeugschein finden sich diese Angaben im unteren Bereich unter Feld O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Gerade bei kompakten E-Nutzfahrzeugen oder Lastendreirädern ist wichtig zu wissen, welche Lasten offiziell gezogen werden dürfen – denn anders als bei vielen Pkw liegt bei Leichtfahrzeugen die Anhängelast oft niedriger oder ist aus technischer Sicht nicht vorgesehen. Ergänzend dazu gibt Feld 13 Auskunft über die zulässige Stützlast, also das maximale Gewicht, das senkrecht auf der Anhängerkupplung lasten darf. Diese Werte sind entscheidend für die Betriebserlaubnis des Anhängers und schützen vor Überlastung von Fahrwerk, Rahmen und Antrieb. Wer regelmäßig Anhänger nutzen möchte, sollte diese Angaben genau kennen – und vor dem Einsatz prüfen, ob die geplante Last mit dem eigenen ARI-Modell kompatibel ist.
HSN und TSN: Kleine Codes, große Wirkung
In Feld 2 tauchen zwei besonders relevante Kürzel auf: HSN (Herstellerschlüsselnummer) und TSN (Typschlüsselnummer).
Diese Codes sind für Werkstätten und Teilehändler Gold wert. Sie helfen,
-
das richtige Ersatzteil ohne langes Nachfragen zu finden,
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Fahrzeugvarianten exakt auseinanderzuhalten,
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und bei Versicherungen die korrekten Tarife zu ermitteln.
Auch ARI-Fahrzeuge sind über diese Nummern eindeutig identifizierbar – egal, ob es sich um ein Elektro-Nutzfahrzeug, ein E-Lastendreirad oder einen kompakten Transporter handelt.
Warum der Fahrzeugschein bei der Hauptuntersuchung unverzichtbar ist
Spätestens bei der fälligen Hauptuntersuchung spielt der Fahrzeugschein eine zentrale Rolle.
Bevor das Fahrzeug überhaupt auf die Prüfspur rollt, dient das Dokument als Grundlage für:
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die Identifikation des genauen Fahrzeugmodells,
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die Prüfung, welche technischen Systeme verbaut sein müssen,
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die Zuordnung von Abgasnormen bzw. Elektromodellen,
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die Auswahl der richtigen Prüfverfahren.
Moderne Prüfsoftware kann die Daten des Fahrzeugs mit den Angaben im Fahrzeugschein abgleichen. Erst dadurch wird ein korrekter Soll-Ist-Vergleich möglich – ganz gleich, ob es um Bremswerte, elektrische Sicherheit oder Achslasten geht.
Damit wird klar: Ohne den Fahrzeugschein bleibt den Prüfteams oft nur die Hälfte der notwendigen Informationen.
Auch bei Elektro-Leichtfahrzeugen: Das Dokument bleibt Pflicht
Ob kompakter ARI Bruni, der vielseitige ARI 458 oder ein individuell ausgebautes E-Lastendreirad – die Eckdaten im Fahrzeugschein bilden die verbindliche Grundlage für Zulassung, Steuer, Versicherung und Service.
Selbst wenn viele Werte bei E-Fahrzeugen anders ausfallen (z. B. kein Hubraum, andere Emissionsangaben oder spezielle Batteriedaten), bleibt das Dokument für Besitzer genauso wichtig wie bei klassischen Pkw.
FAQ: Häufige Fragen zum Fahrzeugschein bei ARI-Fahrzeugen
Brauche ich als Fahrer eines Elektro-Fahrzeugs überhaupt einen Fahrzeugschein?
Ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist immer mitzuführen – unabhängig davon, ob es sich um ein E-Leichtfahrzeug oder einen Verbrenner handelt.
Welche Angaben im Fahrzeugschein sind für ARI-Fahrzeuge besonders relevant?
Für Elektrofahrzeuge sind vor allem Leistung (kW), Fahrzeugklasse, zulässiges Gesamtgewicht und die Schlüsselnummern HSN/TSN bedeutend.
Warum steht bei Elektrofahrzeugen beim Hubraum „0“?
Weil reine Elektrofahrzeuge keinen Verbrennungsmotor haben. Der Wert ist technisch korrekt und kein Fehler.
Muss der Fahrzeugschein zur Hauptuntersuchung vorgelegt werden?
Unbedingt. Ohne das Dokument kann keine vollständige und rechtskonforme Prüfung durchgeführt werden.
Kann ich mit HSN und TSN leichter Ersatzteile für mein ARI-Modell finden?
Ja. Werkstätten können dank dieser Zahlen eindeutig erkennen, welche Variante Ihres Fahrzeugs vorliegt und passende Teile bestellen.
