9. August 2021
Welche Steuervorteile habe ich bei meinem ARI Motors Elektrofahrzeug?
Bereits beim Kauf eines Elektrofahrzeugs der ARI Motors GmbH gibt es Fördermöglichkeiten. Zusätzlich sind die ARI Motors Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Seit 2019 gibt es zudem weitere Vergünstigungen, wenn das Fahrzeug als Dienstwagen unterwegs ist. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Steuervorteile mit einem ARI Motors Elektrofahrzeug geben:
Bis zu 10 Jahre ohne Kfz-Steuer
Nach § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind reine Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundestag hat diese Befreiung Ende 2025 mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verlängert. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2035.
Bei einem Halterwechsel wird die Steuerbefreiung übertragen, und zwar bis zum Ablauf der zehn Jahre seit Erstzulassung oder bis Ende 2035. Fahrzeuge, die bereits nach der alten Regelung bis zum 31.12.2025 zugelassen wurden, behalten ihre Steuerfreiheit ebenfalls, nun längstens bis zum 31.12.2035 statt nur bis 2030. Die Befreiung gilt automatisch; Sie müssen sie nicht gesondert beantragen. Für Plug-in-Hybride gilt sie nicht, wohl aber für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. So profitieren unsere Elektro-Kleintransporter ebenso von der Befreiung wie unsere Personenfahrzeuge.
Privatnutzung als Dienstwagen: nur 0,25 % des Listenpreises werden angerechnet
Wenn Sie Ihr ARI Motors Elektrofahrzeug neben den geschäftlichen Wegen auch privat nutzen, können Sie von der sogenannten 0,25-%-Regelung profitieren. Bei der üblichen 1-%-Regelung wird 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Für reine Elektrofahrzeuge sind es nur 0,25 %, also ein Viertel des Verbrenner-Satzes.
Wichtig ist die zum 1. Juli 2025 angehobene Preisgrenze: Die 0,25-%-Regelung gilt seitdem für reine Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro; zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Liegt der Bruttolistenpreis über 100.000 Euro, greift die 0,5-%-Regelung. Da die ARI Motors Fahrzeuge deutlich unter dieser Grenze liegen, fallen sie in die günstigste Klasse.
Bei der Fahrtenbuchmethode werden entsprechend nur 25 % der tatsächlichen Anschaffungskosten angesetzt. Voraussetzung ist eine Erstzulassung nach dem 1. Januar 2019; maßgeblich ist nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Tag der Zulassung. Nach aktuellem Rechtsstand gilt die Regelung für Anschaffungen bis Ende 2030.
Steuerfreies Laden beim Arbeitgeber
Laden Sie Ihren Dienstwagen oder Ihr privates Elektrofahrzeug an einer Ladeeinrichtung Ihres Arbeitgebers, bleibt dies steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Ein Zuschuss des Arbeitgebers für die Anschaffung einer privaten Ladestation kann weiterhin pauschal mit 25 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG), sofern die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
Erstattung von Stromkosten für privaten Ladestrom: neue Regeln ab 2026
Laden Sie Ihr Dienstfahrzeug an Ihrer privaten Ladestation, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten. Hier hat sich zum 1. Januar 2026 etwas Grundlegendes geändert: Die bisherigen Monatspauschalen von 30 Euro beziehungsweise 70 Euro für Elektroautos sind mit dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025 zum Jahresende 2025 weggefallen.
Ab 2026 gibt es für die Erstattung des häuslichen Ladestroms zwei Wege: entweder die Erstattung der tatsächlichen, verbrauchsgenau nachgewiesenen Kosten oder eine Strompreispauschale. Beide Methoden setzen voraus, dass die geladene Strommenge über einen separaten stationären oder mobilen Zähler in der Wallbox oder im Fahrzeug erfasst und nachgewiesen wird. Für die Strompreispauschale ist für das Kalenderjahr 2026 ein Wert von 34 Cent je nachgewiesener kWh maßgeblich. Die gewählte Methode gilt einheitlich für das gesamte Kalenderjahr; ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich.
Fazit
Neben den Fördermöglichkeiten beim Kauf eines ARI Motors Elektrofahrzeugs gibt es auch bei den laufenden Kosten viel Sparpotenzial. Reine Elektrofahrzeuge sind für Privatpersonen wie Gewerbetreibende bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035. Als Geschäftsfahrzeug lässt sich mit der 0,25-%-Regelung zusätzlich Monat für Monat sparen. Und auch beim Laden bleibt Sparpotenzial: Das Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei, und für den privat geladenen Ladestrom kann der Arbeitgeber ab 2026 den nachgewiesenen Verbrauch oder eine Strompreispauschale steuerfrei erstatten.
