9. August 2021
Welche Steuervorteile habe ich bei meinem ARI Motors Elektrofahrzeug?
Bereits bei Kauf eines Elektrofahrzeugs der ARI Motors GmbH gibt es Fördermöglichkeiten. Zusätzlich sind schon jetzt die ARI Motors Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Seit 2019 gibt es zudem weitere Vergünstigungen, wenn das Fahrzeug als Dienstwagen unterwegs ist. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick über die Steuervorteile mit einem ARI Motors Elektrofahrzeug geben:
10 Jahre ohne Kfz-Steuer
Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) § 3d (“Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge") sind Elektrofahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 zehn Jahre lang bis maximal 31.12.2030 von der KfZ-Steuer befreit. Dies gilt auch bei einem Halterwechsel. Es lohnt sich also besonders, ein Elektrofahrzeug der ARI Motors GmbH zu erwerben, um von diesem Vorteil zu profitieren. So sind unsere ARI 458 Elektro-Kleintransporter ebenso auf 10 Jahre steuerfrei wie unsere Personenfahrzeuge oder das Lastenmoped ARI 145.
Privatnutzung des Fahrzeugs: nur 0,25% des Listenpreises werden angerechnet
Sollten Sie zum Beispiel Ihren ARI 458 Elektro-Kleintransporter neben den geschäftlichen Wegen auch privat nutzen wollen, können Sie seit 2019 weitere Vorteile genießen. Die meistgenutzte steuerliche Abrechnung solcher Privatfahrten ist die sogenannte “1%-Regelung”, bei der normalerweise 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs auf das monatliche Gehalt addiert wird. Für Elektrofahrzeuge liegt dieser Wert bei nur 0,25%, also bei einem Viertel des Verbrennerfahrzeugs.
Und auch wenn Sie stattdessen ein Fahrtenbuch führen, gelten als Berechnungsgrundlage nur 25% des Bruttolistenpreises. Nachdem diese Steuererleichterung anfangs bis 2021 befristet war, ist sie nun bis zum 31.12. 2030 gültig.
Diese Regelung gilt für alle Elektrofahrzeuge, die nach dem 1.1.2019 angeschafft wurden. Es zählt hier nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Tag der Auslieferung. Sollte das Fahrzeug vor diesem Datum erworben worden sein, gibt es in Form des “Nachteilsausgleich” die Möglichkeit, den Bruttolistenpreis pauschal abzumindern. Dies passiert anhand der Akkukapazität des Fahrzeugs. So kann man den Bruttolistenpreis eines 2018 zugelassenen Elektrofahrzeuges um 250 Euro je Kilowattstunde bis zu maximal 7.500 Euro zu mindern.
Steuerfreie private Nutzung der Ladesäulen des Arbeitgeber
Sollten Sie Ihren Dienstwagen oder sogar Ihr privates Elektrofahrzeug an der Ladesäule Ihres Arbeitgebers laden, so ist dies nicht steuerpflichtig. Eine pauschale Besteuerung von 25% gilt für Zuschüsse vom Arbeitgebe für die Beschaffung einer eigenen, privaten Ladestation. Diese beiden Regelungen sind seit 2017 gültig und sind bis Ende 2030 befristet.
Erstattung von Stromkosten für privaten Ladestrom
Falls Sie Ihr Dienstfahrzeug - z.B. einen ARI 458 Kipper - an Ihrer privaten Ladestation laden, so kann Ihr Arbeitgeber Ihnen dies als “steuerfreien Auslagenersatz” erstatten. Diese Kosten können auch pauschal ohne Einzelnachweise abgegolten werden. Sollte dieser Dienstwagen von Ihnen auch privat genutzt werden, können Sie bis Ende 2020 noch folgende Pauschalbeträge ansetzten: Sollte der Arbeitgeber keine eigene Lademöglichkeit anbieten, dürfen pro Monat 70 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Und selbst wenn am Arbeitsplatz eine Lademöglichkeit besteht, darf eine Pauschale von 30 Euro angesetzt werden.
Fazit
Neben den vielen Fördermöglichkeiten beim Kauf eines Elektrofahrzeugs der ARI Motors GmbH gibt es auch bei den laufenden Kosten viel Sparpotenzial. So ist das Fahrzeug für Privatpersonen wie Gewerbetreibende von der Kfz-Steuer bis zum 31.12.2030 befreit. Als Geschäftsfahrzeug können zudem mit der 0,25%-Regelung zusätzlich dreistellige Beträge im Jahr steuerlich gespart werden. Und selbst beim Aufladen der Fahrzeuge kann man noch sparen: so können spezielle Pauschalen steuerlich geltend gemacht werden, wenn man das Dienstfahrzeug privat auflädt, egal ob dies nur geschäftlich oder auch privat genutzt wird.