Bundesregierung plant Förderung von Elektro-Autos als Dienstwagen

18. September 2024

Bundesregierung plant Förderung von Elektro-Autos als Dienstwagen

Nach dem Ende der staatlichen Förderung verzeichnen Elektroautos in Deutschland einen deutlichen Rückgang im Verkauf. Besonders die deutsche Autoindustrie spürt den Druck, wie zuletzt am Beispiel von Volkswagen deutlich wurde. Nun plant die Bundesregierung neue Maßnahmen, um den Absatz von Elektrofahrzeugen zu steigern.


Neuer Fokus auf steuerliche Anreize


Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Juli 2024 verständigte sich die Ampel-Koalition auf eine „Wachstumsinitiative“. Eine der geplanten Maßnahmen betrifft die steuerliche Förderung von Elektroautos als Dienstwagen. Rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 soll eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge eingeführt werden. Unternehmen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, die Kosten für neu zugelassene vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge schneller steuerlich abzusetzen. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungskosten – beginnend mit einem Abschreibungssatz von 40 Prozent – steuerlich geltend gemacht werden. Diese Maßnahme soll die Liquidität der Unternehmen erhöhen. Die Regelung gilt für Anschaffungen, die zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 erfolgen.


Darüber hinaus wird die Besteuerung von Elektro-Dienstwagen angepasst. Arbeitnehmer, die ihren Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, können diesen Vorteil künftig zu günstigeren Konditionen versteuern. Bisher galt dies nur für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 70.000 Euro. Diese Grenze wird nun auf 95.000 Euro angehoben und betrifft Dienstwagen, die ab Juli 2024 angeschafft wurden oder werden. Die Vorhaben müssen nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.


Höhere Abschreibung = Geringere Steuerlast:


Da der ARI 901 pro Jahr einen höheren Abschreibungsbetrag (15.598,00 Euro) hat als ein Verbrenner (6.499,17 Euro), kann der Besitzer jährlich mehr Kosten geltend machen. Das führt zu einer niedrigeren Steuerlast. Durch die höhere Abschreibung kann der Besitzer den Kaufpreis des ARI 901 schneller steuerlich abschreiben und dadurch schneller einen finanziellen Ausgleich für die Anschaffungskosten erreichen. Hier sehen die gesamte Rechnung:

  • Kaufpreis ARI 901 Kofferaufbau: 38.995,00 Euro

  • Höhe der jährlichen Abschreibung ARI 901: 15.598,00 Euro

  • Höhe der jährlichen Abschreibung Verbrenner: 6.499,17 Euro


Ziel: E-Mobilität fördern


Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erwartet, dass diese Maßnahmen einen „Nachfrageschub“ für Elektroautos auslösen werden. Er betonte, dass Dienstwagen auch für den Gebrauchtwagenmarkt von Bedeutung seien, da sie oft nur kurze Zeit in Betrieb sind. Laut dem Gesetzentwurf sollen die neuen Maßnahmen gezielt Anreize für den verstärkten Einsatz von Elektrofahrzeugen im gewerblichen Bereich schaffen. Die Regelungen betreffen ausschließlich neu angeschaffte vollelektrische Fahrzeuge und sind zeitlich begrenzt – gültig für Anschaffungen zwischen Juli 2024 und Dezember 2028. Diese zeitliche Begrenzung soll Unternehmen dazu motivieren, schnell zu investieren.

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