Neue KfW-Förderung (442) von Solaranlage, Ladestation und Speicher: Bis zu 10.200 Euro sparen bei Ladeinfrastruktur

6. September 2023

Neue KfW-Förderung (442) von Solaranlage, Ladestation und Speicher: Bis zu 10.200 Euro sparen bei Ladeinfrastruktur


Unter dem Namen "Solarstrom für Elektroautos" wird das Laden eines Elektroautos mit Solarstrom vom eigenen Dach nun mit finanzieller Unterstützung belohnt. Das KfW-Förderprogramm 442 namens "Solarstrom für Elektroautos" zur Erzeugung von Solarstrom an Wohngebäuden und dessen Nutzung für Elektrofahrzeuge wie den ARI 901 Elektrotransporter hat einen offiziellen Starttermin erhalten: Ab dem 26. September 2023 können Anträge bei der Förderbank KfW eingereicht werden, wie das Bundesverkehrsministerium am Sonntag in Berlin bekannt gab. Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 10.200 Euro.


Das Hauptziel des Programms ist es, private Wohngebäude mit der notwendigen Ladeinfrastruktur, bestehend aus Ladestationen, Solarstromanlagen und Speichern, auszustatten. Insgesamt stehen beeindruckende 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass alle drei Komponenten gleichzeitig neu angeschafft werden müssen. Zusätzlich muss ein Elektroauto bereits vorhanden sein oder in Bestellung stehen.


Um die volle Fördersumme von 10.200 Euro zu erhalten, muss der Akku des Elektrofahrzeugs für die bidirektionale Nutzung als Reservespeicher zur Verfügung stehen. Dadurch kann der Akku im Bedarfsfall dazu beitragen, überschüssigen Strom ins Netz zurückzuspeisen oder im eigenen Haus verwendet zu werden. Ohne diese Option beträgt der maximale Förderbetrag 9.600 Euro.


Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) betonte, dass dieses Programm Menschen mit Eigenheimen unterstützt, die auf das Auto angewiesen sind, insbesondere im ländlichen Raum, sei es zur Arbeit oder für die Fahrt der Kinder zum Sportverein. Wissing weiter: “Durch das Laden am eigenen Wohngebäude verringern wir den Bedarf für öffentliches Laden und ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, Energiekosten einzusparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.” Alle Informationen zur Förderung sowie einen Vorarb-Check zur Eignung erhalten Sie auf der Informations-Seite der KfW-Bank. Zudem können Sie sich hier ein Merkblatt zur Förderung herunterladen.


Wieder fehlende Förderung von Leichtelektrofahrzeugen


Deutschland ist zweifellos ein Vorreiter in der Förderung der Elektromobilität. Doch bei den meisten staatlichen Förderungen zeigt sich eine bemerkenswerte Lücke in der bestehenden Förderpolitik: Leichtelektrofahrzeuge der Klasse L, die potenziell eine umweltfreundlichere und praktischere Lösung für urbane Mobilität darstellen, werden systematisch benachteiligt.


In Deutschland werden nur Fahrzeuge der Klassen N1 und M1 großzügig gefördert, was bedeutet, dass vor allem schwere Elektroautos und begünstigt werden. Diese Förderung schließt jedoch eine wachsende Kategorie von Fahrzeugen aus: die Leichtelektrofahrzeuge (Klasse L). Diese umfassen Elektromopeds wie die ARI Motors Lastenmopeds, E-Bikes und weitere kleinere Elektrofahrzeuge wie die ARI 458 Elektro-Kleintransporter, die sich ideal für den städtischen Verkehr eignen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Deutschland diese Fahrzeuge in seiner Förderpolitik ignoriert. Leichtelektrofahrzeuge sind äußerst effizient, umweltfreundlich und tragen dazu durch ihre Größe und Umweltfreundlichkeit dazu bei, Staus zu reduzieren sowie die Luftqualität in städtischen Gebieten zu verbessern. Sie sind zudem oft erschwinglicher als herkömmliche Elektroautos und können eine kostengünstige Option für viele Menschen sein.


Konfigurieren Sie jetzt einen Elektrotransporter ARI 901 und nutzen Sie die großzügige Förderung!