Berlin: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

9. August 2021

Berlin: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Berlin gehört zu den attraktivsten Standorten für die Elektrifizierung gewerblicher Flotten. Mit dem Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität, kurz WELMO, unterstützt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe kleine und mittlere Unternehmen beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau eigener Ladepunkte. Umgesetzt wird das Programm von der IBB Business Team GmbH. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Fördersätze, die Voraussetzungen und die Punkte, an denen Anträge in der Praxis am häufigsten scheitern.


Wie hoch ist die WELMO-Förderung?


Die Förderhöhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Für das ARI Motors Portfolio sind vor allem zwei Sätze relevant.

Elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e werden mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, maximal 5.000 Euro je Fahrzeug. In diese Gruppe fallen unsere Elektroautos und der Elektrotransporter ARI 458 Pro.

Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug. Hier sind die großen Elektrotransporter und Kastenwagen einzuordnen.

Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder der Klassen L1e, L3e und L4e sowie Pedelecs erhalten eine Pauschale von 500 Euro.

Personenkraftwagen der Klasse M1 sind ein Sonderfall. Sie werden ausschließlich für Unternehmen und selbstständig Tätige mit gültiger Taxikonzession nach §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz gefördert, dann mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro je Fahrzeug. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 steigt der Satz auf 35 Prozent bis maximal 25.000 Euro, Umbauten und Einbauten werden mit bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Pro Antragstellerin oder Antragsteller sind insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge möglich.

Ein Hinweis für Interessenten am ARI Bruni: Wir bieten für dieses Modell eine Umschlüsselung auf die Fahrzeugklasse M1 an, mit der sich in anderen Bundesländern die neue Bundesförderung erschließen lässt. In Berlin führt die Umschlüsselung dagegen aus der Förderfähigkeit heraus, weil M1 hier ausschließlich dem Taxigewerbe vorbehalten ist. Als L7e-Fahrzeug ist der Bruni über WELMO förderfähig, als M1 nur mit Taxikonzession. Sprechen Sie uns bitte vor der Bestellung an, damit wir die richtige Variante für Ihren Einsatzzweck festlegen.


Zwei Rechenbeispiele


Der ARI Bruni ist als Pure-Variante ab 9.990 Euro netto erhältlich. Bei einem Fördersatz von 30 Prozent ergibt das rechnerisch rund 2.997 Euro Zuschuss und liegt damit deutlich unter der Obergrenze von 5.000 Euro.

Der Elektrotransporter ARI 458 Pro startet bei rund 15.790 Euro netto. Auch hier greifen 30 Prozent, was rechnerisch rund 4.737 Euro entspricht.

Maßgeblich sind in beiden Fällen die zuwendungsfähigen Ausgaben laut Zuwendungsbescheid, die je nach Ausstattung und Aufbauvariante von der Basiskalkulation abweichen können. Die tagesaktuellen Preise aller Modelle und Aufbauten finden Sie in unserem Produktkatalog.


Welche ARI Motors Fahrzeuge sind förderfähig?


Für Klein- und Leichtfahrzeuge führt die IBB Business Team GmbH eine eigene Modellliste. Prüfen Sie vor dem Antrag bitte in der aktuellen Übersicht der förderfähigen Klein- und Leichtfahrzeuge, ob Ihr Wunschmodell in der jeweils gültigen Fassung enthalten ist. Für Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 entscheidet die Fahrzeugklasse, die Sie den COC-Papieren entnehmen können. Diese liegen jedem ARI Motors Fahrzeug bei.

Gefördert werden Neufahrzeuge, Jahreswagen mit einer Erstzulassung von höchstens zwölf Monaten vor Eingang des vollständigen Antrags sowie Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb sind förderfähig, Plug-in-Hybride nicht.


Wer kann die Förderung beantragen?


Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, selbstständig Tätige, Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften. Voraussetzung ist ein Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin, nachzuweisen über die Gewerbeanmeldung, einen Vereinsregisterauszug bei gemeinnütziger Tätigkeit oder die Bestätigung des Finanzamts über die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Für die Fahrzeugförderung muss der Unternehmenszweck die Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs zwingend erfordern. Die geförderten Fahrzeuge müssen außerdem hauptsächlich in Berlin eingesetzt werden. Liegt die jährliche Fahrleistung zu mehr als 50 Prozent außerhalb der Stadt, entfällt die Förderfähigkeit. Privatpersonen sind vom Programm ausgeschlossen.


Auch die Ladeinfrastruktur wird gefördert


Wer den Fuhrpark umstellt, braucht Ladepunkte auf dem eigenen Betriebshof. Auch dafür stellt WELMO Zuschüsse bereit. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Bei Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW gelten ebenfalls bis zu 50 Prozent, hier bis maximal 30.000 Euro pro Ladepunkt. Die Netzanschlusskosten werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst, maximal 5.500 Euro beim Anschluss an das Niederspannungsnetz und maximal 55.000 Euro beim Mittelspannungsnetz.

Voraussetzung ist ein Stromliefervertrag, aus dem hervorgeht, dass ab Inbetriebnahme für mindestens ein Jahr ausschließlich erneuerbare Energien bezogen werden. Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage ist dabei ausdrücklich zulässig. Während der Zweckbindungsfrist darf mit der Ladeinfrastruktur kein Gewinn erzielt werden, ein kostendeckendes Nutzungsentgelt ist erlaubt.

Wer bereits über das Programm SolarPLUS eine Förderung für einen Stromspeicher oder Sonderanlagen-Boni erhalten hat, kann zusätzlich WELMO nutzen. Nachzuweisen ist, dass die geförderte Ladeinfrastruktur oder das geförderte Fahrzeug mit dem geförderten Speicher beziehungsweise der Photovoltaikanlage betrieben wird.

Ergänzend fördert WELMO eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung. Sie deckt die Analyse des Fahrzeug- und Ladebedarfs ab und reicht bis zur Fuhrparkintegration, zum Netzanschluss und zur Bewertung von Einsparpotenzialen. Für Betriebe, die ihre Umstellung zum ersten Mal planen, ist das ein sinnvoller erster Schritt vor der Fahrzeugbestellung.


Der wichtigste Punkt: Antrag vor der Bestellung


Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor der Bestätigung des vollständigen Antragseingangs durch die IBB Business Team GmbH noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gelten bereits die Bestellung eines Fahrzeugs, die Unterzeichnung eines Leasingvertrags, die Auftragserteilung für Ladeinfrastruktur und die Annahme eines Angebots. Wer zuerst bestellt und danach den Antrag stellt, verliert den Anspruch vollständig.

Für geförderte Fahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur gilt eine Zweckbindungsfrist. Die Mindestzulassungsdauer beträgt grundsätzlich zwölf Monate, im Einzelfall kann der Zuwendungsbescheid eine längere Frist festlegen, die dann vorrangig gilt.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, weshalb sich eine frühzeitige Antragstellung lohnt.


So beantragen Sie die Förderung


Der Antrag läuft vollständig digital über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem der IBB. Dort legen Sie ein Projekt an, wählen das passende Modul und laden die Unterlagen hoch. Benötigt werden in der Regel ein Unternehmensnachweis in Form der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszugs, der nicht älter als zwölf Monate sein darf, sowie Legitimationsdokumente. Taxibetriebe nutzen das integrierte Modul zur Taxiförderung.

Die vollständigen Bestimmungen stehen in der Förderrichtlinie des Landes Berlin, die Fördervoraussetzungen im Detail finden Sie auf der Seite WELMO Förderkriterien und die Fördersätze aller Module unter Finanzierungsförderung.


Was Sie zusätzlich zur Landesförderung nutzen können


Unabhängig von WELMO stehen Berliner Betrieben drei weitere Vorteile offen.

Für alle ARI Motors Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, entfällt die Kfz-Steuer für zehn Jahre. Wird das Fahrzeug als Firmenwagen auch privat genutzt, ist der geldwerte Vorteil bei einem Kaufpreis bis 60.000 Euro nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises anzusetzen und damit ein Viertel dessen, was für ein vergleichbares Verbrennerfahrzeug fällig würde. Alle Details zu den Steuervorteilen haben wir gesondert zusammengestellt.

Gewerbliche Käufer können für Anschaffungen bis Ende 2027 eine Sonderabschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr geltend machen. Das senkt die Steuerlast im Anschaffungsjahr erheblich. Alle Details zu den Sonderabschreibungen finden Sie hier.

Über die Treibhausgasminderungsquote erhalten Halter jährlich eine Prämie, die Sie unkompliziert über unser THG-Portal beantragen können. Ausgenommen sind die Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345.


Beratung zu Fahrzeug und Förderung


Welches ARI Motors Fahrzeug zu Ihrem Berliner Einsatzprofil passt und welches Fördermodul dazu das richtige ist, klären wir gern gemeinsam mit Ihnen. Vereinbaren Sie dazu eine kostenlose Probefahrt oder laden Sie vorab unseren aktuellen Produktkatalog herunter.

Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristig angepasst oder ausgesetzt werden können. Maßgeblich sind stets die Angaben der IBB Business Team GmbH zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.


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