Berlin: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

9. August 2021

Berlin: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

Für alle ARI Motors Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, entfällt die Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Darüber hinaus können Sie mit Geld sparen, wenn diese als Firmenwagen auch privat genutzt werden. Dieser Nutzen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem E-Auto bis 60.000 Euro Kaufpreis wird dies allerdings nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises berechnet, wodurch die Besteuerung bei einem Viertel im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrennerfahrzeug liegt. Alle Informationen zu den Steuerersparnissen erfahren Sie hier!


Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine hohe Förderung. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.


Zudem ermöglichen Sonderabschreibungen Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Geräteträger ARI 1570. Konkret können Unternehmen in den ersten fünf Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier alle Details zu den Sonderabschreibungen!


Welche Fahrzeuge werden gefördert?


Mit dem Förderprogramms "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" sind seit 2020 auch Modelle der ARI Motors GmbH förderbar. Auf der Welmo-Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden sich neben unseren ARI 458 auch unsere ARI Personenfahrzeuge sowie der große Elektrotransporter ARI 901. Und auch das Lastentrike ARI 345 als Koffer-Version sowie als ARI 345 Pritsche förderbar.


Die Förderung gilt für Neufahrzeuge genauso wie für Leasing-Fahrzeuge (Mindestlaufzeit 12 Monate) und junge Gebrauchtwagen, die nicht früher als 12 Monate vor Antragseingang zum ersten Mal angemeldet wurden. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem maximalen Förderbetrag von 5.000 Euro. Selbst das preiswerte Lastentrike ARI 345 (Koffer wie Pritsche) mit einem Grundpreis von 6.995 Euro ist somit schon mit mehr als 2.000 Euro förderbar. Beim Personenfahrzeug ARI 902 können Kunden bereits bei der Basisversion ARI 902 Pure mehr als 4.000 Euro Förderung erhalten.


Für Fahrzeuge der Klasse N1 wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Elektro-Gerätegräger ARI 1570 gilt eine Förderhöhe von 25% des Nettopreises bis zu einer maximalen Summe von 15.000 Euro. Diese kann zusätzlich zur Bafa-Förderung erfolgen. Wir haben Ihnen eine Tabelle zusammengestellt, in der Sie die Förderhöhe für einige unserer Fahrzeuge einsehen können:


FahrzeugNettopreisFörderhöheNoch zu zahlen
ARI 345 Pritsche6.995,00 €2.098,50 €4.986,50 €
ARI 458 Koffer15.100,00 €4.530,00 €10.570,00 €
ARI 458 Kipper17.590,00 €5.000,00 €12.590,00 €
ARI 80210.999,00 €3.299,70 €7.699,30 €
ARI 902 Pure13.990,00 €4.197,00 €9.793,00 €
ARI 902 Comfort15.990,00 €4.797,00 €11.193,00 €
ARI 901 Kastenwagen / Pritsche35.995,00 €8.998,75 €26.996,25 €
ARI 901 Kofferaufbau38.995,00 €9.748,75 €29.246,25 €
ARI 901 Müllsammelfahrzeug47.785,00 €11.946,25 €35.838,75 €
ARI 1570 Hakenlader67.990,00 €15.000,00 €52.990,00 €

Wer kann die Förderung beantragen?


Laut der Webpräsenz der Förderung richtet sich das Programm "an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen". Folglich sind Privatpersonen von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Firmen oder Gewerbetreibende, deren Sitz oder Niederlassung sich nicht in Berlin befindet.


Beantragung und Nachweise


Die Beantragung erfolgt online über die Welmo-Homepage, auf welcher Sie eine kurze Beschreibung sowie die unterschiedlichen Anträge finden. Die genauen Förderkriterien finde Sie auf dieser Seite.


Die für alle Antragssteller nötigen Dokumente sind laut der Homepage folgende:


  • Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen, Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister)
  • Legitimationsdokumente (Kopie des Personalausweises/Reisepasses)
  • Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben.

Internetpräsenz der Förderung


https://www.ibb-business-team.de/welmo/foerderung/


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge