9. August 2021
Baden-Württemberg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, die elektrische Leichtfahrzeuge und Nutzfahrzeuge nach wie vor eigenständig fördern. Während viele Länder ihre Programme in den vergangenen Jahren eingestellt haben, stehen hier gleich drei Förderwege der L-Bank zur Verfügung. Sie richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und verfolgen unterschiedliche Zwecke, weshalb sich vor jeder Bestellung ein genauer Blick lohnt. Auf dieser Seite erfahren Sie, welches Programm zu Ihrem ARI Motors Elektrofahrzeug passt, welche Voraussetzungen gelten und welche bundesweiten Vorteile Sie zusätzlich nutzen können.
Der BW-e-Gutschein: Unterstützung für Unterhalt und Betrieb
Der BW-e-Gutschein des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zielt nicht auf den Kaufpreis, sondern auf die Unterhalts- und Betriebskosten neu zugelassener Elektrofahrzeuge. Förderfähig sind Fahrzeuge der EG-Klassen L6e und L7e, also die vierrädrigen Leichtfahrzeuge, sowie Personenkraftwagen der Klasse M1 und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen der Klasse N1. Damit deckt das Programm einen großen Teil des ARI Motors Portfolios ab, vom Elektrotransporter ARI 458 Pro bis zu den größeren Kastenwagen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und Regionalverbände ebenso wie Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen. Für bestimmte Zielgruppen gelten erweiterte Bedingungen: Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, eingetragene Vereine einschließlich Bürgerbusvereinen, Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen sowie Gewerbetreibende mit Lieferverkehr können Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L6e und L7e bereits mit einem früheren Bestellstichtag fördern lassen.
Die geförderten Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein, bei Leasing entsprechend der Leasingdauer von maximal drei Jahren. Pro Jahr wird in der Regel eine Förderung für höchstens 100 Fahrzeuge gewährt, was das Programm auch für größere Flottenumstellungen interessant macht.
Alle Details und den Online-Antrag finden Sie direkt bei der L-Bank zum BW-e-Gutschein.
Der BW-e-Solar-Gutschein: Elektrofahrzeug und eigene Photovoltaik
Der BW-e-Solar-Gutschein ist das einzige Landesprogramm, das ausdrücklich auch Privatpersonen offensteht. Er verbindet die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs mit dem Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage und wird als Festbetrag von 1.000 Euro gewährt. Zusätzlich fördert das Land die Anschaffung und Installation einer Wallbox mit 500 Euro, sofern deren Beschaffungskosten mindestens 500 Euro betragen und sie über die eigene Photovoltaikanlage versorgt wird.
Gefördert werden vollelektrische Fahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW in den Klassen M1, N1, L6e und L7e. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften. Voraussetzung ist, dass Sie Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind oder innerhalb von sechs Monaten nach dem Zuwendungsbescheid werden, indem Sie eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Die Anlage muss eine Mindestleistung von zwei Kilowatt pro gefördertem Fahrzeug aufweisen.
Auch hier gilt eine Bindungsfrist: Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren, bei Leasing beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.
Für Betriebe mit eigener Dachfläche ergibt sich daraus eine besonders wirtschaftliche Kombination. Wer den ARI 458 Pro oder ein ARI Personenfahrzeug mit selbst erzeugtem Solarstrom lädt, senkt die Betriebskosten pro Kilometer noch einmal deutlich unter das ohnehin niedrige Niveau eines Elektrofahrzeugs. Die Einzelheiten stehen bei der L-Bank zum BW-e-Solar-Gutschein.
BW-e-Nutzfahrzeuge: das Programm für gewerbliche Flotten
Für Betriebe, die einen elektrischen Transporter anschaffen wollen, ist BW-e-Nutzfahrzeuge der passende Weg. Gefördert werden Erwerb, Leasing und Miete sowie die Umrüstung von Elektro-Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Das Fahrzeug darf höchstens drei Sitzplätze haben. Bei Fahrzeugen der Klassen N2 und N3 ist ein Rechtsabbiegeassistent Zuwendungsvoraussetzung, für die von ARI Motors angebotenen leichten Nutzfahrzeuge der Klasse N1 spielt diese Bedingung keine Rolle.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition der Europäischen Union. Für kommunale Unternehmen gilt das KMU-Kriterium ausdrücklich nicht, was das Programm für Bauhöfe, Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe besonders zugänglich macht. Das Fahrzeug muss in Baden-Württemberg zugelassen sein und dort mindestens drei Jahre, bei Leasing oder Miete während der gesamten Laufzeit von maximal drei Jahren, überwiegend auf öffentlichen Straßen verkehren.
Die Voraussetzungen im Wortlaut finden Sie bei der L-Bank zu BW-e-Nutzfahrzeuge.
Welches Programm passt zu welchem ARI Motors Fahrzeug
| Fahrzeug | Fahrzeugklasse | Passendes Landesprogramm |
|---|---|---|
| ARI Bruni | L7e, auf Wunsch als M1 | BW-e-Gutschein, BW-e-Solar-Gutschein |
| ARI 458 Pro | L7e | BW-e-Gutschein, BW-e-Solar-Gutschein |
| ARI 901 und ARI 901 XL | N1 | BW-e-Nutzfahrzeuge, BW-e-Gutschein, BW-e-Solar-Gutschein |
| ARI 1710 | N1 | BW-e-Nutzfahrzeuge, BW-e-Gutschein, BW-e-Solar-Gutschein |
| ARI 145 und ARI 345 | L2e | von den Landesprogrammen nicht erfasst |
Die Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 fallen in die Klasse L2e und werden von den baden-württembergischen Programmen nicht abgedeckt. Hier lohnt der Blick auf kommunale Förderungen vor Ort, die in einzelnen Städten auch zweirädrige und dreirädrige Leichtfahrzeuge einschließen.
Ob sich zwei Landesprogramme für dasselbe Fahrzeug kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie diese Frage bitte vor der Bestellung direkt mit der L-Bank, denn eine nachträgliche Korrektur ist in der Regel nicht möglich.
Was der Bund zusätzlich beisteuert
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine bundesweite Kaufförderung für Privatpersonen. Je nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl sind zwischen 1.500 und 6.000 Euro Zuschuss für Kauf oder Leasing möglich. Förderfähig sind Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 80.000 Euro, wobei sich die Grenze je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro erhöht. Das Fahrzeug muss erstmals im Jahr 2026 zugelassen worden sein, die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate, und der Antrag kann rückwirkend gestellt werden.
Wichtig für Interessenten an unseren kompakten Modellen: Die Bundesförderung richtet sich an Fahrzeuge der Klasse M1. Leichtfahrzeuge der Klasse L7e sind davon nicht erfasst. Für den ARI Bruni bieten wir deshalb eine Umschlüsselung auf die Klasse M1 für 490 Euro netto an, mit der das Fahrzeug die formale Voraussetzung für die Bundesförderung erfüllt. Sprechen Sie uns dazu vor der Bestellung an, damit wir den Ablauf gemeinsam abstimmen können.
Unabhängig von der Kaufförderung gelten drei weitere Vorteile, die sich mit der Landesförderung verbinden lassen. Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Gewerbliche Käufer können bis Ende 2027 eine Sonderabschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr geltend machen, was die Steuerlast im Anschaffungsjahr spürbar senkt. Und über die Treibhausgasminderungsquote erhalten Halter jährlich eine Prämie. Ausgenommen sind hier die Lastenmopeds.
Worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten
Der wichtigste Punkt zuerst: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie bestellen. Bei allen drei Landesprogrammen gilt eine Anzahlung bereits als Vorhabenbeginn, und ein vorzeitiger Beginn führt zur Ablehnung. Planen Sie außerdem die Bindungsfristen ein, denn eine Abmeldung oder ein Weiterverkauf innerhalb der Mindesthaltedauer kann zur Rückforderung führen. Halten Sie schließlich die Fahrzeugklasse bereit, da sie über die Zuordnung zum richtigen Programm entscheidet. Die COC-Papiere, die Sie bei jedem ARI Motors Fahrzeug erhalten, weisen die Klasse eindeutig aus.
Beratung zu Fahrzeug und Förderung
Welches ARI Motors Fahrzeug zu Ihrem Einsatzprofil passt und welcher Förderweg dazu der richtige ist, klären wir gern gemeinsam mit Ihnen. Vereinbaren Sie dazu einfach eine kostenlose Probefahrt oder laden Sie sich vorab unseren aktuellen Produktkatalog herunter.
Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristig angepasst oder ausgesetzt werden können. Maßgeblich sind stets die Angaben der L-Bank und der jeweiligen Bewilligungsstelle zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
