Österreich: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

9. August 2021

Österreich: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


In Österreich hat sich die Förderlandschaft grundlegend verschoben. Die jahrelang verfügbare Kaufprämie für Elektrofahrzeuge gibt es nicht mehr, weder für Privatpersonen noch für Betriebe. Dafür sind die steuerlichen Vorteile für Unternehmen so attraktiv wie nie. Wir haben zusammengestellt, was für ARI Motors Kunden in Österreich aktuell gilt.


Die Kaufprämie ist ausgelaufen


Der frühere E-Mobilitätsbonus, der sich aus einem Bundesanteil und einer Beteiligung der Importeure zusammensetzte, ist Geschichte. Das Budget des Programms "E-Mobilität 2024" war bereits im Februar 2025 ausgeschöpft.


Die Nachfolgeprogramme "E-Mobilität für Private 2025" und "E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2025", die der Klima- und Energiefonds im Oktober 2025 im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria startete, förderten dann keine Elektro-Pkw und keine Elektroleichtfahrzeuge mehr, sondern ausschließlich elektrische Zweiräder und Ladeinfrastruktur. Auch diese Programme sind abgeschlossen: Die Registrierungsfrist endete am 31. März 2026, das Budget für Ladeinfrastruktur für Betriebe war sogar vorzeitig erschöpft. Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich.


Wer noch vor Fristende registriert hat, kann für die registrierten Fahrzeuge und Ladepunkte weiterhin einen Antrag stellen. Die Abwicklung läuft wie gewohnt über die Kommunalkredit Public Consulting unter umweltfoerderung.at.


Wenn Sie also auf älteren Ratgeberseiten noch von Pauschalen in Höhe von 1.300 Euro für Leichtfahrzeuge oder mehreren tausend Euro für Nutzfahrzeuge lesen: Diese Beträge beziehen sich auf ausgelaufene Programme und sind für Neuanschaffungen nicht mehr verfügbar.


Für Betriebe: der Investitionsfreibetrag ist der stärkste Hebel


Was in Österreich geblieben und sogar besser geworden ist, sind die steuerlichen Regelungen für Unternehmen.


Der Investitionsfreibetrag für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde mit Beschluss des Nationalrats vom 15. Oktober 2025 vorübergehend auf 22 Prozent der Anschaffungskosten angehoben. Diese erhöhte Fassung gilt bis Ende 2026. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug mindestens vier Jahre im Betrieb genutzt wird und einem inländischen Betrieb zugerechnet ist.


Hinzu kommt der Vorsteuerabzug, den es bei Verbrenner-Pkw grundsätzlich nicht gibt. Bei Elektrofahrzeugen ist er bis zu einem Anschaffungswert von 40.000 Euro brutto voll möglich, zwischen 40.000 und 80.000 Euro anteilig und darüber nicht mehr. Angesichts der Preise unserer Fahrzeuge liegt dieser Vorteil bei ARI Kunden praktisch immer in voller Höhe an.


Wird ein betriebliches Elektrofahrzeug privat mitgenutzt, fällt außerdem kein Sachbezug an. Bei einem Verbrenner wären monatlich 1,5 bis 2 Prozent des Anschaffungswerts als geldwerter Vorteil anzusetzen.


NoVA: weiterhin befreit


Rein elektrische Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind weiterhin von der Normverbrauchsabgabe befreit. Je nach Fahrzeug summiert sich das auf einen Betrag, der eine frühere Kaufprämie durchaus aufwiegen kann.


Ehrlicherweise gehört an dieser Stelle auch die Gegenrichtung erwähnt: Die motorbezogene Versicherungssteuer gilt seit dem 1. April 2025 auch für Elektrofahrzeuge. Bemessen wird sie nach Dauerleistung und Eigengewicht laut Zulassungsschein. Bei den leichten und schwach motorisierten ARI Modellen fallen die Beträge entsprechend niedrig aus, in Ihre Gesamtrechnung gehören sie aber hinein.


Fahrzeugklasse beachten


Ein Punkt, der in allgemeinen Förderübersichten regelmäßig untergeht: Viele der genannten Regelungen sind für Pkw formuliert. Die ARI Motors Fahrzeuge verteilen sich jedoch über mehrere EU-Fahrzeugklassen, von den Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 über den ARI 458 Kleintransporter und die Personenfahrzeuge bis zu den Nutzfahrzeugen ARI 901 und ARI 1570.


Ob ein Fahrzeug steuerlich als Pkw, als Kleinlastkraftwagen oder als Kraftrad eingestuft wird, entscheidet über Vorsteuerabzug, NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer. Klären Sie die Einstufung Ihres Wunschfahrzeugs deshalb vorab mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Bei Fragen zur Fahrzeugklasse helfen wir Ihnen gern weiter, Informationen für den österreichischen Markt finden Sie auch auf unserer Österreich-Seite.


Länder und Gemeinden prüfen


Weil auf Bundesebene keine Kaufförderung mehr verfügbar ist, lohnt der Blick auf die Bundesländer und Gemeinden umso mehr. Mehrere Länder und viele Gemeinden legen eigene Programme auf, häufig für Ladeinfrastruktur, Lastenräder oder betriebliche Fahrzeuge. Diese Programme sind unterschiedlich ausgestaltet, oft zeitlich befristet und werden selten überregional bekannt.


Erkundigen Sie sich deshalb vor der Anschaffung bei Ihrem Bundesland, Ihrer Gemeinde und Ihrem Energieversorger. Und beachten Sie: Bei den meisten Programmen ist eine Bestellung vor der Registrierung oder Bewilligung ein Ausschlussgrund.


Für den Betrieb eines ARI ist Ladeinfrastruktur ohnehin selten ein Kostenfaktor: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose, eine Wallbox ist keine Voraussetzung.


Weitere Länder mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge



Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater klären.