Österreich: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

9. August 2021

Österreich: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

Welche Fahrzeuge können von Privatpersonen gefördert werden?

In Österreich können auch Privatpersonen Elektroautos fördern lassen. Hier ist die Fahrzeugklasse entscheidend. Die Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L2e (unsere Lastenmopeds ARI 145 sowie ARI 345), L5e, L6e (unsere ARI Motors Elektroautos) und L7e (unser Elektrotransporter ARI 458) werden pauschal mit 1.300 Euro gefördert. Für Elektrofahrzeuge der Klasse N1 wie dem Elektrotransporter ARI 901 erfolgt eine Förderung von insgesamt 5.000 Euro, wobei 3.000 Euro vom Bundesministerium und 2.000 Euro vom Fahrzeughersteller kommen. Die maximale Förderhöhe beträgt maximal 50% der umweltrelevanten Investitionskosten, also Nettokosten des Fahrzeugs ohne Sonderausstattung.


Welche Fahrzeuge können von Betrieben und Unternehmen gefördert werden?

In Österreich ist es möglich, alle Elektrofahrzeuge der ARI Motors GmbH fördern zu lassen. Die Unterstützung umfasst wie bei den Privatpersonen Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e und werden ebenso im Rahmen der "Förderungsaktion Elektro-Leichtfahrzeuge, Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge für Betriebe" mit einer Pauschale von 1.300 Euro unterstützt. Unternehmen und Betriebe können hingegen noch mehr Geld bei unseren Nutzfahrzeugen sparen. So sind für den den Elektrotransporter ARI 901 sogar bis zu 8.000 Euro Förderung + 2.000 Euro ARI Umweltbonus möglich, da dieser der Fahrzeugklasse N1 angehört und ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen besitzt. Die Registrierung kann ab dem Tage der Rechnungsstellung erfolgen. Die maximale Förderhöhe beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten, also Nettokosten des Fahrzeugs ohne Sonderausstattung. Dies gilt ebenso für den Geräteträger ARI 1570.


Eine wichtige Förderbedingung ist, dass die angeschafften Fahrzeuge anschließend mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern geladen werden müssen. Dafür muss z.B. ein Nachweis über einen Stromliefervertrag mit einem sogenannten "Grünstromanbieter" vorliegen. Sollte die Ladung hauptsächlich an öffentlichen Ladesäulen erfolgen, muss eine Ladeberechtigung vorliegen und nachgewiesen werden. Außerdem gilt eine Haltedauer von 4 Jahren.


Detaillierte Informationen zur Umweltförderung für Betriebe und Unternehmen finden Sie im Leitfaden "E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine". Den Leitfaden für Privatpersonen finden Sie hier.


Wir haben für Sie eine Rechentabelle mit den bundesweiten Förderungen für unsere Fahrzeuge in der Basisversion erstellt. Alle Preise sind netto:


FahrzeugNettopreisARI UmweltbonusUmweltförderungNoch zu zahlen
ARI 145 Lastenmoped3.995 €1.300,00 €2.695,00 €
ARI 345 Pritsche6.995 €1.300,00 €5.695,00 €
ARI 458 Koffer15.100 €1.300,00 €13.800,00 €
ARI 458 Kipper17.790 €1.300,00 €16.490,00 €
ARI 80210.999 €1.300,00 €9.699,00 €
ARI 902 Pure13.990 €1.300,00 €12.690,00 €
ARI 902 Comfort15.990 €1.300,00 €14.690,00 €
ARI 901 Kasten/Pritsche35.995 €2.000 €8.000,00 €25.995,00 €
ARI 901 Koffer38.995 €2.000 €8.000,00 €28.995,00 €
ARI 901 Kipper41.995 €2.000 €8.000,00 €31.995,00 €
ARI 1570 Pritsche56.990 €2.000 €8.000,00 €46.990,00 €
ARI 1570 Müllsammelfahrzeug65.990 €2.000 €8.000,00 €55.990,00 €

Weitere Bedingungen

Im Falle des Fahrzeug-Leasings muss vor der Antragsstellung eine Depot- oder Vorauszahlung über mindestens die Höhe der Förderung geleistet werden. Auch Elektrofahrzeuge mit Tageslassungen sowie Funktionsfahrzeuge von Händlern können gefördert werden. Hier dürfen zwischen der Erstzulassung und dem Kauf des Antragsstellers nicht mehr als 12 Monate liegen. Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.


Beantragung und Nachweise

Die Beantragung der Förderaktion erfolgt nach dem Kauf, allerdings nicht mehr als 6 Monate nach selbigem. Die Förderung wurde bis zum 31.03.2024 verlängert und kann unter Umweltfoerderung.at beantragt werden. Das Fahrzeug muss zu diesem Zeitpunkt übernommen, bezahlt und zugelassen sein.


Folgende Dokumente und Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Kaufrechnung des Fahrzeugs bzw. Leasingvertrag
  • Formular zur Förderungsabrechnung (erhältlich auf der Internetseite der Förderung)
  • Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern

Internetpräsenz der Förderungen

Betriebe

Privatpersonen


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge