9. August 2021
München: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Für alle ARI Motors Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, entfällt die Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Darüber hinaus können Sie mit Geld sparen, wenn diese als Firmenwagen auch privat genutzt werden. Dieser Nutzen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem E-Auto bis 60.000 Euro Kaufpreis wird dies allerdings nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises berechnet, wodurch die Besteuerung bei einem Viertel im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrennerfahrzeug liegt. Alle Informationen zu den Steuerersparnissen erfahren Sie hier!
Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine hohe Förderung. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.
Zudem ermöglichen Sonderabschreibungen Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Geräteträger ARI 1570. Konkret können Unternehmen in den ersten fünf Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier alle Details zu den Sonderabschreibungen!
Förderung München:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Seit dem 1.6.2023 werden in der bayerischen Landeshauptstadt wieder Käufer der ARI Motors Elektrotransporter mit bis zu 3.000 Euro unterstützt. Zusätzlich konnen bei Kauf von Ladestationen bis zu 1.000 Euro Förderung beantragt werden.
Die Höhe der Unterstützung beträgt 25% der Nettokosten und hat eine Obergrenze von 3.000 Euro für Elektrofahrzeuge der Klassen L5e bis L7e wie zum Beispiel den Elektrotransporter ARI 458 oder die ARI Personenfahrzeuge. Auch Lastenmopeds wie der ARI 145 oder ARI 345 (erhötlich als Pritsche oder mit Kofferaufbau) können in München gefördert werden, da auch die Fahrzeugklassen L1e bis L4e von der Förderung eingeschlossen sind, sogar für Privatpersonen. Die Förderung liegt auch hier bei 25%, die maximale Auszahlungssumme bei 750 Euro. Wir haben Ihnen eine Tabelle zusammengestellt, in der Sie die Förderhöhe für einige unserer Fahrzeuge einsehen können:
Fahrzeug | Nettopreis | Förderhöhe | Noch zu zahlen |
---|---|---|---|
ARI 145 Lastenmoped | 3.995,00 € | 750,00 € | 3.245,00 € |
ARI 345 Pritsche | 6.995,00 € | 750,00 € | 6.245,00 € |
ARI 458 Koffer | 15.100,00 € | 3.000,00 € | 12.100,00 € |
ARI 458 Kipper | 17.990,00 € | 3.000,00 € | 14.990,00 € |
ARI 802 Personenfahrzeug | 10.999,00 € | 2.749,74 € | 8.249,26 € |
ARI 902 Pure | 13.990,00 € | 3.000,00 € | 10.990,00 € |
Außerdem gibt es einen weiteren Sharing-Bonus von 200 Euro bzw. 400 Euro, wenn das Fahrzeug nachweislich "einer größeren Nutzergruppe über ein Sharingangebot für private Zwecke zur Verfügung gestellt" wird.
Wer kann die Förderung beantragen?
Fortschrittlich zeigt sich München auch bei den Bestimmungen darüber, wer die Förderung beantragen kann. So ist die Förderung von leichten Elektrofahrzeugen der Klassen L1e bis L4e (also z.B. unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345) sowie für die Klassen L5e bis L7e (z.B. ARI 458 oder unsere Personenfahrzeuge) von Privatperson sowie Unternehmen möglich. Einzig Kommunen und Behörden sind ausgeschlossen.
Weitere Bedingungen
Die Beantragung der Förderung ist vorerst befristet bis zum 31.12.2025. Die Fahrzeuge müssen in München angemeldet und vorwiegend auch dort genutzt werden. Es gilt eine sogenannte Haltedauer von 36 Monate, welcher mit Auszahlung der Förderung bzw. dem Startdatum des Leasingvertrages beginnt. Ein Leasing wird also nur ab einer Dauer von 3 Jahren gefördert. Alle Fahrzeuge müssen zudem durch 100 Prozent regenerative Energien aufgeladen werden.
Beantragung und Nachweise
Die Beantragung der Förderung erfolgt VOR DEM KAUF des Fahrzeugs.
Internetpräsenz der Förderung
Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe"