9. August 2021
München: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Die wichtigste Nachricht vorweg: Das städtische Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe", über das München jahrelang Elektroleichtfahrzeuge und Lastenmopeds bezuschusst hat, gibt es nicht mehr. Wer heute in München ein Elektrofahrzeug anschafft, holt sich die Unterstützung stattdessen beim Bund und über steuerliche Regelungen. Wir haben zusammengestellt, was aktuell gilt.
Das Münchner Förderprogramm ist beendet
Der Münchner Stadtrat hat das Ende des Förderprogramms "Klimaneutrale Antriebe" zum 2. Juli 2025 beschlossen. Seitdem können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bis dahin förderte die Stadt Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e mit 25 Prozent der Nettokosten und maximal 750 Euro sowie Fahrzeuge der Klassen L5e bis L7e mit maximal 3.000 Euro. Diese Konditionen sind Geschichte.
Wenn Sie bereits einen bewilligten Antrag haben, sind Sie vom Förderstopp nicht betroffen. Die Fördermittel bleiben reserviert. Den Bearbeitungsstand sowie die Möglichkeit, den Verwendungsnachweis einzureichen, finden Sie im Förderportal der Landeshauptstadt München. Rückfragen laufen ausschließlich über die Mitteilungsfunktion im Portal, nicht per E-Mail.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
An die Stelle kommunaler Zuschüsse ist für Privathaushalte die bundesweite E-Auto-Förderung getreten. Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet, Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 über die Förderzentrale Deutschland möglich. Für die Antragstellung brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung ist sozial gestaffelt und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Basisförderung (rein batterieelektrisch) | 3.000 € |
| Zuschlag bei Haushaltseinkommen unter 60.000 € | 1.000 € |
| Zuschlag bei Haushaltseinkommen unter 45.000 € | weitere 1.000 € |
| Kinderbonus (maximal zwei Kinder) | 500 € je Kind |
| Maximal möglich | 6.000 € |
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. Je Kind unter 18 Jahren verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben, bei zwei oder mehr Kindern also auf 90.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide.
Weitere Bedingungen: Es muss sich um ein Neufahrzeug handeln, das ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wird. Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen sind ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der Antrag wird nach der Zulassung gestellt und muss spätestens zwölf Monate danach eingereicht sein. Anders als beim früheren Münchner Programm beantragen Sie also nicht vor dem Kauf, sondern danach.
Welche ARI Motors Fahrzeuge sind förderfähig?
Entscheidend ist die EU-Fahrzeugklasse: Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge der Klasse M1.
Der ARI Poly ist als vollwertiger M1-Pkw direkt förderfähig und kommt damit auf bis zu 6.000 Euro Zuschuss. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig. Der ARI 452 und der ARI 802 bleiben Leichtfahrzeuge und fallen nicht unter das Bundesprogramm. Für unsere Elektrotransporter und Lastenmopeds greift die E-Auto-Förderung ebenfalls nicht, da sie sich ausschließlich an Privatpersonen und an die Klasse M1 richtet. Für gewerbliche Käufer sind stattdessen die steuerlichen Regelungen im nächsten Abschnitt interessant.
Kfz-Steuer: bis zu zehn Jahre steuerfrei
Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Der Bundestag hat die ursprünglich Ende 2025 auslaufende Regelung um fünf Jahre verlängert.
Diese Verlängerung wirkt auch rückwirkend. Halterinnen und Halter, deren Befreiung durch die alte Befristung auf 2030 verkürzt war, erhalten im Laufe des Jahres 2026 automatisch einen geänderten Steuerbescheid. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Alle Details finden Sie in unserem Beitrag zu den Steuervorteilen bei ARI Motors Elektrofahrzeugen.
Für Unternehmen und Gewerbetreibende in München
75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr
Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm vom 14. Juli 2025 wurde in § 7 Abs. 2a EStG eine arithmetisch-degressive Abschreibung für rein elektrische Fahrzeuge eingeführt. Sie gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Im Anschaffungsjahr sind 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Nach sechs Jahren ist das Fahrzeug vollständig abgeschrieben.
Wichtig für unsere gewerblichen Kunden: Die Regelung ist nicht auf Pkw beschränkt, sondern umfasst alle rein elektrischen Fahrzeuge unabhängig von der Fahrzeugklasse, also auch Elektronutzfahrzeuge wie den ARI 458 oder den ARI 901. Die Abschreibung setzt allerdings Eigentum voraus und ist auf geleaste Fahrzeuge nicht anwendbar. Eine Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist ausgeschlossen. Weitere Hintergründe haben wir im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge zusammengefasst.
Günstige Dienstwagenbesteuerung
Wird ein betriebliches Elektrofahrzeug auch privat genutzt, ist der geldwerte Vorteil monatlich mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises anzusetzen. Die dafür maßgebliche Preisgrenze wurde von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben und gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Zum Vergleich: Bei einem Verbrenner wird ein Prozent angesetzt.
THG-Quote
Über die Treibhausgasminderungsquote erhalten Halter zugelassener Elektrofahrzeuge jedes Jahr aufs Neue eine Prämie. Das betrifft alle ARI Motors Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung Teil I, also unter anderem die Elektrotransporter ARI 458 und ARI 901 sowie die Personenfahrzeuge. Die Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 sind davon ausgenommen. Die Anmeldung läuft unkompliziert über ari-motors.thg-quoten.de.
Ladeinfrastruktur: Förderung über den Freistaat Bayern
Die städtische Förderung von Ladepunkten ist mit dem Programm "Klimaneutrale Antriebe" ebenfalls entfallen. Auf Landesebene läuft dafür seit dem 1. Januar 2026 die Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern", die bis Ende 2029 gilt und über Bayern Innovativ abgewickelt wird.
Anträge sind ausschließlich innerhalb festgelegter Förderaufrufe möglich, geplant sind etwa zwei Aufrufe pro Jahr. Der erste Aufruf im Juli 2026 richtete sich an den Neuaufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Für private Ladepunkte ist derzeit kein Aufruf vorgesehen. Für Ihren ARI ist das in vielen Fällen ohnehin zweitrangig: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose, eine Wallbox ist nicht erforderlich.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der jeweiligen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
