9. August 2021
Nordrhein-Westfalen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Nordrhein-Westfalen hat seine Elektromobilitätsförderung im Februar 2026 grundlegend neu aufgestellt. Die aktuelle Förderrichtlinie "progres.nrw – Emissionsarme Mobilität" gilt seit dem 17. Februar 2026 und läuft bis zum 30. Juni 2027. Ihr Schwerpunkt liegt jetzt klar auf Ladeinfrastruktur. Bei den Fahrzeugen ist der Kreis der geförderten Klassen und Antragsteller deutlich enger geworden. Wir haben zusammengestellt, was für ARI Motors Kunden in NRW derzeit tatsächlich möglich ist.
Was sich geändert hat: Leichtfahrzeuge werden nicht mehr gefördert
Die wichtigste Änderung zuerst: Die früher in NRW geförderten Leichtfahrzeugklassen L1e bis L7e sind in der aktuellen Richtlinie nicht mehr enthalten. Für die Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345, den ARI 452, den ARI 802, den ARI Bruni und den Elektrotransporter ARI 458 gibt es über progres.nrw derzeit keinen Landeszuschuss mehr.
Übrig geblieben sind zwei Fahrzeugförderungen: eine für Pkw der Klasse M1 und eine für Nutzfahrzeuge der Klasse N1. Beide richten sich an klar umrissene Zielgruppen.
Förderung von M1-Fahrzeugen: bis zu 3.000 Euro
Diese Förderung ist für ARI Motors Kunden die interessanteste, denn der ARI Poly ist ein vollwertiger M1-Pkw.
Gefördert werden Kauf, Leasing und Langzeitmiete rein batterieelektrischer M1-Fahrzeuge mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Pro Antragsteller sind grundsätzlich bis zu zehn Fahrzeuge möglich. Eine wichtige Einschränkung: Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die das Kraftfahrt-Bundesamt den Segmenten "Minis" und "Kleinwagen" zuordnet.
Wer antragsberechtigt ist:
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind
- soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen, die Menschen im höheren Alter, kranke oder behinderte Menschen sowie Schwangere in deren Wohnung oder anderweitig betreuen. Das schließt Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen ein
- juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen
Für ambulante Pflegedienste ist das ein passgenaues Angebot: kompakte Abmessungen für enge Wohnstraßen, niedrige Betriebskosten und obendrauf ein Landeszuschuss.
Neben Neufahrzeugen sind auch Vorführfahrzeuge förderfähig. Als Neufahrzeug gilt ein Fahrzeug ohne Standschäden mit höchstens 1.000 Kilometern Laufleistung, als Vorführfahrzeug ein einmalig auf einen Neuwagenhändler zugelassenes Fahrzeug mit höchstens 5.000 Kilometern und maximal zwölf Monaten Zulassungsdauer. Beim Leasing ist der Zuschuss auf die im Vertrag festgelegte Anzahlung begrenzt. Die Haltedauer soll fünf Jahre betragen, bei kürzerer Dauer sinkt die Förderhöhe anteilig, mindestens ist ein Jahr erforderlich.
Förderung von N1-Nutzfahrzeugen: bis zu 8.000 Euro für Kommunen
Für Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wie den Elektrotransporter ARI 901 gibt es einen Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 8.000 Euro je Fahrzeug. Beträge unter 500 Euro werden nicht bewilligt.
Antragsberechtigt sind hier ausschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben. Die geförderten Fahrzeuge dürfen anschließend auch nur nicht-wirtschaftlich genutzt werden, also im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und ohne Teilnahme am Wettbewerb. Für Unternehmen und Gewerbetreibende steht diese Förderung nicht offen.
Die Regeln zu Neu- und Vorführfahrzeugen, Leasing und Haltedauer entsprechen denen der M1-Förderung.
So läuft die Antragstellung ab
Der Antrag muss gestellt und beschieden sein, bevor Sie das Fahrzeug beauftragen. Eine Bestellung oder Anzahlung vor dem Zuwendungsbescheid kostet die Förderung. Planen Sie die Bearbeitungszeit also ein.
Das Verfahren läuft vollständig digital über das Förderportal der Bezirksregierung Arnsberg: Kostenvoranschlag oder Angebot einholen, Antrag online ausfüllen und die Unterlagen hochladen. Nach dem Zuwendungsbescheid beauftragen Sie die Anschaffung und reichen anschließend den Auszahlungsantrag beziehungsweise Verwendungsnachweis ein. Die gesamte Kommunikation erfolgt per E-Mail an die im Antrag angegebene Adresse.
Wirtschaftlich Tätige benötigen für den Antrag zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Alle Formulare und Merkblätter finden Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, bewilligt wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gern unterstützen wir Sie mit einem passenden Angebot für Ihren Förderantrag. Sprechen Sie uns einfach an.
Ladeinfrastruktur: seit August 2026 wieder förderfähig
Mit dem Änderungserlass vom 5. August 2026 hat NRW zwei Fördergegenstände neu aufgelegt, Anträge sind seit dem 14. August 2026 möglich.
Für Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge gibt es maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 Euro je Ladepunkt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Antragstellende. Für Ladepunkte an Mietgebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen liegt die Förderung bei maximal 40 Prozent und bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Für 2026 und 2027 stellt das Land dafür zusätzlich 25 Millionen Euro bereit. Daneben läuft weiterhin die Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte.
Für den Betrieb eines ARI ist das in vielen Fällen gar nicht nötig: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose, eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung.
Für Privatpersonen: die bundesweite E-Auto-Förderung 2026
Unabhängig von den Landesmitteln können Privathaushalte in NRW die bundesweite E-Auto-Förderung nutzen. Sie wird vom BAFA über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt und ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Maximal sind damit 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.
Auch hier zählt die Fahrzeugklasse M1. Der ARI Poly ist direkt förderfähig, der ARI Bruni lässt sich für 490 Euro netto von L7e auf M1 umschreiben und wird damit ebenfalls förderfähig. Voraussetzung ist ein Neufahrzeug mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, das mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleibt. Der Antrag wird erst nach der Zulassung gestellt, spätestens zwölf Monate danach.
Da sich die Landesförderung an Kommunen, soziale Dienste und Carsharing-Anbieter richtet und die Bundesförderung ausschließlich an Privatpersonen, treffen die beiden Programme in der Praxis selten aufeinander. Prüfen Sie eine mögliche Doppelförderung im Zweifel vorab bei der Bewilligungsstelle.
Steuerliche Vorteile gelten in ganz Deutschland
Unabhängig von Landes- und Bundeszuschüssen bleiben die steuerlichen Entlastungen bestehen.
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Der Bundestag hat die ursprünglich Ende 2025 auslaufende Regelung um fünf Jahre verlängert, rückwirkend auch für ältere Zulassungen.
Unternehmen können nach § 7 Abs. 2a EStG für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Die Regelung gilt unabhängig von der Fahrzeugklasse und damit auch für Elektronutzfahrzeuge. Sie setzt Eigentum voraus und ist bei Leasing nicht anwendbar.
Wird ein betriebliches Elektrofahrzeug privat mitgenutzt, ist der geldwerte Vorteil monatlich mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises anzusetzen. Die maßgebliche Preisgrenze wurde auf 100.000 Euro angehoben und gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025.
Hinzu kommt die THG-Quote: Für jedes zugelassene ARI Motors Elektrofahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I lässt sich jährlich eine Prämie beantragen.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Die Förderrichtlinie progres.nrw kann jederzeit angepasst werden. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der Bewilligungsstelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
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