9. August 2021
Limburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Für alle ARI Motors Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, entfällt die Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Darüber hinaus können Sie mit Geld sparen, wenn diese als Firmenwagen auch privat genutzt werden. Dieser Nutzen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem E-Auto bis 60.000 Euro Kaufpreis wird dies allerdings nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises berechnet, wodurch die Besteuerung bei einem Viertel im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrennerfahrzeug liegt. Alle Informationen zu den Steuerersparnissen erfahren Sie hier!
Neben den regionalen und bundesweiten Förderungen erhalten alle ARI Motors Fahrzeuge bis auf den ARI 145 und 345 dank der THG-Quote eine hohe Förderung. So können Kunden mit den Elektrotransportern ARI 458 und ARI 901 jährlich mehrere hundert Euro sparen. Erfahren Sie hier alle Details zur lukrativen THG-Quote im Wert von mehreren hundert Euro.
Zudem ermöglichen Sonderabschreibungen Unternehmen, zusätzliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen in Elektronutzfahrzeuge wie den Elektrotransporter ARI 901 und den Geräteträger ARI 1570. Konkret können Unternehmen in den ersten fünf Jahren jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier alle Details zu den Sonderabschreibungen!
Förderung Limburg:
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Neben Regensburg und München gibt es mit Limburg an der Lahn eine weitere Kommune, die Elektroleichtfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e fördert. Somit können in der hessischen Stadt alle Fahrzeuge der ARI Motors GmbH gefördert werden, das Lastenmoped ARI 145 genauso wie das Lastentrike ARI 345 (erhältlich als Koffer oder Pritsche), unsere Personenfahrzeuge und natürlich die ARI 458.
Die Förderhöhe hängt von der genauen Fahrzeugklasse ab: Elektrofahrzeuge der Klassen L1e bis L4e (also unsere Lastenmopeds ARI 145 sowie ARI 345) werden mit 200 Euro bezuschusst. Außerdem erhält man bei der Verschrottung eines alten Verbrenner-Fahrzeugs eine Abwrackprämie von 100 Euro für Leichtfahrzeuge und sogar 500 Euro bei einem entsorgten PKW. Und sollte man nachweisen können, dass das neue E-Fahrzeug an einer eigenen Anlage mit Ökostrom betankt wird, können weitere 200 Euro Förderung dazu addiert werden.
Für die größeren EG-Fahrzeugklassen L5e bis L7e - wie in Form unserer ARI Personenfahrzeuge sowie unseres ARI 458 - beträgt die Förderhöhe sogar 600 Euro. Der Ökobonus im Falle einer regelmäßigen Ökostrom-Auftankung liegt hier bei 400 Euro, während die Abwrackprämie auch hier je nach Gewichtsklasse 100 Euro (Leichtfahrzeug) bzw. 500 Euro (PKW) beträgt. So können ARI Motors Kunden insgesamt bis zu 1.500 Euro Förderung erhalten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Auch hier ist die Fahrzeugklasse entscheidend. So ist die Förderungen von leichten Elektrofahrzeugen der Klassen L1e bis L4e (ARI 145 sowie ARI 345) bereits für Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt möglich, aber natürlich auch für Gewerbetreibende und Unternehmen. Für die Klassen L5e bis L7e (z.B. ARI 458 und ARI 802/804) gilt als Förderbedingung, dass der Antrag von einem Unternehmen, einer gemeinnützgen Organisation oder einer freiberuflich tätigen Person gestellt wird. Der Betriebssitz oder die Niederlassung müssen dabei in Limburg an der Lahn liegen.
Weitere Bedingungen
Es gilt eine Haltedauer von 36 Monaten nach Fahrzeugkauf bzw. eine Leasinglaufzeit von mindestens ebenfalls 36 Monaten.
Beantragung und Nachweise
Der hier verlinkte Förderantrag kann ausgedruckt oder digital ausgefüllt werden. Dieser muss zusammen mit der De-Minimis-Erklärung per Mail an alexandra.haller@stadt.limburg.de oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Alexandra Haller Vorzimmer 1. Stadtrat Über der Lahn 1 65549 Limburg a.d. Lahn
Nach Abschluss des Leasingvertrags müssen neben dem Verwendungsnachweis (wird nach Förderzusage verschickt) noch folgende Unterlagen nachgereicht werden:
- Kaufvertrag bzw. Leasingvertrag in Kopie
- Kopie des Fahrzeugscheins bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen
- Nachweis über die Fahrzeugidentifikationsnummer
- Ggf. Stromliefervertrag (Ökostrombonus)
- Verwertungsnachweis (Abwrackbonus)
Internetpräsenz der Förderung
Förderprogramm "Limburg elektrisiert"