9. August 2021
Limburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Limburg an der Lahn gehört zu den wenigen Kommunen in Deutschland, die Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L7e bezuschussen. Damit ist praktisch unser gesamtes Portfolio förderfähig, vom Lastenmoped bis zum Kleintransporter. Das Programm heißt inzwischen "Limburg – gemeinsam mehr bewegen" und wurde gegenüber früheren Fassungen neu zugeschnitten.
Die Fördersätze im Überblick
Gefördert werden jeweils bis zu 25 Prozent der Nettokosten, begrenzt durch feste Höchstbeträge:
| Fördertatbestand | Höchstbetrag | Ökobonus | Antragsberechtigt |
|---|---|---|---|
| L1e bis L4e (zwei- und dreirädrige Leichtfahrzeuge) | 500 € | 100 € | Gewerbe, Privat |
| L5e bis L7e (drei- und vierrädrige Leichtfahrzeuge) | 1.000 € | 100 € | Gewerbe, Privat |
| Gebrauchte E-Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 | 1.000 € | 100 € | Gewerbe, Privat |
| Ladeinfrastruktur | auf Anfrage | – | Gewerbe, Privat |
Den Ökobonus erhalten Sie, wenn Sie nachweisen, dass das Fahrzeug mit Ökostrom geladen wird. Neben Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur fördert Limburg auch Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb sowie Fahrradanhänger und Fahrradgaragen.
Beachten Sie die Deckelung auf 25 Prozent der Nettokosten. Bei unseren günstigen Modellen greift diese Grenze häufig vor dem Höchstbetrag.
Die Logik des Programms
Ein Punkt, der die Einordnung erleichtert: Die Richtlinie fördert ausdrücklich solche Fahrzeuge, die durch das Förderprogramm des Bundes nicht abgedeckt sind.
Für Sie heißt das in der Praxis: Neue Fahrzeuge der Klasse M1 laufen über die bundesweite E-Auto-Förderung. Die Leichtfahrzeugklassen L1e bis L7e, die dort außen vor bleiben, sowie gebrauchte M1- und N1-Fahrzeuge fördert Limburg. Beide Wege ergänzen sich also, statt sich zu überschneiden.
Wer antragsberechtigt ist
Anders als bei vielen kommunalen Programmen sind bei allen Fahrzeugkategorien sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende antragsberechtigt. Erforderlich ist ein Wohnsitz beziehungsweise ein Betriebssitz oder eine Niederlassung in Limburg an der Lahn.
Der Ablauf: erst der Antrag, dann der Kauf
Hier entscheidet sich, ob die Förderung klappt. Sie senden zunächst den ausgefüllten Antrag mit allen Anlagen an die Stadt Limburg. Erst nach Eingang der Förderzusage und der Erteilung einer Fördernummer beschaffen oder beauftragen Sie das Fahrzeug, die Ladeinfrastruktur oder die Beratungsleistung. Dafür haben Sie dann sechs Monate Zeit.
Wer vorher bestellt, verliert den Anspruch. Planen Sie die Bearbeitungszeit also ein.
Die aktuelle Förderrichtlinie, die Antragsformulare und die zugehörigen Checklisten stellt die Stadt Limburg an der Lahn bereit. Dort finden Sie auch die jeweils gültigen Nachweispflichten, etwa zu Kauf- oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein und Fahrzeugidentifikationsnummer.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot als Grundlage für Ihren Antrag. Sprechen Sie uns an.
Welche ARI Motors Fahrzeuge in Frage kommen
In die Klassen L1e bis L4e fallen unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345, letzteres erhältlich mit Kofferaufbau oder als Pritsche.
Die Klassen L5e bis L7e decken den ARI 458 Kleintransporter sowie unsere Personenfahrzeuge ab, darunter der ARI 802 und der ARI Bruni in der Werksausführung.
Die bundesweite E-Auto-Förderung als Alternative
Für neue Fahrzeuge der Klasse M1 greift die bundesweite E-Auto-Förderung, die über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt wird. Sie ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich, die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.
Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni lässt sich für 490 Euro netto von L7e auf M1 umschreiben und wird damit ebenfalls förderfähig. Für Limburger Kunden lohnt hier ein Vergleich: Als L7e sind bis zu 1.000 Euro kommunale Förderung möglich, als M1 bis zu 6.000 Euro über den Bund. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Einkommen und Haushaltssituation ab.
Steuerliche Vorteile
Unabhängig von der kommunalen Förderung gilt bundesweit: Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Unternehmen können nach § 7 Abs. 2a EStG für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Details finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Hinzu kommen die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote.
Beachten Sie, dass Zuschüsse in der Regel die Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung mindern.
Was auf Landesebene in Hessen möglich ist, haben wir im Beitrag zu Hessen zusammengestellt.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen-Anhalt
- Regensburg
- München
- Österreich
- Schweiz
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: September 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der Stadt Limburg an der Lahn und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
Das könnte Sie auch interessieren
