7. September 2023
Bayern: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Bayern setzt bei der Elektromobilität seit Jahren auf Ladeinfrastruktur, nicht auf Kaufprämien. Ein Landesprogramm, das die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bezuschusst, gibt es nicht. Auf kommunaler Ebene sieht es dagegen unterschiedlich aus, und steuerlich ist für Betriebe einiges zu holen. Wir haben zusammengestellt, was für ARI Motors Kunden im Freistaat gilt.
Landesebene: Förderung für Ladepunkte, nicht für Fahrzeuge
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie investiert seit 2017 in den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die aktuelle Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und läuft bis Ende 2029. Sie umfasst Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in allen Anwendungsbereichen.
Wichtig für die Planung: Anträge sind nur innerhalb festgelegter Förderaufrufe möglich, geplant sind etwa zwei pro Jahr. Der erste Aufruf richtete sich an öffentlich zugängliche Ladepunkte. Außerhalb eines laufenden Aufrufs können Sie keinen Antrag stellen, und für private Ladepunkte ist derzeit kein Aufruf vorgesehen. Aktuelle Aufrufe veröffentlicht das Wirtschaftsministerium, fachlich begleitet von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei Bayern Innovativ.
Die Vorgängerprogramme sind ausgelaufen, darunter "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" zum 31. Dezember 2025. Für Unternehmen im Gütertransport gab es außerdem ein eigenes Programm für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, ebenfalls über Aufrufe.
Für den Betrieb eines ARI ist das in vielen Fällen zweitrangig: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt. Gerade für Handwerksbetriebe und Kommunen mit mehreren Fahrzeugen senkt das die Einstiegshürde erheblich.
Kommunale Programme: Regensburg fördert, München nicht mehr
Auf kommunaler Ebene lohnt der genaue Blick, denn hier hat sich zuletzt einiges verschoben.
Die Landeshauptstadt München hat ihr Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" zum 2. Juli 2025 beendet. Die früheren 25 Prozent der Nettokosten mit bis zu 3.000 Euro für Fahrzeuge der Klassen L5e bis L7e und bis zu 750 Euro für L1e bis L4e gibt es nicht mehr. Was für Münchner Käufer heute noch gilt, haben wir im Beitrag zu München zusammengestellt.
Regensburg fördert dagegen weiterhin über das Programm "Regensburg effizient". Bezuschusst werden Kauf und Leasing mit einer Vertragsdauer ab 36 Monaten, jeweils mit 25 Prozent des Nettopreises. Für Fahrzeuge der Klassen L1e bis L4e, also unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345, liegt die Obergrenze bei 1.000 Euro, und zwar für Privatpersonen wie für Gewerbe. Für die Klassen L5e bis L7e, darunter der ARI 458 Kleintransporter, sind bis zu 3.000 Euro möglich, hier allerdings nur für gewerbliche Antragsteller. Die Erstzulassung darf bei Antragseingang höchstens sechs Monate zurückliegen. Details finden Sie im Beitrag zu Regensburg.
Auch kleinere bayerische Städte und Landkreise legen eigene Programme auf, oft mit geringem Volumen und begrenzter Laufzeit. Ein Anruf bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger vor der Anschaffung lohnt sich deshalb fast immer. Und beachten Sie: Bei nahezu allen Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Weil auf Landesebene keine Kaufprämie existiert, ist für Privathaushalte die bundesweite E-Auto-Förderung der wichtigste Baustein. Sie wird vom BAFA über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt, Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.
Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr
Für bayerische Betriebe liegt der größte Hebel im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio bis hin zum Elektrotransporter ARI 901 und zum Geräteträger ARI 1570. Alle Voraussetzungen finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.
Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot als Grundlage für Ihre Kalkulation oder einen Förderantrag. Sprechen Sie uns an.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Limburg
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
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