7. September 2023
Sachsen-Anhalt: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Sachsen-Anhalt fördert Elektromobilität nicht über eine klassische Kaufprämie, sondern über EU-Mittel und den Umweg der Stadtlogistik. Für gewerbliche und kommunale Kunden kann das deutlich mehr wert sein als eine Pauschale. Wir haben zusammengestellt, was für ARI Motors Kunden in Frage kommt.
EFRE-Richtlinie Mobilität: bis zu 60 Prozent für Unternehmen
Über die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum", kurz EFRE-RL Mobilität, fördert das Land aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Just Transition Fund in der Förderperiode 2021 bis 2027.
Für ARI Motors Kunden sind zwei der Handlungsfelder interessant: die Entwicklung einer emissionsfreien Stadtlogistik und Lieferungen auf der letzten Meile. Gefördert werden dabei ausdrücklich auch Investitionen in Lastenräder und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge.
Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kommunen und bis zu 60 Prozent für alle übrigen Antragsteller. Damit übertrifft das Programm die meisten Pauschalförderungen anderer Länder deutlich. Privatpersonen sind allerdings ausgeschlossen, und das Vorhaben muss innerhalb der in der Richtlinie festgelegten Gebietskulisse liegen.
Ob Ihr konkretes Wunschfahrzeug unter die geförderten Kleinstfahrzeuge fällt, hängt von der Ausgestaltung Ihres Vorhabens ab. Diese Frage sollten Sie vor der Antragstellung mit dem Landesverwaltungsamt klären, das die Anträge entgegennimmt. Gern erstellen wir Ihnen vorab ein Angebot als Grundlage. Sprechen Sie uns an.
Für den Einsatz in der Stadtlogistik ist unser Portfolio passend aufgestellt: Die Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 übernehmen kurze Wege in dichten Quartieren, der ARI 458 Kleintransporter deckt die klassische Zustellung ab, und für größere Lasten stehen der Elektrotransporter ARI 901 und der Geräteträger ARI 1570 bereit.
Ladeinfrastruktur: Landesprogramm derzeit ohne Antragsmöglichkeit
Die Richtlinie Ladeinfrastruktur des Landes fördert öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Abwicklung läuft über die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.
Die Förderung wird allerdings nur im Rahmen separater Förderaufrufe mit festen Stichtagen vergeben, und derzeit ist keine Antragstellung möglich. Wenn Sie einen Ladepunkt planen, lohnt es sich, die Ankündigungen im Blick zu behalten.
Für den Betrieb eines ARI ist das in vielen Fällen ohnehin zweitrangig: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.
Ergänzend fördert das Land über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen, wozu unter bestimmten Voraussetzungen auch Ladeinfrastruktur am Gebäude zählt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen jedoch mindestens 20.000 Euro betragen.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Weil die Landesprogramme Privatpersonen ausschließen, ist für Privathaushalte die bundesweite E-Auto-Förderung der richtige Weg. Sie wird vom BAFA über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt, Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Unabhängig von Landesprogrammen bleibt der steuerliche Hebel bestehen. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Details finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
Ein wichtiger Hinweis zur Kombination: Zuschüsse mindern in der Regel die Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung. Ob sich im Einzelfall die Landesförderung oder der volle Abschreibungsbetrag stärker auswirkt, rechnet Ihnen Ihre Steuerberatung aus.
Vor der Bestellung beantragen
Bei praktisch allen genannten Programmen gilt: Das Vorhaben darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Eine Bestellung oder Anzahlung vorab kostet die Förderung. Holen Sie also erst ein Angebot ein, stellen Sie den Antrag und beauftragen Sie danach.
Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Kommune und Ihrem Energieversorger. Kleinere kommunale Programme und Angebote von Stadtwerken werden selten überregional bekannt.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Thüringen
- München
- Regensburg
- Limburg
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
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