20. September 2023
Hamburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Hamburg hat den Aufbau der Ladeinfrastruktur früh und mit viel Geld vorangetrieben, fördert die Anschaffung von Elektrofahrzeugen aber nicht auf Landesebene. Wer heute in der Hansestadt umsteigt, kombiniert Bundesförderung mit steuerlichen Vorteilen. Wir haben zusammengestellt, was gilt, und was Sie in älteren Übersichten getrost ignorieren können.
Keine Landesförderung für den Fahrzeugkauf
Ein Landesprogramm, das den Kauf von Elektrofahrzeugen bezuschusst, gibt es in Hamburg derzeit nicht.
Das bekannte Hamburger Programm ELBE, kurz für "Electrify Buildings for EVs", förderte ausschließlich Ladeinfrastruktur an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien, nie Fahrzeuge. Neuanträge sind seit Juni 2022 nicht mehr möglich. In manchen Förderübersichten kursiert bis heute die Behauptung, über ELBE gebe es bis zu 50 Prozent Zuschuss für Fahrzeuge. Das war nie der Fall und ist heute doppelt falsch.
Sinnvoll bleibt dagegen das Beratungsangebot: Die städtische hySOLUTIONS GmbH begleitet Hamburger Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Flotten, ausdrücklich auch bei leichten Transportern und Nutzfahrzeugen, und ordnet die verfügbaren Bundesprogramme ein. Bevor Sie sich selbst durch Richtlinien arbeiten, ist das der schnellere Weg.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Privathaushalte in Hamburg nutzen die bundesweite E-Auto-Förderung, die das BAFA über die Förderzentrale Deutschland abwickelt. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Beantragt wird nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach.
Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.
Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr
Weil auf Landesebene nichts zu holen ist, liegt der größte Hebel für Hamburger Betriebe im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds über den ARI 458 Kleintransporter und den Elektrotransporter ARI 901 bis zum Geräteträger ARI 1570. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.
Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
Ladeinfrastruktur: was der Bund derzeit fördert
Für Hamburger Wohnquartiere interessant ist das Bundesprogramm "Laden im Mehrparteienhaus". Gefördert werden Planung, Installation, Anschluss und Vorverkabelung von Ladepunkten in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, mit maximal 22 kW je Ladepunkt. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich, für Wohnungseigentümergemeinschaften und private Eigentümer bis zum 10. November 2026, für Unternehmen mit großem Wohnungsbestand im wettbewerblichen Verfahren bis zum 15. Oktober 2026.
Daneben läuft die große Bundesförderung für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit bis zu 500 Euro je Kilowatt. Für ARI Kunden ist sie allerdings ausdrücklich nicht relevant: Sie fördert keine Ladeinfrastruktur für Pkw oder leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen.
Das ist in der Praxis auch selten ein Problem. Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt. Gerade in Hamburger Innenstadtlagen mit knappen Höfen und begrenzten Netzanschlüssen ist das ein handfester Vorteil.
Bezirke, Stadtwerke und Sonderprogramme prüfen
Einzelne Hamburger Bezirke, Verbände und Energieversorger legen eigene, meist kleine Programme auf, etwa für Lastenräder oder gewerbliche Ladepunkte. Sie sind oft zeitlich befristet und werden selten überregional bekannt.
Beachten Sie dabei: Bei nahezu allen Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund. Holen Sie also erst das Angebot ein, stellen Sie den Antrag und bestellen Sie danach. Gern erstellen wir Ihnen das passende Angebot als Grundlage. Sprechen Sie uns an.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Thüringen
- München
- Regensburg
- Limburg
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
