Niedersachsen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

11. September 2023

Niedersachsen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Niedersachsen setzt bei der Elektromobilität derzeit nicht auf Kaufzuschüsse, sondern auf Ladeinfrastruktur, Beratung und die Vermittlung von Bundesmitteln. Eine Landesförderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es aktuell nicht. Das heißt aber nicht, dass sich der Umstieg nicht lohnt: Für Unternehmen ist der steuerliche Hebel inzwischen deutlich größer als jeder frühere Landeszuschuss, und Privathaushalte greifen auf die Bundesförderung zu. Wir haben zusammengestellt, was gilt.


Landesebene: kein Kaufzuschuss, aber kostenlose Beratung


Das frühere NBank-Programm zur Anschaffung von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen richtete sich ausschließlich an niedersächsische Kommunen und den Regionalverband Großraum Braunschweig. Es ist ausgelaufen, seit dem 1. Januar 2023 sind keine Anträge mehr möglich. Auch das befristete Programm für private Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen von kleinen und mittleren Unternehmen läuft nicht mehr.


Die Landesmittel fließen heute vor allem in den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Behördenstandorten und in die Umstellung des landeseigenen Fuhrparks. Für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen bleibt davon vor allem ein Angebot übrig, das leicht übersehen wird und trotzdem etwas wert ist.


Bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr arbeiten vier Elektromobilitätsmanagerinnen und -manager, die kostenlos zu Förderprogrammen des Bundes und zum Aufbau von Ladeinfrastruktur beraten. Der Schwerpunkt liegt auf Kommunen, die Kontaktdaten sind öffentlich zugänglich. Wer eine Flottenumstellung oder einen Ladepunkt plant, spart sich mit einem Anruf dort viel Recherche.


Praktisch ist außerdem der Ladeatlas Niedersachsen, eine tagesaktuelle Kartenübersicht aller öffentlichen Normal- und Schnellladepunkte im Land. Einen Überblick über die Landesaktivitäten gibt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium.


Für den Betrieb eines ARI ist das Thema Ladeinfrastruktur ohnehin meist entspannt: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.


Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes


Privathaushalte in Niedersachsen nutzen die bundesweite E-Auto-Förderung, die das BAFA über die Förderzentrale Deutschland abwickelt. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.


Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.


Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen sind ausgeschlossen. Beantragt wird nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach.


Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto von L7e auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.


Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr


Für gewerbliche Käufer in Niedersachsen liegt der größte Vorteil im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.


Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds über den ARI 458 Kleintransporter und den Elektrotransporter ARI 901 bis zum Geräteträger ARI 1570. Alle Voraussetzungen finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.


Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.


Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.


Bundesprogramme für Ladeinfrastruktur


Das Land unterstützt niedersächsische Unternehmen ausdrücklich dabei, Bundesmittel abzurufen. Gemeinsam mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der IHK Niedersachsen und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert das Wirtschaftsministerium derzeit über die Bundesförderung für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Daneben fördert der Bund unter anderem Ladepunkte in und an Mehrparteienhäusern. Eine Übersicht der laufenden Programme führt die NOW GmbH.


Kommunale Programme im Blick behalten


Weil auf Landesebene nichts zu holen ist, lohnt der Blick auf die kommunale Ebene umso mehr. Einzelne niedersächsische Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Programme auf, etwa für Lastenräder, Ladepunkte oder gewerbliche Fahrzeuge. Diese sind meist klein, zeitlich befristet und werden selten überregional bekannt. Ein Anruf bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger vor der Anschaffung lohnt sich deshalb fast immer.


Beachten Sie dabei: Bei nahezu allen Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund. Holen Sie also erst das Angebot ein, stellen Sie den Antrag und bestellen Sie danach. Gern erstellen wir Ihnen das passende Angebot als Grundlage. Sprechen Sie uns an.


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge



Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?


Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.