9. August 2021
Schweiz: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Die Schweiz geht bei der Elektromobilität einen anderen Weg als Deutschland oder Österreich: Es gibt keine nationale Kaufprämie, dafür sehr unterschiedliche Regelungen in den 26 Kantonen und zusätzlich in vielen Gemeinden. Wer ein ARI Motors Elektrofahrzeug in der Schweiz anschafft, sollte deshalb vor allem eines tun: den eigenen Wohn- oder Firmensitz prüfen. Wir haben zusammengestellt, was auf Bundesebene gilt und wo Sie die regionalen Konditionen verlässlich finden.
Auf Bundesebene: keine Kaufprämie, und die Steuerbefreiung ist entfallen
Eine nationale Kaufförderung für Elektrofahrzeuge gab es in der Schweiz nie. Der frühere Vorteil lag bei der Automobilsteuer, einer einmaligen Abgabe von vier Prozent auf den Importpreis, von der Elektrofahrzeuge seit 1997 befreit waren.
Diese Befreiung besteht nicht mehr. Der Bundesrat hat sie zum 1. Januar 2024 aufgehoben, seither unterliegen auch Elektrofahrzeuge dem normalen Satz von vier Prozent. Erhoben wird die Steuer auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis, und sie ist im Verkaufspreis bereits enthalten. Sie zahlen also nichts zusätzlich, aber der Preisvorteil gegenüber Verbrennern ist an dieser Stelle weggefallen.
Für die Zukunft ist eine weitere Abgabe geplant: Der Bundesrat möchte Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen ab 2030 an der Finanzierung der Strasseninfrastruktur beteiligen. Zur Diskussion stehen eine Abgabe nach Fahrleistung und eine Steuer auf dem Ladestrom. Die Vernehmlassung dazu lief bis zum 9. Januar 2026. Da die Vorlage eine Verfassungsänderung erfordert, müssen am Ende Volk und Stände zustimmen. Entschieden ist also noch nichts.
Der eigentliche Hebel: die kantonale Motorfahrzeugsteuer
Die jährliche Motorfahrzeugsteuer wird vollständig von den Kantonen geregelt, und hier liegt für Elektrofahrzeuge der grösste Vorteil. Je nach Kanton reicht die Bandbreite von der vollständigen und unbefristeten Befreiung über zeitlich begrenzte Freijahre und prozentuale Rabatte bis hin zu gar keiner Vergünstigung.
Ebenso wichtig: Die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich. Manche Kantone rechnen nach Gesamtgewicht, andere nach Motorleistung oder Steuer-PS. Gerade bei den kompakten und leichten ARI Fahrzeugen kann das einen spürbaren Unterschied machen.
Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Übersichten im Netz. Die Kantone passen ihre Regeln regelmässig an, und einzelne Kantone haben zuletzt von der Befreiung auf eine gewichtsabhängige Besteuerung umgestellt. Massgeblich ist immer die aktuelle Auskunft Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts, und zwar für Ihr konkretes Fahrzeug mit seinem konkreten Zulassungsdatum.
Kaufprämien und Ladeinfrastruktur: kantonal und kommunal sehr unterschiedlich
Einzelne Kantone zahlen direkte Kaufbeiträge, und deutlich mehr Kantone und Gemeinden fördern die Ladeinfrastruktur. Weil sich diese Programme laufend ändern, ausgeschöpft werden oder auslaufen, führt hier nur eine Recherche für Ihre eigene Postleitzahl zum Ziel.
Das dafür etablierte Werkzeug ist Energiefranken. Sie geben Ihre Postleitzahl ein und sehen alle Förderprogramme von Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger, die an Ihrem Standort tatsächlich verfügbar sind. Auch die Klimastiftung Schweiz verweist inzwischen auf diese Plattform.
Für Ihren ARI ist die Ladeinfrastruktur ohnehin selten ein Kostenfaktor: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladestation ist keine Voraussetzung, und die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.
Klimastiftung Schweiz: nicht mehr für den Fahrzeugkauf
Die Klimastiftung Schweiz hat früher KMU beim Umstieg auf Elektromobilität mit Pauschalbeiträgen je Fahrzeug unterstützt. Dieses Angebot gibt es nicht mehr.
Die Stiftung fördert heute ausschliesslich technische Innovationsvorhaben von KMU aus der Schweiz und Liechtenstein, die auf einen Markteintritt abzielen. Der Beitrag liegt bei maximal 200.000 Franken und höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten, Eingabefristen sind der 1. März und der 1. September. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Projekte, die auf den Ersatz oder die Optimierung bestehender Infrastruktur oder Betriebsmittel ausgerichtet sind. Die Anschaffung eines Fahrzeugs für den eigenen Fuhrpark fällt genau darunter.
Fahrzeugklasse beachten
Ein Punkt, der in allgemeinen Förderübersichten regelmässig untergeht: Viele kantonale Regelungen sind für Personenwagen formuliert. Die ARI Motors Fahrzeuge verteilen sich jedoch über mehrere EU-Fahrzeugklassen, von den Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 über die Leichtfahrzeuge ARI 802 und ARI Bruni bis zum ARI Poly als vollwertigem Pkw und den Nutzfahrzeugen ARI 458 und ARI 901.
In der Schweiz werden Kleinmotorfahrzeuge, Motorräder und Personenwagen steuerlich unterschiedlich behandelt. Klären Sie deshalb vorab, in welcher Kategorie Ihr Wunschfahrzeug bei der Zulassung geführt wird und ob die Vergünstigung Ihres Kantons für diese Kategorie überhaupt gilt. Bei Fragen zur Klassifizierung helfen wir Ihnen gern weiter.
Versicherung: Ökorabatte lohnen den Vergleich
Viele Schweizer Versicherer gewähren für emissionsfreie Fahrzeuge vergünstigte Prämien. Die Höhe unterscheidet sich stark, ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich also. Gerade die leichten ARI Modelle profitieren zusätzlich davon, dass ihre Versicherungskosten ohnehin niedrig ausfallen.
So gehen Sie am besten vor
Prüfen Sie zuerst über Energiefranken, welche Programme an Ihrem Standort laufen. Holen Sie parallel beim kantonalen Strassenverkehrsamt eine Auskunft zur Motorfahrzeugsteuer für die konkrete Fahrzeugkategorie ein. Und beantragen Sie kantonale oder kommunale Zuschüsse grundsätzlich vor dem Kauf: Bei den meisten Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund.
Weitere Länder mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
Stand: August 2026. Kantonale und kommunale Förderprogramme ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder klären.
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