Regensburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

9. August 2021

Regensburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Regensburg gehört zu den wenigen Städten in Deutschland, die Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L7e bezuschussen. Das Programm heißt "Regensburg effizient – Nachhaltige Mobilität" und wird von der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz betreut. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Richtlinie, die den Zuschnitt verändert hat. Wir haben zusammengestellt, was für ARI Motors Kunden gilt.


Was gefördert wird und was nicht


Die aktuelle Richtlinie fördert Fahrradanhänger, Lastenräder ohne Akku, Lastenpedelecs sowie Elektrofahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Pkw und Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 sind nicht mehr enthalten. Frühere Fassungen des Programms förderten diese Fahrzeuge mit einem Festbetrag, das ist nicht mehr der Fall. Auch E-Bikes, gebrauchte Fahrzeuge und bereits gekaufte oder verbindlich bestellte Fahrzeuge sind ausgeschlossen.

Bezuschusst werden 25 Prozent des Netto-Kaufpreises beziehungsweise der Netto-Leasingkosten. Für die Klassen L1e bis L4e liegt der Höchstbetrag bei 1.000 Euro, für L5e bis L7e bei 3.000 Euro. Die jeweils gültigen Fördersummen entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie, da die Stadt sie regelmäßig anpasst.

Bei Leasing beträgt die Mindestvertragsdauer 36 Monate. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen darf die Erstzulassung bei Antragseingang nicht länger als sechs Monate zurückliegen.


Welche ARI Motors Fahrzeuge in Frage kommen


In die Klassen L1e bis L4e fallen unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345, letzteres erhältlich als Pritsche oder mit Kofferaufbau.

Die Klassen L5e bis L7e decken den ARI 458 Kleintransporter sowie unsere Personenfahrzeuge ab, darunter der ARI 802 und der ARI Bruni in der Werksausführung als L7e.

Gern erstellen wir Ihnen ein Kaufangebot als Grundlage für Ihren Antrag. Sprechen Sie uns an.


Wer antragsberechtigt ist


Antragsberechtigt sind Unternehmen, gewerbliche Betriebe, freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig anerkannte Organisationen mit Sitz in Regensburg sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt.

Der Ausschluss des Privatkaufs, den die Richtlinie grundsätzlich vorsieht, gilt für elektrische Leichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L7e ausdrücklich nicht. Weil sich die Zuordnung einzelner Klassen zu Privat- und Gewerbeantrag in der Vergangenheit mehrfach geändert hat, klären Sie Ihren konkreten Fall am besten vorab mit der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz.

Pro Antragsberechtigtem ist die Zahl der geförderten Maßnahmen begrenzt, und ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Ökostrom ist Pflicht


Für Lastenpedelecs und für alle Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L7e verlangt die Stadt einen Nachweis über den Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom aus regenerativen Quellen. Akzeptiert wird eine höchstens zwölf Monate alte Stromabrechnung, aus der Ökostromtarif und Lieferstelle hervorgehen, oder eine ebenso aktuelle Abrechnung über die Einspeisung aus einer eigenen Photovoltaikanlage.

Planen Sie diesen Nachweis von Anfang an mit ein. Er ist keine Formalie, sondern Fördervoraussetzung.


Der Ablauf: erst die Bewilligung, dann der Kauf


Das Verfahren besteht aus Antrag, Bewilligung und Auszahlung. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids dürfen Sie das Fahrzeug kaufen oder das Leasing beginnen. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Bestellungen und geleistete Anzahlungen förderschädlich sind. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises, dessen Formblatt dem Bewilligungsbescheid beiliegt.

Dem Antrag beizufügen sind ein Nachweis der Antragsberechtigung, also Personalausweis oder Meldebestätigung bei Privatpersonen und Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Steuerbescheid oder Gemeinnützigkeitsnachweis bei Unternehmen und Organisationen, dazu eine Kopie des Kauf- oder Leasingangebots sowie der Ökostromnachweis. Unternehmen und selbstständig Tätige legen zusätzlich eine De-minimis-Erklärung vor.

Antragsformular, Richtlinie und Vordrucke stellt die Stadt Regensburg bereit. Zuständig ist die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz in der Bruderwöhrdstraße 15b.


Die bundesweite E-Auto-Förderung als Alternative


Weil Regensburg keine M1-Fahrzeuge mehr fördert, lohnt für Privatpersonen der Blick auf die bundesweite E-Auto-Förderung. Sie ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich, die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.

Der ARI Poly ist als M1-Pkw direkt förderfähig. Der ARI Bruni lässt sich für 490 Euro netto von L7e auf M1 umschreiben. Für Regensburger Kunden ergibt sich daraus eine echte Entscheidung: als L7e bis zu 3.000 Euro von der Stadt, als M1 bis zu 6.000 Euro vom Bund. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Einkommen und Haushaltssituation ab.


Steuerliche Vorteile


Bundesweit gilt außerdem: Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035.

Unternehmen können nach § 7 Abs. 2a EStG für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Details finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Hinzu kommen die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote.

Beachten Sie, dass Zuschüsse in der Regel die Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung mindern.

Was auf Landesebene in Bayern möglich ist, haben wir im Beitrag zu Bayern zusammengestellt.


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge


Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?

Stand: September 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der Stadt Regensburg und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.


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