7. September 2023
Hessen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Hessen fördert Elektrofahrzeuge auf Landesebene mit vergleichsweise hohen Fördersätzen, allerdings nicht durchgehend: Anträge sind nur innerhalb festgelegter Einreichfristen möglich. Wer den Umstieg plant, sollte den nächsten Termin deshalb im Blick behalten. Daneben gibt es in Limburg an der Lahn ein kommunales Programm, das ausdrücklich auch Leichtfahrzeuge einschließt. Wir haben zusammengestellt, was für ARI Motors Kunden in Hessen in Frage kommt.
Landesprogramm "Elektromobilität": bis zu 50 Prozent für Unternehmen und Kommunen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum fördert über das Programm "Elektromobilität" unter anderem die Beschaffung rein elektrischer Fahrzeuge sowie den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Abgewickelt wird es von der Innovationsförderung Hessen bei der Hessen Agentur.
Für ARI Motors Kunden besonders interessant: Nach Angaben der Förderstelle liegt der Schwerpunkt derzeit auf Anwendungen für Nutz- und Sonderfahrzeuge. Genau in diesem Bereich sind unsere Elektrotransporter, der ARI 458 Kleintransporter und der Geräteträger ARI 1570 zu Hause.
Die Fördersätze für Fahrzeuge betragen bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und bis zu 30 Prozent für Großunternehmen. Für Ladeinfrastruktur liegen sie bei bis zu 40 beziehungsweise 20 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, eine Beschränkung auf KMU besteht nicht. Privatpersonen können hier nicht beantragen.
Worauf Sie achten müssen
Drei Punkte entscheiden in der Praxis über Erfolg oder Misserfolg des Antrags.
Erstens: Das Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Angebote einholen ist erlaubt, eine Beauftragung nicht. Bestellen Sie das Fahrzeug also keinesfalls vorab.
Zweitens: Die Landesmittel können nicht mit anderen Fördermitteln, etwa Bundesmitteln, kumuliert werden. Sie müssen sich also entscheiden.
Drittens: Geförderte Fahrzeuge und Ladepunkte sind mindestens fünf Jahre in Betrieb zu halten und sichtbar mit dem Logo "Strom bewegt" zu bekleben.
Aktuell ist die Einreichfrist abgelaufen, neue Anträge werden vorerst nicht angenommen. Die Förderstelle kündigt den nächsten Einreichtermin auf ihrer Programmseite an. Beratung rund um Fuhrparkelektrifizierung und Ladeinfrastruktur bietet zudem die Landesinitiative "Strom bewegt" bei der LandesEnergieAgentur Hessen.
Gern erstellen wir Ihnen rechtzeitig ein Angebot als Grundlage für Ihren Antrag. Sprechen Sie uns an.
Limburg an der Lahn: kommunale Förderung auch für Leichtfahrzeuge
Limburg an der Lahn fördert über das Programm "Limburg – gemeinsam mehr bewegen" nachhaltige Mobilität und schließt dabei ausdrücklich Leichtfahrzeuge ein. Das ist bundesweit selten und für unser Portfolio besonders relevant.
Bezuschusst werden jeweils bis zu 25 Prozent der Nettokosten. Für Fahrzeuge der Klassen L1e bis L4e, also unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345, sind maximal 500 Euro möglich. Für die Klassen L5e bis L7e, darunter der ARI 458 und unsere Personenfahrzeuge, liegt die Obergrenze bei 1.000 Euro. Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge der Klassen M1 und N1 werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert, was viele andere Programme ausschließen. Ladepunkte sind mit bis zu 500 Euro je Ladepunkt förderfähig. Wer nachweist, dass er sein Fahrzeug mit Ökostrom lädt, erhält zusätzlich einen Ökobonus von 100 Euro.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen mit Hauptwohnsitz als auch Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Niederlassung in Limburg. Pro Antragsteller und Kalenderjahr sind bis zu zwei Fahrzeuge oder vier Ladepunkte förderfähig. Die aktuellen Konditionen und Antragsformulare erhalten Sie direkt bei der Stadt Limburg an der Lahn.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Privathaushalte in Hessen nutzen die bundesweite E-Auto-Förderung, die das BAFA über die Förderzentrale Deutschland abwickelt. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung setzt sich aus 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro Zuschlag bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder zusammen. Möglich sind damit bis zu 6.000 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt, der ARI Bruni lässt sich für 490 Euro netto von L7e auf M1 umschreiben und wird damit ebenfalls förderfähig.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Unabhängig von Landes- und Kommunalprogrammen bleibt der steuerliche Hebel bestehen, und er ist für viele Betriebe der größte.
Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 und unabhängig von der Fahrzeugklasse. Details finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
Beachten Sie dabei das Kumulierungsverbot des Landesprogramms: Steuerliche Regelungen sind davon zwar nicht betroffen, eine Kombination mit Bundeszuschüssen aber schon.
Kommunale Programme im Blick behalten
Neben Limburg legen weitere hessische Städte, Landkreise und Stadtwerke eigene Programme auf, etwa für Lastenräder, Ladepunkte oder gewerbliche Fahrzeuge. Diese sind oft klein, zeitlich befristet und werden selten überregional bekannt. Ein Anruf bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger lohnt sich vor jeder Anschaffung.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
