Thüringen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

9. August 2021

Thüringen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Die Antwort für Thüringen fällt derzeit kurz aus: Eine Landesförderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es aktuell nicht. Das heißt aber nicht, dass sich der Umstieg nicht rechnet. Bund und Steuerrecht bieten mittlerweile Instrumente, die für gewerbliche wie private Käufer deutlich mehr bringen als das frühere Landesprogramm. Wir haben zusammengestellt, was gilt.


E-Mobil Invest ist ausgelaufen


Thüringen hatte über die Richtlinie "E-Mobil Invest" jahrelang sowohl Ladeinfrastruktur als auch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bezuschusst, zuletzt mit bis zu 12.000 Euro je Pkw oder Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen für Kommunen und bis zu 8.000 Euro für kommunale Unternehmen, gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände und private Pflegeanbieter.


Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2024. Ein Nachfolgeprogramm war geplant, ist aber nach Auskunft der Thüringer Aufbaubank dem angespannten Landeshaushalt zum Opfer gefallen. Auf ihrer Programmseite stellt die TAB entsprechend klar, dass eine Landesförderung für diese Themenschwerpunkte derzeit nicht besteht.


Wer noch einen laufenden Bewilligungsbescheid hat, wickelt Abruf und Verwendungsnachweis weiterhin über die Thüringer Aufbaubank ab. Die Formulare stehen dort bereit.


Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes


An die Stelle der Landesmittel ist für Privathaushalte die bundesweite E-Auto-Förderung getreten, die das BAFA über die Förderzentrale Deutschland abwickelt. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, für die Antragstellung brauchen Sie ein BundID-Konto.


Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind damit bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.


Voraussetzung ist ein Neufahrzeug der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland, das mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleibt. Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen sind ausgeschlossen. Beantragt wird nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach.


Aus unserem Portfolio ist der ARI Poly als M1-Pkw direkt förderfähig. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.


Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr


Für gewerbliche Käufer in Thüringen ist der stärkste Hebel heute steuerlich. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen für rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.


Die Regelung nach § 7 Abs. 2a EStG gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, und zwar unabhängig von der Fahrzeugklasse. Vom Lastenmoped über den ARI 458 bis zum Geräteträger ARI 1570 profitiert damit das gesamte Portfolio. Alle Details und die Voraussetzungen haben wir im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge zusammengestellt.


Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend. Gegenüber dem früheren Landeszuschuss von maximal 8.000 Euro ist das für viele Betriebe die attraktivere Rechnung.


Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die günstige Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug.


Ladeinfrastruktur: Programme des Bundes prüfen


Auch bei der Ladeinfrastruktur verweist die Thüringer Aufbaubank inzwischen auf die Bundesebene. Aktuell fördert das Bundesministerium für Verkehr unter anderem den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern sowie Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge, sowohl auf Betriebshöfen als auch öffentlich zugänglich. Eine Übersicht führt die NOW GmbH.


Für einen ARI ist das allerdings selten der entscheidende Punkt: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.


Kommunale Programme im Blick behalten


Einzelne Thüringer Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene kleinere Programme auf, etwa für Lastenräder, Ladepunkte oder gewerbliche Fahrzeuge. Diese laufen unabhängig von der Landesebene, sind oft zeitlich befristet und werden selten überregional bekannt. Ein Anruf bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger lohnt sich deshalb vor jeder Anschaffung. Eine erste Orientierung zu Beratungsangeboten und Programmen in Thüringen bietet die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur.


Gern unterstützen wir Sie mit einem passenden Angebot als Grundlage für einen Förderantrag. Sprechen Sie uns an.


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge



Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?


Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.