25. September 2023
Bremen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Für Bremen fällt die Antwort kurz aus: Ein Landesprogramm, das die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bezuschusst, gibt es derzeit nicht. Wer in Bremen oder Bremerhaven umsteigen möchte, kombiniert stattdessen Bundesförderung, steuerliche Vorteile und günstige Finanzierung. Wir haben zusammengestellt, was möglich ist.
Keine Landesförderung für den Fahrzeugkauf
Bremen hat in der Vergangenheit über den Klimaschutzfonds vor allem Lastenräder bezuschusst. Dieses Programm ist ausgelaufen, eine Neuauflage war zuletzt nicht vorgesehen.
Für ARI Motors Kunden wäre es ohnehin nicht die richtige Adresse gewesen, und das ist ein Punkt, der immer wieder für Verwirrung sorgt: Unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 sind keine Lastenräder. Sie haben keinen Tretantrieb, sondern sind zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge der Klassen L1e und L2e. Weder kommunale Lastenradprogramme noch die BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder greifen deshalb für sie.
Die BAB, die Förderbank für Bremen und Bremerhaven, unterstützt Unternehmen vor allem mit Krediten und Bürgschaften, nicht mit Zuschüssen für Fahrzeuge. Wenn Sie eine größere Flottenumstellung planen, kann eine Finanzierung über die BAB dennoch ein sinnvoller Baustein sein.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Privathaushalte in Bremen nutzen die bundesweite E-Auto-Förderung, die das BAFA über die Förderzentrale Deutschland abwickelt. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen sind ausgeschlossen. Beantragt wird nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach.
Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.
Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr
Weil auf Landesebene nichts zu holen ist, liegt der größte Hebel für Bremer Betriebe im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds über den ARI 458 Kleintransporter und den Elektrotransporter ARI 901 bis zum Geräteträger ARI 1570. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.
Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
Günstige Kredite statt Zuschüsse
Wo es keine Zuschüsse gibt, bleibt die Finanzierung. Die KfW fördert Investitionen in nachhaltige Mobilität mit zinsgünstigen Krediten, unter anderem über den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität und die Klimaschutzoffensive für Unternehmen. Beide decken sowohl Fahrzeuge als auch Ladeinfrastruktur ab. Anträge laufen über Ihre Hausbank.
Für den Betrieb eines ARI ist Ladeinfrastruktur allerdings meist kein Thema: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.
Kostenlose Beratung nutzen
Für Bremer Unternehmen bietet die Klimaschutzagentur energiekonsens kostenlose Beratungen zu Elektromobilität und Fuhrparkumstellung an, einschließlich der Frage, welche Förder- und Finanzierungswege im konkreten Fall passen. Bevor Sie sich selbst durch Programme arbeiten, ist das der schnellere Weg.
Erkundigen Sie sich außerdem bei Ihrer Stadtgemeinde und Ihrem Energieversorger. Kleinere kommunale Programme und Angebote von Stadtwerken werden selten überregional bekannt, und bei nahezu allen gilt: Eine Bestellung vor der Bewilligung ist ein Ausschlussgrund. Gern erstellen wir Ihnen vorab ein Angebot als Grundlage für den Antrag. Sprechen Sie uns an.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Thüringen
- München
- Regensburg
- Limburg
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
