Bundesrat gibt grünes Licht: Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 verlängert

18. Dezember 2025

Bundesrat gibt grünes Licht: Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 verlängert


Die Elektromobilität erhält in Deutschland weiter politischen Rückenwind: Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2035 verlängert. Damit schafft der Gesetzgeber langfristige Planungssicherheit für Privat- und Gewerbekunden – und stärkt gezielt den frühzeitigen Umstieg auf emissionsfreie Mobilität. Für Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen aus dem Portfolio von ARI Motors ergibt sich daraus ein klarer Kosten- und Investitionsvorteil.


Langfristige Entlastung durch verlängerte Kfz-Steuerbefreiung


Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat bleiben neu zugelassene Elektrofahrzeuge weiterhin für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Erstzulassung: Wer sein Elektrofahrzeug frühzeitig anmeldet, kann die maximale Förderdauer voll ausschöpfen. Spätere Zulassungen profitieren entsprechend kürzer – bleiben aber dennoch steuerlich entlastet.


Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für leichte Elektroautos, Kleinwagen und elektrische Nutzfahrzeuge, wie sie ARI Motors anbietet. Gerade in diesen Fahrzeugsegmenten machen laufende Kosten einen spürbaren Anteil der Gesamtkosten aus.


Vom kompakten E-Auto bis zum E-Transporter: Das ARI Portfolio


ARI Motors deckt mit seinem Modellangebot ein breites Spektrum der urbanen und gewerblichen Elektromobilität ab:


  • Kompakte E-Autos wie der ARI Bruni oder der ARI Poly richten sich an preisbewusste Stadtfahrer, Pflegedienste, Lieferdienste oder kommunale Fuhrparks. Sie punkten mit niedrigen Betriebskosten, hoher Effizienz und einfacher Handhabung im urbanen Raum.

  • Elektrische Nutzfahrzeuge wie der ARI 458 Pro oder der ARI 901 bieten praxisgerechte Ladevolumen, vielfältige Aufbauvarianten und sind speziell auf den gewerblichen Einsatz zugeschnitten, vom Handwerksbetrieb bis zur letzten Meile.

Durch die verlängerte Steuerbefreiung sinken die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer weiter, ein wichtiger Faktor bei Investitionsentscheidungen.


Steuerliche Vorteile treffen auf flexible Finanzierung


Die Kfz-Steuerbefreiung ist dabei nur ein Baustein. Ergänzend profitieren Kundinnen und Kunden von weiteren Rahmenbedingungen, die den Einstieg erleichtern:


  • Kauf: Volle Ausschöpfung der Steuerbefreiung und langfristige Kostenkontrolle

  • Leasing: Planbare Monatsraten kombiniert mit niedrigen laufenden Abgaben

  • Finanzierung: Schonung der Liquidität bei gleichzeitigem Zugang zu steuerlichen Vorteilen

Insbesondere für Unternehmen und Selbstständige fügt sich die Steuerbefreiung nahtlos in bestehende Förder- und Abschreibungsmodelle ein und verbessert die Total Cost of Ownership (TCO) deutlich.


Politisches Signal für Elektromobilität und Wirtschaft


Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Elektromobilität und der Automobilwirtschaft. Ziel ist es, Investitionen planbar zu machen, den Markthochlauf zu beschleunigen und gleichzeitig Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen finanziell zu entlasten.


Für ARI Motors und seine Kundschaft bedeutet das: mehr Sicherheit, bessere Kalkulierbarkeit und ein klarer Anreiz, jetzt auf elektrische Mobilitätslösungen umzusteigen.


Fazit: Jetzt umsteigen, langfristig profitieren


Mit der verlängerten Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 schafft der Gesetzgeber stabile Rahmenbedingungen für den Umstieg auf Elektromobilität. In Kombination mit dem vielseitigen ARI Portfolio – vom kompakten E-Auto bis zum leistungsfähigen E-Nutzfahrzeug – sowie flexiblen Kauf-, Leasing- und Finanzierungsoptionen ergeben sich überzeugende Argumente für einen frühen Wechsel.


ARI Motors bietet damit passgenaue Lösungen für private wie gewerbliche Anwender, die nachhaltig mobil sein und dauerhaft Kosten sparen möchten.


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