15. März 2023
Jetzt bis zu 50% Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e und Ladeinfrastruktur!
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen neuen Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e einschließlich Ladeinfrastruktur gestartet.
Was konkret Gegenstand dieser Förderung ist, in welcher Form und Höhe sie gewährt wird und wo sie beantragt werden kann – all das erfahren Sie in diesem Artikel.
1) Wer ist Urheber und Träger dieses Förderaufrufes?
Der Förderaufruf wurde initiiert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und basiert auf der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020. Er zielt darauf ab, die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten voranzutreiben und die relevanten Akteure bei der Umstellung Ihrer Fuhrparke zu unterstützen.
Gefördert werden sowohl der Umstieg auf Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e als auch der Aufbau entsprechender Ladeinfrastruktur.
Damit können auf Antrag bis zu 50 % der Mehrausgaben gefördert werden, die mit dem Erwerb klimaschonender Elektrofahrzeuge und dem Aufbau entsprechender Ladeinfrastruktur einhergehen.
2) An wen richtet sich der Förderaufruf?
Der Förderaufruf des BMDV richtet sich an:
- Unternehmen (auch mit öffentlicher Beteiligung)
- Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Institutionen
- Zweckverbände (unter bestimmten Voraussetzungen)
3) Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- u.a. straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen, L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)
- sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur.
Förderfähige Fahrzeuge und Zubehöre von ARI Motors wären demnach:
- ARI 145, ARI 345, ARI 458, ARI 802, ARI 804, ARI 902
- sowie Wallbox und Ladekabel
Voraussetzung: ein Mindestförderbetrag von 15.000 Euro.
Es lohnt sich also, gleich mehrere Fahrzeuge zu erwerben! Zum Beispiel mehrere ARI 345.
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4) Welche Bedingungen für die Förderung gibt es?
Bezüglich der Anschaffung von Fahrzeugen:
- gefördert wird ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen
- Leasing-Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen
Hinweis: Als Neufahrzeuge gelten hierbei auch Fahrzeuge mit einer maximalen Laufleistung von 1.000 km mit einer einmaligen vorherigen Zulassung auf die Fahrzeughersteller bzw. -handelsunternehmen
Bezüglich der Anschaffung von Ladeinfrastruktur:
- ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen des Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung
- ausschließlich in einem für den Betrieb der Fahrzeuge zweckdienlichen Verhältnis
- sowohl für nicht-öffentliche als auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Liste förderfähiger Ladeinfrastruktur:
5) In welcher Form und Höhe wird die Förderung gewährt?
Art der Zuwendung:
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Berechnet wird dieser auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben (förderfähige Ausgaben), die erforderlich sind, um die Umweltziele des Fördervorhabens zu erreichen.
Diese Mehrausgaben entsprechen der Differenz zwischen den Ausgaben für ein Elektrofahrzeug und den Ausgaben für ein konventionell angetriebenes Referenzfahrzeug.
Dafür wurden jedem klimaschonenden Nutzfahrzeug bzw. Nutzfahrzeug-Segment ein Referenzfahrzeug bzw. ein Referenzsegment zugeordnet. Die Differenz zwischen den Kosten für ein Nutzfahrzeug mit E-Antrieb und dem konventionellen Referenzfahrzeug, also die Mehrkosten, sind demnach förderfähig.
Förderquoten:
- die Förderquote beträgt 40%
- 10 % optionaler Zusatz-Bonus für kleine & mittlere Unternehmen, wenn das geplante Vorhaben sonst aufgegeben werden müsste.
Mindestförderbetrag und maximale Förderhöhe:
Für vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen: 15.000 Euro Fördermindestbetrag und 1 Million Euro Förderhöchstbetrag
Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen: 17.850 Euro Fördermindestbetrag; 1,19 Millionen Förderhöchstbetrag
6) Förder-Beispiel anhand des ARI 458 Kipper
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Fahrzeugkosten:
- Kosten 3x ARI 458 Kipper XL mit Laubgitter (LifePo4 Akku): je 27.559,80 Euro
- Gesamtkosten: 82.679,40 EUR
- Kosten Referenzfahrzeug (Fiat Doblo): ab 17.000 Euro
- Gesamtkosten: 51.000 EUR
- Differenz: 31.679,40 Euro
- Förderhöhe Fahrzeug: 50% der Differenz = 15.839,70 Euro
Kosten Infrastruktur:
- Wallbox inkl. Schnellladefunktion: je 890,00 Euro
- Gesamtkosten: 2.670,00 EUR
- Förderhöhe Ladeinfrastruktur: 50% der Gesamtausgaben = 1.335,00 Euro
Gesamtfördersumme für drei ARI 458 Kipper XL inkl. 3x Wallbox = 17.174,70 Euro
7) Wo und bis wann kann der Förderantrag gestellt werden?
Der Antrag ist bis zum 08.05.2023 über das easy-Online-Portal sowie zusätzlich postalisch bis 09.05.2023 beim Projekträger Jülich einzureichen.
8) Wo finde ich weitere Informationen zum Förderaufruf?
Also, packen Sie die Gelegenheit beim Schopfe und lassen Sie sich diese Förderung für Leichtfahrzeuge nicht entgehen!
Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels war der 21.04.2023 als letzter Abgabetag des Antrags genannt worden. Der Förderaufruf wurde jedoch leicht angepasst und die Einreichungszeit auf den** 08.05.2023** (online) und den 09.05.2023 (postalisch) verlängert.