E-Auto-Kauf in 10 Schritten: Die Checkliste für Privatkäufer

19. August 2026

E-Auto-Kauf in 10 Schritten: Die Checkliste für Privatkäufer


Beim ersten Elektroauto stellt sich selten die Frage, ob es das richtige Auto ist. Es stellt sich die Frage, ob man an alles gedacht hat. An die Steckdose am Stellplatz, die es womöglich gar nicht gibt. An die Fahrzeugklasse, von der die Kaufprämie abhängt. An die Einkommensgrenze, die vorab bekannt sein muss. An den Förderantrag, der eine Frist hat, die im Kaufmoment noch weit weg wirkt.


Die einzelnen Punkte sind für sich genommen unkompliziert. Schwierig ist die Reihenfolge. Wer die Ladefrage erst nach der Bestellung stellt, wartet unter Umständen Monate auf die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Wer die Fahrzeugklasse nicht vorab klärt, verliert unter Umständen bis zu 6.000 Euro Förderung.


Deshalb haben wir den gesamten Ablauf in eine Checkliste gebracht. Zehn Schritte in drei Phasen: vor der Bestellung, während der Lieferzeit und rund um die Zulassung. Zum Ausdrucken, mit Feldern für Ihre eigenen Werte.


Checkliste als PDF herunterladen (2 Seiten, kostenlos, ohne Anmeldung)


Ein Hinweis vorweg: Kauf für Eltern oder Großeltern


Ein spürbarer Teil unserer Fahrzeuge wird nicht für einen selbst gekauft, sondern für die Eltern oder Großeltern. Wenn das bei Ihnen so ist, gehen Sie die Liste gemeinsam durch, nicht stellvertretend.


Dafür gibt es zwei Gründe. Der erste ist praktisch: Fragen wie Einstiegshöhe, Übersicht nach hinten oder die Bedienung über Tasten statt Display kann nur die Person beantworten, die später fährt. Der zweite ist formal: Für die Förderung müssen Antragsteller und Zulassungsinhaber dieselbe Person sein. Wer die Halterfrage erst am Ende klärt, hat unter Umständen ein Problem.


Punkte 1 bis 5: vor der Bestellung


1. Den echten Kilometerbedarf ermitteln


Der häufigste Fehler beim ersten Elektroauto ist die Orientierung an einem Gefühl statt an Zahlen. Gefühlt fährt man viel. Tatsächlich liegen die meisten Alltagswege weit unter dem, was man vermutet.


Verschaffen Sie sich deshalb echte Daten, und zwar mit minimalem Aufwand: Notieren Sie eine Woche lang jeden Abend den Kilometerstand. Bilden Sie daraus den Durchschnitt und rechnen Sie 30 Prozent für den Winterbetrieb dazu. Heizung, Licht und kalte Batterie kosten Reichweite, das ist bei jedem Elektroauto so und lässt sich einfach einplanen.


Notieren Sie zusätzlich die längste regelmäßige Fahrt, die Sie tatsächlich machen. Nicht den einen Urlaub im Jahr, sondern die Strecke, die im Alltag wiederkehrt, etwa zum Facharzt in der Kreisstadt oder zur Familie zwei Orte weiter.


Der Wert, der dabei herauskommt, ist Ihr Maßstab. Nicht die Prospektangabe.


2. Laden am Stellplatz klären


Diese Frage entscheidet häufiger über die Alltagstauglichkeit als die Reichweite selbst. Wo steht das Fahrzeug nachts und gibt es dort eine Steckdose?


Die gute Nachricht: Für kompakte Elektrofahrzeuge genügt meist die normale Haushaltssteckdose. Über Nacht ist damit ausreichend Energie für den nächsten Tag im Fahrzeug und eine Wallbox ist kein Muss.


Wenn keine Lademöglichkeit vorhanden ist, kommt der zeitkritische Teil. Mieter und Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit errichten zu lassen. Der Anspruch besteht, aber die Abstimmung mit Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft dauert erfahrungsgemäß Monate. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich, am besten deutlich vor der Bestellung.


Und sehen Sie sich den Stellplatz einmal bewusst an, nicht im Vorbeigehen. Wie verläuft das Kabel vom Anschluss zum Fahrzeug? Entstehen dabei Stolperkanten, etwa quer über einen Gehweg? Ist der Platz überdacht oder steht man beim Anstecken im Regen? Das sind Kleinigkeiten, die im Alltag jeden Tag auffallen.


3. Maße nehmen und Sitzprobe machen


Zwei Messungen ersparen später Ärger. Messen Sie erstens den sperrigsten Gegenstand, den Sie regelmäßig transportieren, in Länge, Breite und Höhe. Das kann der wöchentliche Getränkekasten sein, das Fahrrad, der Rollator oder das Gartenzubehör. Und messen Sie zweitens die Garage inklusive Torhöhe, nicht nur die Grundfläche.


Alles Weitere klärt keine Tabelle. Gerade für ältere Fahrerinnen und Fahrer zählen drei Kriterien, die in keinem Datenblatt stehen:


  • Einstiegshöhe. Wie leicht kommt man hinein und wieder heraus, mehrmals am Tag?

  • Übersicht nach hinten. Wie gut lässt sich das Fahrzeug einparken, ohne sich auf Technik verlassen zu müssen?

  • Bedienung. Lassen sich die wichtigsten Funktionen mit Tasten bedienen oder ist alles in einem Touchdisplay versteckt?

Diese drei Punkte klärt nur eine Sitzprobe mit Probefahrt. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei ARI Motors und notieren Sie sich das Datum in der Checkliste.


4. Fahrzeugklasse prüfen, sie entscheidet über die Förderung


Dieser Punkt ist der wichtigste der gesamten Liste, weil er über mehrere tausend Euro entscheidet und weil er sich nachträglich kaum korrigieren lässt.


Die staatliche Kaufprämie 2026 gilt ausschließlich für Neufahrzeuge der Klasse M1. Leichtfahrzeuge der Klasse L7e und Nutzfahrzeuge der Klasse N1 sind ausgeschlossen. Die Klasse ist also keine Formalie im Fahrzeugschein, sondern die Bedingung für die Förderfähigkeit.


Fragen Sie deshalb vor der Bestellung ausdrücklich nach, in welcher Klasse Ihr Wunschfahrzeug zugelassen wird, und lassen Sie sich die Angabe im Angebot bestätigen.


Beim ARI Bruni ist eine Umschreibung von L7e auf M1 möglich. Damit erhalten Sie die Förderung. Sprechen Sie diesen Punkt aktiv an, wenn Sie den Bruni ins Auge gefasst haben, und halten Sie in der Checkliste fest, ob die Umschreibung gewünscht ist.


5. Kauf, Finanzierung oder Leasing festlegen


Diese Entscheidung gehört vor die Bestellung, denn sie beeinflusst Rate, Laufzeit und in Teilen die Förderung.


Bei ARI Motors sind Leasinglaufzeiten von 24, 36 und 48 Monaten möglich, jeweils mit der Option, das Fahrzeug am Ende zum Restwert zu übernehmen. Die Restwerte liegen bei 50 Prozent nach 24 Monaten, 35 Prozent nach 36 Monaten und 20 Prozent nach 48 Monaten. Je länger die Laufzeit, desto niedriger die Rate und desto günstiger die spätere Übernahme.


Unabhängig von der Finanzierungsform klären Sie früh, wer bezahlt und wer Halter wird. Für die Förderung müssen Antragsteller und Zulassungsinhaber dieselbe Person sein. Gerade wenn Kinder das Fahrzeug für die Eltern finanzieren, ist dieser Punkt entscheidend und lässt sich nach der Zulassung nicht mehr beliebig drehen.


Punkte 6 bis 8: während der Lieferzeit


Die Lieferzeit ist die Phase, in der Sie Steuer, Versicherung und Förderunterlagen in Ruhe vorbereiten können. Wer sie nutzt, hat am Tag der Zulassung nichts mehr zu klären.


6. Kfz-Steuer, hier zahlen Sie nichts


Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31.12.2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31.12.2035. Danach gilt eine Ermäßigung von 50 Prozent.


Beantragen müssen Sie dafür nichts, die Befreiung läuft automatisch. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt: Je früher die Erstzulassung, desto länger die Befreiung. Wer ohnehin plant, verschiebt die Zulassung deshalb nicht ohne Grund ins nächste Jahr.


Notieren Sie in der Checkliste die geplante Erstzulassung und rechnen Sie aus, bis wann Sie voraussichtlich steuerfrei fahren.


7. Versicherung vergleichen und eVB-Nummer anfordern


Ohne eVB-Nummer keine Zulassung. Das ist die kürzeste Regel der gesamten Liste und der häufigste Grund für einen geplatzten Zulassungstermin. Fordern Sie die Nummer rechtzeitig an, nicht am Vortag.


Vergleichen Sie zwei bis drei Angebote und achten Sie dabei nicht nur auf den Jahresbeitrag. Zwei Stellschrauben verändern den Preis stark und werden leicht übersehen: die Selbstbeteiligung und die angegebene jährliche Fahrleistung. Wer hier zu niedrig ansetzt, spart zunächst und korrigiert später nach.


Für ARI-Fahrzeuge bietet unser Kooperationspartner Gothaer attraktive Konditionen und berücksichtigt dabei Ihre bestehende Schadenfreiheitsklasse.


8. Förderunterlagen zusammenstellen


Privatpersonen erhalten für förderfähige Neufahrzeuge der Klasse M1 bis zu 6.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro, mit Kindern unter 18 Jahren bis 90.000 Euro.


Drei Dinge bereiten Sie am besten schon während der Lieferzeit vor:


1. BundID-Konto anlegen. Ohne dieses Konto lässt sich der Antrag nicht stellen. Die Einrichtung dauert nicht lange, kann aber je nach Identifizierungsweg ein paar Tage in Anspruch nehmen.


2. Die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide heraussuchen. Sie sind der Nachweis für die Einkommensgrenze.


3. Sonderfall klären: Wer keine Steuererklärung abgeben musste, klärt vorab mit dem BAFA, welcher Nachweis stattdessen genügt. Diese Frage lässt sich in einem Telefonat beantworten und verhindert eine spätere Rückfrage im laufenden Verfahren.


Beachten Sie außerdem die Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Wer das Fahrzeug früher abgibt, riskiert die Rückforderung der Förderung.


Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr Bundesland, Ihre Kommune oder Ihr Energieversorger ein eigenes Programm anbietet. Diese Programme laufen unabhängig von der Bundesförderung und werden häufig übersehen.


Punkte 9 und 10: rund um die Zulassung


9. Zulassung und Übergabe vorbereiten


Zur Zulassungsstelle bringen Sie mit: Personalausweis mit Meldebescheinigung, CoC-Papiere, eVB-Nummer und ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat wird auch dann verlangt, wenn die Kfz-Steuer bei 0 Euro liegt.


Wenn Sie für jemand anderen zulassen, etwa für Ihre Eltern, brauchen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des künftigen Halters.


Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie vorab online. Das dauert wenige Minuten und ist am Schalter nicht mehr nachzuholen.


Auf Wunsch übernehmen wir die Zulassung für Sie. Fragen Sie einfach nach unserem Zulassungsservice, dann entfällt der Behördengang komplett.


Bei der Übergabe entscheiden Sie, ob Sie das Fahrzeug bei ARI Motors abholen oder ob wir es zu Ihnen nach Hause bringen. Bei Lieferung nennen Ihnen unsere Mitarbeiter vorab ein ungefähres Zeitfenster.


10. THG-Quote anmelden und Förderantrag stellen


Beides ist erst nach der Zulassung möglich, weil beides die Zulassungsbescheinigung Teil I voraussetzt. Erledigen Sie es trotzdem zeitnah, denn hier liegt Geld.


THG-Quote: Laden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I beim Quotenanbieter hoch. Wichtig ist die Wiederholung: Die Anmeldung gilt nur für ein Kalenderjahr und verlängert sich nicht automatisch. Setzen Sie sich deshalb eine Erinnerung für Januar, sonst fällt die Prämie im zweiten Jahr aus. Die Prämienhöhe schwankt mit dem Quotenmarkt, ein Anbietervergleich lohnt sich also. Fahrzeuge der Klasse L2e wie der ARI 145 und der ARI 345 sind nicht quotenberechtigt.


Förderantrag: Den Antrag stellen Sie spätestens zwölf Monate nach der Zulassung über die Förderzentrale Deutschland. Zwölf Monate klingen großzügig, sind aber im Alltag schnell vergessen. Tragen Sie sich einen Termin deutlich vor Fristende ein und notieren Sie das Antragsdatum in der Checkliste.


Die häufigsten Fehler im Überblick


Wenn beim E-Auto-Kauf etwas schiefgeht, sind es fast immer dieselben Punkte:


1. Die Ladefrage zu spät gestellt. Der Anspruch auf eine Lademöglichkeit besteht, aber die Abstimmung mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft dauert Monate.

2. Die Fahrzeugklasse nicht geprüft. Nur Neufahrzeuge der Klasse M1 sind förderfähig. L7e und N1 sind ausgeschlossen.

3. Antragsteller und Halter sind nicht dieselbe Person. Besonders relevant, wenn das Fahrzeug für Eltern oder Großeltern gekauft wird.

4. Die Frist für den Förderantrag verstreichen lassen. Zwölf Monate nach Zulassung ist Schluss.

5. Die THG-Quote nur einmal angemeldet. Ohne Erinnerung für Januar läuft sie stillschweigend aus.


Checkliste herunterladen


Die vollständige Checkliste enthält zu jedem der zehn Schritte Felder für Ihre eigenen Werte, etwa für Tageskilometer, Stellplatz, Garagenmaße, Fahrzeugklasse, geplante Erstzulassung, Versicherungsbeitrag und Zulassungstermin. Auf der zweiten Seite ist Platz für Notizen und offene Fragen.


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Sie planen für einen Betrieb, eine Kommune oder eine Flotte? Dann nutzen Sie unsere Checkliste für E-Fahrzeuge im Unternehmen. Dort gelten andere Regeln, insbesondere bei Förderung und Abschreibung.


Häufige Fragen


Wer bekommt die Kaufprämie 2026?


Privatpersonen erhalten für förderfähige Neufahrzeuge der Klasse M1 bis zu 6.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro, mit Kindern unter 18 Jahren bis 90.000 Euro.


Sind Leichtfahrzeuge der Klasse L7e förderfähig?


Nein. Die Kaufprämie 2026 gilt ausschließlich für Neufahrzeuge der Klasse M1. Beim ARI Bruni ist allerdings eine Umschreibung von L7e auf M1 möglich, damit wird das Fahrzeug förderfähig.


Bis wann muss der Förderantrag gestellt werden?


Spätestens zwölf Monate nach der Zulassung, über die Förderzentrale Deutschland. Der Antrag ist erst nach der Zulassung möglich.


Brauche ich eine Wallbox?


Für kompakte Elektrofahrzeuge genügt meist die normale Haushaltssteckdose. Eine Wallbox ist kein Muss.


Darf ich als Mieter eine Lademöglichkeit installieren?


Ja. Mieter und Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit errichten zu lassen. Stellen Sie den Antrag früh, die Abstimmung dauert oft Monate.


Wie lange bleibt ein Elektroauto steuerfrei?


Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31.12.2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31.12.2035. Danach gilt eine Ermäßigung von 50 Prozent.


Kann ich das Fahrzeug nach der Förderung sofort verkaufen?


Nein. Es gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Bei früherem Verkauf droht die Rückforderung.


Muss die THG-Quote jedes Jahr neu angemeldet werden?


Ja. Die Anmeldung gilt für ein Kalenderjahr und verlängert sich nicht automatisch. Fahrzeuge der Klasse L2e wie der ARI 145 und der ARI 345 sind nicht quotenberechtigt.


Was brauche ich für die Zulassung?


Personalausweis mit Meldebescheinigung, CoC-Papiere, eVB-Nummer und ein SEPA-Lastschriftmandat, auch bei 0 Euro Kfz-Steuer. Wer für jemand anderen zulässt, benötigt zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Halters.


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Rufen Sie uns an: 0341 97856933 . Wir gehen die Liste gemeinsam mit Ihnen durch, auch telefonisch und ohne Termin. Per E-Mail erreichen Sie uns unter info@ari-motors.com. Weiterführende Artikel zu Förderung, Versicherung und Finanzierung finden Sie in unserem Magazin.

Stand: Juli 2026. Angaben zu Förderung und Steuer ohne Gewähr.