28. Juli 2021
Wie lange gilt die Garantie für mein ARI-Elektrofahrzeug und den Akku und was umfasst sie?
Unsere ARI-Elektrofahrzeuge werden mit hochwertigen Bauteilen sowie funktionaler Mechanik ausgestattet. Unser Professional-Paket garantiert Ihnen Qualität entsprechend deutscher sowie europäischer Standards. Das ist unser Versprechen an Sie!
ARI 458 mit Planenaufbau
Garantie – und Gewährleistungszeiten:
Die Garantie- und Gewährleistungszeit Ihres ARI-Elektrofahrzeuges entspricht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Kaufdatum. Dieses wird im Übergabeprotokoll festgehalten.
ARI-Elektrofahrzeuge mit Blei-Gel-Akku:
- 6 Monate Garantie auf das Fahrzeug und den Akku
- 18 Monate Gewährleistung/Sachmängelhaftung
ARI-Elektrofahrzeuge mit LiFePO4-Akku:
- 6 Monate Garantie auf das Fahrzeug
- 18 Monate Gewährleistung/Sachmängelhaftung
- 4 Jahre bzw. 60.000 km Garantie auf den Akku
ARI 902:
- 2 Jahre bzw 40.000 km Garantie auf Fahrzeug und Akku
- Optional: 4 Jahre bzw. 60.000 km Garantie auf Fahrzeug und Akku (Serienausstattung beim ARI 902 Comfort)
Umfang der Garantie-und Gewährleistungsansprüche:
Bei Garantieschäden übernehmen wir selbstverständlich die Reparatur Ihres ARI-Elektrofahrzeuges. Dazu reparieren wir fehlerhafte Teile oder tauschen diese aus.
Wichtig: Weitere Ansprüche wie z.B. der Rücktritt vom Kaufvertrag, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges oder das Leisten von Schadensersatz leiten sich daraus nicht ab.
Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche:
Um Gewährleistungsansprüche für Ihr ARI-Elektrofahrzeug geltend machen zu können, ist es notwendig, dass Sie:
- nötige Service-Maßnahmen zeitnah und professionell durchführen lassen,
- vorgeschriebene Inspektionsintervalle einhalten,
- dokumentieren lassen, dass Wartungs- und Servicearbeiten entsprechend den ARI-Motors-Vorschriften erfolgt sind.
Sonderfall: Versäumte oder nicht sachgemäße Wartung
Auch wenn Ihr ARI-Elektrofahrzeug nicht (sachgemäß) gewartet wurde, ist es möglich, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Allerdings nur dann, wenn bestehende Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht auf unsachgemäße bzw. fehlende Wartung zurückzuführen sind.
Tipp:
Weitere Informationen zu Garantie- und Gewährleistungsansprüchen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres ARI-Elektrofahrzeuges (S. 18-20). Diese können Sie hier herunterladen.
Noch mehr häufig gestellte Fragen finden Sie in diesem PDF-Dokument.