Sachsen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

20. September 2023

Sachsen: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Bei der Förderung von Elektrofahrzeugen hält sich der Freistaat Sachsen zurück: Eine Landesförderung für die Anschaffung gibt es nicht. Wer hier umsteigt, kombiniert die Bundesförderung mit steuerlichen Vorteilen, und die sind für Betriebe inzwischen erheblich. Wir haben zusammengestellt, was gilt.


Keine Landesförderung für Fahrzeuge


Ein sächsisches Landesprogramm, das den Kauf von Elektrofahrzeugen bezuschusst, existiert nicht.

Auch bei der Ladeinfrastruktur ist auf Landesebene derzeit nichts abrufbar. Das frühere Programm, über das Ladepunkte gefördert wurden, war an die gleichzeitige Anschaffung eines Stromspeichers gekoppelt und ist längst ausgelaufen. Wenn Sie eine größere Investition planen, lohnt trotzdem ein Blick in die aktuellen Programme der Sächsischen Aufbaubank, etwa im Bereich Energie und Klimaschutz, weil sich die Zuschnitte dort regelmäßig ändern.

Für den Betrieb eines ARI ist das ohnehin meist zweitrangig: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.


Das passende Fahrzeug finden


Ob ein ARI 458, ein ARI 901 oder ein ARI 1570 zu Ihrem Einsatzprofil passt, hängt vor allem von Nutzlast, Aufbau und täglicher Fahrstrecke ab. Gern beraten wir Sie dazu und vereinbaren eine Vorführung. Sprechen Sie uns an.


Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes


Privathaushalte in Sachsen nutzen die bundesweite E-Auto-Förderung, die über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt wird. Anträge sind seit Mitte Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.

Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro.

Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Beantragt wird nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.


Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr


Weil auf Landesebene nichts zu holen ist, liegt der größte Hebel für sächsische Betriebe im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.

Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds bis zum Geräteträger. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.

Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.

Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.


Neu ab 2026: Ladestrom und Steuern


Ein Punkt, der in Förderübersichten meist fehlt, für Betriebe mit Fuhrpark aber unmittelbar relevant ist. Laden Beschäftigte ihr privates Elektrofahrzeug kostenlos oder verbilligt an einer betrieblichen Ladeeinrichtung, bleibt dieser Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei.

Für die Erstattung von Stromkosten, die Beschäftigte beim Laden zu Hause selbst tragen, hat das Bundesfinanzministerium am 11. November 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht, das die bisherige Regelung aus dem Jahr 2020 ersetzt und die Praxis ab 2026 verändert. Wenn Sie Dienstwagen zu Hause laden lassen, klären Sie die Handhabung bitte mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Ihre Abrechnung fortschreiben.


Kommunen und Stadtwerke prüfen


Einzelne sächsische Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Programme oder Sonderkonditionen rund um Elektromobilität auf. Sie sind meist klein, zeitlich befristet und werden selten überregional bekannt. Ein Anruf bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger lohnt sich vor jeder Anschaffung.

Beachten Sie dabei: Bei nahezu allen Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund. Holen Sie erst das Angebot ein, stellen Sie den Antrag und bestellen Sie danach.


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge


Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?

Stand: September 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.


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