Brandenburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

11. September 2023

Brandenburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Brandenburg: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

Für Brandenburg fällt die Antwort auf Landesebene kurz aus: Eine eigene Kaufförderung für Elektrofahrzeuge gibt es nicht. Wer hier umsteigt, kombiniert die Bundesförderung mit steuerlichen Vorteilen. Für Kommunen und für Betriebe, die mit ihrer Kommune zusammenarbeiten, kann außerdem ein Flottenprojekt interessant werden, sobald wieder ein Förderaufruf läuft. Wir haben zusammengestellt, was gilt.


Brandenburg hat keine eigene Kaufförderung

Ein Landesprogramm, das den Kauf einzelner Elektrofahrzeuge bezuschusst, gibt es in Brandenburg nicht. Auch eine Landesförderung für private Wallboxen besteht derzeit nicht.

In Förderdatenbanken taucht für Brandenburg regelmäßig die "Förderrichtlinie Elektromobilität" auf, die Flottenprojekte mit fünf und mehr Fahrzeugen fördert. Das ist allerdings kein Landesprogramm, sondern eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums, umgesetzt vom Projektträger Jülich und der NOW GmbH. Sie läuft bis Ende 2026, und derzeit liegen weder Förderaufrufe vor noch sind welche in Planung. Anträge sind also aktuell nicht möglich.

Falls ein neuer Aufruf kommt, lohnt der Blick trotzdem, denn die Bedingungen passen gut zu unserem Portfolio. Antragsberechtigt waren neben Kommunen, Zweckverbänden, Landesbehörden und gemeinnützigen Einrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ausdrücklich genannt sind Lieferdienste, Handwerker und Pflegedienste. Voraussetzung ist dann allerdings, dass die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist. Pro Antrag sollen in der Regel nicht weniger als fünf Fahrzeuge beschafft werden, wobei sich mehrere gleichartige Antragsberechtigte zusammenschließen dürfen.

Gerade diese Fünf-Fahrzeuge-Schwelle spricht für kompakte Elektrofahrzeuge. Fünf konventionelle Transporter auf einmal sind für einen kleinen Betrieb kaum darstellbar. Mit dem ARI 458 Kleintransporter oder den Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 bewegt sich eine solche Flotte in einer Größenordnung, die auch ein Handwerksbetrieb oder ein ambulanter Pflegedienst stemmen kann. Für größere Lasten stehen der Elektrotransporter ARI 901 und der Geräteträger ARI 1570 bereit, der sich für kommunale Bauhöfe als Pritsche, Kipper, Müllsammel- oder Winterdienstfahrzeug konfigurieren lässt.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot als Grundlage für einen Antrag oder für das Gespräch mit Ihrer Kommune. Sprechen Sie uns an.


Landesprogramme in Brandenburg

Für den kommunalen ÖPNV hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Richtlinie "Mobilität II" veröffentlicht. Gefördert werden unter anderem emissionsfreie Fahrzeuge und die zugehörige Infrastruktur mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent, das Programm läuft bis Ende 2027.

Unternehmen, die ohnehin in Energieeffizienz investieren, können außerdem die Richtlinie "Energieeffizienz Brandenburg" der Investitionsbank des Landes Brandenburg prüfen. Gefördert werden Effizienzvorhaben, die den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen um mindestens 15 Prozent senken, mit Zuschlägen von 10 Prozent für kleine und 5 Prozent für mittlere Unternehmen. Ob und in welchem Umfang Ladeinfrastruktur in Ihrem Vorhaben zuwendungsfähig ist, klären Sie am besten vorab mit der ILB.

Für den Betrieb eines ARI ist die fehlende Wallbox-Förderung meist verschmerzbar: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt. Gerade bei mehreren Fahrzeugen spart das erhebliche Nebenkosten.


Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes

Weil sich die Landesprogramme an Kommunen, Einrichtungen und Betriebe richten, ist für Privathaushalte die bundesweite E-Auto-Förderung der richtige Weg. Sie wird vom BAFA über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt, Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.

Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro.

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.


Steuerliche Vorteile für Unternehmen

Unabhängig von Landesprogrammen bleibt der steuerliche Hebel bestehen, und für viele Betriebe ist er der größte. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.

Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Alle Voraussetzungen finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.

Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.

Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ein Hinweis zur Kombination: Zuschüsse mindern in der Regel die Anschaffungskosten und damit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung. Was sich im Einzelfall stärker auswirkt, rechnet Ihnen Ihre Steuerberatung aus.


Vor der Bestellung beantragen

Bei den genannten Programmen gilt durchgehend: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Vorhabenbeginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine Bestellung oder Anzahlung vorab kostet die Förderung.

Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Kommune und Ihrem Energieversorger. Mehrere Brandenburger Stadtwerke bieten eigene Angebote rund um Elektromobilität an, die selten überregional bekannt werden.


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge

Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?

Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.


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