25. September 2023
Mecklenburg-Vorpommern: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Mecklenburg-Vorpommern: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Für Mecklenburg-Vorpommern fällt die Antwort auf Landesebene eindeutig aus: Eine Förderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es nicht. Das zentrale Landesprogramm schließt Mobilitätsvorhaben sogar ausdrücklich aus. Wer hier umsteigt, kombiniert deshalb die Bundesförderung mit steuerlichen Vorteilen. Wir haben zusammengestellt, was gilt.
Klimaschutzförderrichtlinie: kein Weg für den Fahrzeugkauf
In Förderübersichten wird für Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig die Klimaschutzförderrichtlinie genannt, häufig mit dem Hinweis, sie fördere auch Elektromobilität. Das trifft auf die aktuelle Fassung nicht mehr zu.
Die geltende Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen stammt vom 4. Oktober 2023 und läuft bis zum 31. Dezember 2029. Sie löste die Vorgängerfassung von 2014 ab, in der Elektromobilität noch genannt war. Gefördert werden aus Mitteln des EFRE heute Vorhaben zur Energieeinsparung und Energieeffizienz, intelligente kleinräumige Energiesysteme und Demonstrationsvorhaben, jeweils mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent zu senken.
Entscheidend ist die Liste der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben. Dort sind unter anderem "Projekte mit dem überwiegenden Ziel der Mobilität" sowie gebrauchte Investitionsgüter ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Fuhrparkumstellung fällt damit heraus.
Wer ohnehin in Energieeffizienz investiert, kann die Richtlinie trotzdem prüfen. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die mindestens 20.000 Euro betragen müssen, die Amortisationszeit muss über fünf Jahre liegen und die Zweckbindung beträgt fünf Jahre. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Land sowie unter Bedingungen kommunale Zweckverbände, Vereine, Verbände und Stiftungen. Freiberuflich Tätige sind ausgeschlossen. Ob Ladeinfrastruktur in Ihrem konkreten Vorhaben zuwendungsfähig ist, klären Sie vorab mit dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, das auch Bewilligungsbehörde ist. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn dort eingehen.
Für den Betrieb eines ARI ist Ladeinfrastruktur ohnehin selten ein Kostenfaktor: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Weil die Landesprogramme nicht greifen, ist für Privathaushalte die bundesweite E-Auto-Förderung der richtige Weg. Sie wird vom BAFA über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt, Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.
Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr
Für Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern liegt der größte Hebel im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds über den ARI 458 Kleintransporter und den Elektrotransporter ARI 901 bis zum Geräteträger ARI 1570. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.
Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
Gerade für Betriebe im ländlichen Raum, wo kurze Wege zwischen Höfen, Baustellen und Ortsteilen den Alltag prägen, rechnet sich der Umstieg dadurch auch ohne Landeszuschuss. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gern ein Angebot als Grundlage für Ihre Kalkulation.
Beratung und kommunale Programme
Zu Fördermitteln im Bereich Energie und Klimaschutz beraten die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern sowie das Landesförderinstitut. Beide Stellen kennen den jeweils aktuellen Stand besser als jede Übersicht im Netz.
Erkundigen Sie sich außerdem bei Ihrer Kommune und Ihrem Energieversorger. Kleinere kommunale Programme und Angebote von Stadtwerken werden selten überregional bekannt, und bei nahezu allen gilt: Eine Bestellung vor der Bewilligung ist ein Ausschlussgrund.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
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