Schleswig-Holstein: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

25. September 2023

Schleswig-Holstein: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren erhebliche Summen in die Elektromobilität gesteckt, allerdings fast ausschließlich in Ladeinfrastruktur. Eine Landesförderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es nicht. Wer hier umsteigt, kombiniert die Bundesförderung mit steuerlichen Vorteilen. Wir haben zusammengestellt, was gilt.


Landesebene: Ladeinfrastruktur statt Fahrzeugkauf


Das zentrale Landesprogramm heißt "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II". Gefördert werden öffentlich zugängliche Ladepunkte, dazu Netzanschluss, Installation und Lastmanagement. Kleinere Ladepunkte zwischen 11 und 99 kW erhalten einen Festbetrag, Großprojekte ab 100 kW einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent. Zwischen 2020 und 2022 hatte das Land bereits rund 17,3 Millionen Euro in den Ladeausbau gesteckt.

Für die Planung entscheidend: Das Programm nimmt derzeit keine Anträge an, die Mittel sind erschöpft. Ob und wann eine Neuauflage kommt, kündigt das Land über die Landeskoordinierungsstelle Elektromobilität an.

Diese Stelle ist bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein angesiedelt und pflegt unter emobilitaet.sh eine laufend aktualisierte Förderdatenbank zu EU-, Bundes- und Landesprogrammen samt Statusangabe. Wer eine Anschaffung plant, prüft dort schneller und verlässlicher als über allgemeine Übersichten im Netz, welches Programm gerade offen ist.

Für den Betrieb eines ARI ist die Ladefrage ohnehin meist unkritisch: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt. Gerade für Betriebe auf dem Land, wo der Netzanschluss am Hof schnell zum Engpass wird, ist das ein handfester Vorteil.


Ein häufiges Missverständnis: Lastenmopeds sind keine Lastenräder


Über die E-Lastenfahrrad-Richtlinie fördert das BAFA die Anschaffung von E-Lastenrädern für gewerbliche Zwecke, und dieses Programm taucht in schleswig-holsteinischen Förderübersichten regelmäßig auf.

Für unsere Lastenmopeds ARI 145 und ARI 345 greift es nicht. Sie haben keinen Tretantrieb, sondern sind zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge der Klassen L1e und L2e. Weder die BAFA-Richtlinie noch kommunale Lastenradprogramme sind deshalb der richtige Weg.


Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes


Weil auf Landesebene keine Kaufförderung existiert, ist für Privathaushalte die bundesweite E-Auto-Förderung der wichtigste Baustein. Sie wird vom BAFA über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt, Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.

Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro.

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.


Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr


Für Betriebe in Schleswig-Holstein liegt der größte Hebel im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.

Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds über den ARI 458 Kleintransporter und den Elektrotransporter ARI 901 bis zum Geräteträger ARI 1570. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.

Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.

Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot als Grundlage für Ihre Kalkulation. Sprechen Sie uns an.


Bundesprogramme für Ladeinfrastruktur


Solange das Landesprogramm ruht, bleibt die Bundesebene. Gefördert wird derzeit unter anderem der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, mit getrennten Aufrufen für Bewohner, Unternehmen und Verbände. Daneben läuft die Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, die allerdings keine Ladepunkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen umfasst.

Den jeweils aktuellen Stand samt Fristen führt die Förderdatenbank der Landeskoordinierungsstelle.


Kommunen und Stadtwerke prüfen


Einzelne schleswig-holsteinische Kommunen, Kreise und Stadtwerke legen eigene Programme auf, meist klein und zeitlich befristet. Ein Anruf bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Energieversorger lohnt sich vor jeder Anschaffung.

Beachten Sie dabei: Bei nahezu allen Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund. Holen Sie erst das Angebot ein, stellen Sie den Antrag und bestellen Sie danach.


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge


Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?

Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.


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