20. September 2023
Rheinland-Pfalz: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?
Rheinland-Pfalz verfolgt einen eigenen Ansatz: Das Land legt keine eigenen Kaufprogramme auf, sondern setzt auf Beratung und darauf, Bundesmittel gezielt ins Land zu holen. Für Sie heißt das, dass Sie an anderer Stelle suchen müssen als in den meisten Bundesländern. Wir haben zusammengestellt, was gilt.
Keine Landesförderung für Fahrzeuge oder Wallboxen
Eine Landesförderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Ebenso wenig existiert ein Landesprogramm für private oder gewerbliche Wallboxen.
Hier ist eine Klarstellung wichtig, weil sie in Förderübersichten regelmäßig durcheinandergeht. In den Jahren bis 2023 gab es in Rheinland-Pfalz Förderaufrufe, über die Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und Kommunen Zuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen erhielten, ausdrücklich auch für Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e. Bezuschusst wurden 40 Prozent der Mehrausgaben gegenüber einem Verbrenner, bei kleinen und mittleren Unternehmen 50 Prozent.
Diese Aufrufe stammten allerdings nicht aus Landesmitteln, sondern aus der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums, abgewickelt über den Projektträger Jülich. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat sie lediglich im Land bekannt gemacht. Aktuell liegen für diese Richtlinie keine Förderaufrufe vor, und es sind auch keine in Planung. Sie läuft Ende 2026 aus.
Die Lotsenstelle Alternative Antriebe nutzen
Was Rheinland-Pfalz stattdessen bietet, ist eine ungewöhnlich gute Anlaufstelle. Die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz betreibt die Lotsenstelle Alternative Antriebe mit einer laufend gepflegten Übersicht aller Förderprogramme für Elektromobilität, jeweils mit Statusangabe, Fristen und Antragsberechtigten.
Wer eine Anschaffung plant, prüft dort schneller und verlässlicher als über allgemeine Übersichten im Netz, welches Programm gerade tatsächlich offen ist. Die Lotsenstelle richtet sich schwerpunktmäßig an Kommunen, die Förderübersicht ist aber für alle nutzbar.
Für den Betrieb eines ARI ist die fehlende Wallbox-Förderung meist ohnehin unerheblich: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt.
Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes
Für Privathaushalte ist die bundesweite E-Auto-Förderung der wichtigste Baustein. Sie wird über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt, Anträge sind seit Mitte Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.
Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro.
Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.
Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr
Weil auf Landesebene nichts zu holen ist, liegt der größte Hebel für rheinland-pfälzische Betriebe im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds über den ARI 458 Kleintransporter und den Elektrotransporter ARI 901 bis zum Geräteträger ARI 1570. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre. Gegenüber dem früheren Zuschuss von 40 oder 50 Prozent der Mehrausgaben ist das für viele Betriebe die bessere Rechnung.
Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot als Grundlage für Ihre Kalkulation. Sprechen Sie uns an.
Bundesprogramme für Ladeinfrastruktur
Wenn Sie doch einen festen Ladepunkt brauchen, kommen derzeit zwei Wege in Frage.
Für Wohngebäude fördert der Bund seit dem 15. April 2026 das Laden in und an Mehrparteienhäusern. Für einen vorverkabelten Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro, für einen Stellplatz mit Wallbox bis zu 1.500 Euro und für bidirektionales Laden bis zu 2.000 Euro je Ladepunkt. Voraussetzung ist Strom aus erneuerbaren Energien. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Privateigentümer von Mehrparteienhäusern und Stellplätzen, KMU mit vermietetem Wohneigentum sowie Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand.
Für Betriebe sind darüber hinaus Förderaufrufe für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf betrieblich selbst genutzten Flächen vorgesehen, getrennt nach kleinen und mittleren sowie allen Unternehmen. Gefördert werden neben den Ladepunkten auch Netzanschluss, Last- und Energiemanagement sowie Batteriespeicher. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die jeweils geltenden Fristen führt die Förderübersicht der Lotsenstelle.
Kommunen und Stadtwerke prüfen
Einzelne rheinland-pfälzische Städte, Verbandsgemeinden und Stadtwerke legen eigene Programme auf, etwa für Ladepunkte oder gewerbliche Fahrzeuge. Sie sind meist klein, zeitlich befristet und werden selten überregional bekannt. Ein Anruf bei Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger lohnt sich deshalb vor jeder Anschaffung.
Beachten Sie dabei: Bei nahezu allen Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund. Holen Sie erst das Angebot ein, stellen Sie den Antrag und bestellen Sie danach.
Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Limburg
Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?
Stand: August 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.
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