Saarland: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?

11. September 2023

Saarland: Welche Förderung erhalte ich für mein ARI Motors Elektrofahrzeug?


Im Saarland hat sich gerade etwas bewegt: Das Land ist mit einer neuen Klima-Förderrichtlinie gestartet, die unter anderem Ladeinfrastruktur bezuschusst. Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gibt es dagegen weiterhin keine Landesförderung. Wir haben zusammengestellt, was für ARI Motors Kunden in Frage kommt.


Die neue Klima-Förderrichtlinie des Landes


Die Richtlinie umfasst drei Bereiche: Klimaanpassung im Betrieb, Ladeinfrastruktur und ab 2027 generationengerechtes Wohnen. Für Betriebe sind vor allem die ersten beiden interessant.

Ladeinfrastruktur

Gefördert werden Beschaffung, Errichtung und Netzanschluss von Ladepunkten als Pauschalförderung. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten diese Beträge:

LadepunktPauschale
AC/DC bis 22 kW1.000 €
DC über 22 bis 49 kW5.000 €
DC über 49 bis 80 kW20.000 €

Auch nicht öffentliche Ladepunkte für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig, mit 1.000 Euro bei AC/DC bis 22 kW und 20.000 Euro bei DC zwischen 22 und 50 kW. Für jeden barrierefrei errichteten Ladepunkt kommen bis zu 750 Euro hinzu.

Die Förderung ist in jedem Fall auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt, und es gelten weitere Voraussetzungen, die vor der Antragstellung zu prüfen sind. Richtlinie und Antragsformular stellt das Land als PDF bereit.

Klimaanpassung im Betrieb

Bezuschusst werden Investitionen, mit denen sich Betriebe auf die Folgen des Klimawandels einstellen, etwa Begrünung und Verschattung, Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser oder Schutz von Betriebsgebäuden gegen Überflutung. Für Maßnahmen auf dem Betriebsgelände beträgt der Zuschuss 30 Prozent, für Maßnahmen an Gebäuden je nach Art 30 bis 40 Prozent, jeweils maximal 15.000 Euro.

Wichtig bei allen Bereichen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.


Keine Landesförderung für den Fahrzeugkauf


Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen ist in der Klima-Förderrichtlinie nicht enthalten, und ein anderes Landesprogramm dafür gibt es nicht. Für Fahrzeuge führt der Weg im Saarland deshalb über den Bund und über das Steuerrecht.

Für den Betrieb eines ARI relativiert sich die Ladeinfrastruktur-Frage ohnehin: Alle ARI Motors Fahrzeuge laden an einer haushaltsüblichen 230-Volt-Steckdose. Eine Wallbox oder Ladesäule ist keine Voraussetzung, die aufwendige Elektroinstallation im Betrieb entfällt. Wer die Landesförderung für einen Ladepunkt nutzen möchte, kann das natürlich trotzdem tun, etwa für Beschäftigte oder für einen öffentlich zugänglichen Punkt am Betrieb.


Für Privatpersonen: die E-Auto-Förderung 2026 des Bundes


Privathaushalte im Saarland nutzen die bundesweite E-Auto-Förderung, die über die Förderzentrale Deutschland abgewickelt wird. Anträge sind seit Mitte Mai 2026 online möglich, dafür brauchen Sie ein BundID-Konto.

Die Förderung ist sozial gestaffelt: 3.000 Euro Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge, je 1.000 Euro zusätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 beziehungsweise unter 45.000 Euro und 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt je Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro.

Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Der ARI Poly erfüllt das als M1-Pkw direkt. Der ARI Bruni wird ab Werk als L7e ausgeliefert, lässt sich aber für 490 Euro netto auf M1 umschreiben und ist dann ebenfalls förderfähig.


Für Unternehmen: 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr


Weil das Land keine Fahrzeuge fördert, liegt der größte Hebel für saarländische Betriebe im Steuerrecht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen nach § 7 Abs. 2a EStG 75 Prozent der Anschaffungskosten eines rein elektrischen Fahrzeugs bereits im Anschaffungsjahr abschreiben, in den Folgejahren 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.

Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, unabhängig von der Fahrzeugklasse und nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfasst ist damit das gesamte Portfolio, von den Lastenmopeds über den ARI 458 Kleintransporter und den Elektrotransporter ARI 901 bis zum Geräteträger ARI 1570. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag zu den Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.

Bei einem Fahrzeug für 20.000 Euro netto machen Sie im ersten Jahr 15.000 Euro steuerlich geltend, gegenüber 3.333 Euro bei linearer Abschreibung über sechs Jahre.

Hinzu kommen die Kfz-Steuerbefreiung von zehn Jahren für Erstzulassungen bis Ende 2030, längstens bis zum 31. Dezember 2035, die Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100.000 Euro und die jährliche THG-Quote für jedes zugelassene Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil I.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot als Grundlage für Ihre Kalkulation. Sprechen Sie uns an.


Beratung und kommunale Programme


Handwerksbetriebe im Saarland können sich zu Fördermitteln und zu einer energieeffizienten Betriebsweise beim Fachbereich Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes beraten lassen. Das ist der schnellste Weg zu einer belastbaren Auskunft.

Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Kommune und Ihrem Energieversorger. Kleinere kommunale Programme werden selten überregional bekannt. Und beachten Sie: Bei nahezu allen Programmen ist eine Bestellung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund.


Weitere Länder und Kommunen mit E-Förderung für ARI Motors Fahrzeuge


Einen bundesweiten Gesamtüberblick finden Sie in unserem Beitrag Welche Förderung kann ich für mein ARI Motors Elektroauto in Deutschland erhalten?

Stand: September 2026. Förderprogramme und steuerliche Regelungen ändern sich laufend. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Anschaffung bei der zuständigen Stelle und lassen Sie steuerliche Fragen von Ihrem Steuerberater klären.


Das könnte Sie auch interessieren